Raketentechnische Sicherstellung

Raketentechnische Sicherstellung

Klaus- Peter Gödde, Frank Hösel und Jörg Gaedecke

Die Raketentechnische Sicherstellung beinhaltet die Pflege, Wartung, Lagerung und den effektiven Einsatz der Raketenbewaffnung, ihre unverzügliche Bergung bei Beschädigungen, Störungen und Havarien sowie die schnelle Wiederherstellung ihrer Einsatzbereitschaft und Wiedereingliederung in den Kampfbestand. Sie gehört zur Technischen Sicherstellung.

Mobile Technik für das Klarmachen der Raketen „P-21/22“ zum Verschuss (PG)

Abgebildet ist folgende Technik:
1: Die Rakete „P-21“ auf dem Lagertransportwagen.
2: Die mobile Prüf- und Kontrollapparatur auf  Kfz „ZIL-131 M“ – „KIPZ-PRÄ“, Russisch: Контрольно- Измерительные Приборы и Запчасти (КИПЗ), Kontroll- und Messgeräte sowie Ersatzteile.
3: Die „KIPZ-PRÄ“, der mobile Werkzeug-, Geräte und Ersatzteilwagen Kfz „ZIL-131 M“.
4: Die „AKC-4-255 B“, die Auftank- und Transportanlage für Oxydator auf Kfz „KRAZ-255 B“.
5: Das „GAD- 40“, das mobile Stromversorgungsgerät mit einer Leistung von 40 kWh.
6: Der „DIKO-90/350“, der Dieselkompressor auf dem Kfz „W-50/LA/A“.
7: Der  „8-T-311 M“, das Neutralisations- und Spülfahrzeug  auf dem Kfz „ZIL-131 M“.
8: Die „9-G-29 M“, die Auftank-und Transportanlage für Brennstoff auf  Kfz „ZIL-131 M“.

Auf der Abbildung sehen wir den mobilen Teil der Großtechnik für die Raketentechnische Sicherstellung der Raketen „P-21/22“ – sechs Spezialkraftfahrzeuge und ein fahrbares Aggregat zur Stromerzeugung. Nicht abgebildet sind das Raketentransportfahrzeug vom Typ „KRAZ-255 B“ und der Autodrehkran „ADK-125“, mit denen die Raketen zu den Beladepunkten in den Stellungsräumen transportiert und an die Selbstfahrenden Startrampen (SSR) des Küstenraketenregiments 18 übergeben wurden.

Diese Technik wurde bei höheren Stufen der Gefechtsbereitschaft, beziehungsweise mit Beginn der Kampfhandlungen, im Bestand der Küstenraketenabteilungen (KRA) mit dem entsprechenden Personal in die Stellungsräume verlegt, dort entfaltet und damit wurden auf der Grundlage des Entschlusses des Kommandeurs alle Maßnahmen der Raketentechnischen Sicherstellung durchgeführt. Zusätzlich gab es einen doublierenden stationären Technikteil im Objekt Schwarzenpfost. Alle Kräfte und Mittel für die Raketentechnische Sicherstellung gehörten im Küstenraketenregiment 18 zum Bestand der Raketentechnischen Abteilung (RTA), später der Raketentechnischen Batterien (RTB) in den Küstenraketenabteilungen, sowie zur Werkstatt des Bereichs Raketenbewaffnung. Die Matrosen, Unteroffiziere, Fähnriche und Offiziere dieser Einheiten erfüllten ihre Funktionen in beiden Varianten parallel, sowohl in der stationären unter Garnisonsbedingungen im Objekt Schwarzenpfost als auch in der mobilen mit Beginn der Kampfhandlungen.

Auftank- und Transportanlage „AKC-4-255 B“ auf dem Kfz „KRAZ-255 B“

Zum Zeitpunkt des Beginns der Aufstellung der Küstenraketenabteilung 18 gab es weder Startrampen, noch Raketen oder sonstige spezialtechnische Ausrüstung. Im Objekt Schwarzenpfost existierten lediglich zwei Baracken, in der einen war das Personal des Stabes, der Startbatterie  und die Waffenkammer und  in der anderen das Personal der gesamten Raketentechnischen Batterie (RTB) untergebracht. Die Küstenraketenabteilung 18 war „Gast“ im Objekt, das der Raketentechnischen Abteilung 4 der 4. Flottille gehörte, und nutzte alle zentralen Einrichtungen wie Messe, Med.-Punkt, VS-Stelle, die 30 ha große Technische Zone und andere Einrichtungen. Die Raketentechnische Abteilung 4 gehörte zu den Rückwärtigen Diensten der 4. Flottille und war für die Lagerung, Wartung und das Klarmachen der Luftabwehrraketen vom Typ „Osa-M“ der Küstenschutzschiffe Projekt „1159“ (NATO: KONI) verantwortlich. Die RTB wurde als Strukturelement der Küstenraketenabteilung 18 im Sommer 1980 aufgestellt. Die Indienststellung der Abteilung und somit auch der RTB erfolgte offiziell am 15.12.1980. Im Zeitraum vom Juni 1980 bis März 1981 wurden vier Eisenbahntransporte mit insgesamt 37 Raketen „P-21“, 5 Raketen „P-22“, 2 Lehrmodellen und 1 Schnittmodell der Rakete in Frankfurt/Oder übernommen und bis auf das Bahngleis des Objekts Schwarzenpfost begleitet. Zum Zeitpunkt der Übernahme des Objekts Schwarzenpfost durch die Küstenraketenabteilung 18 im Dezember 1980 waren vorhanden: 1 „KIPZ“, 1 Bodenausrüstungssatz „N-4-R“ und 12 Raketen „P-21/22“. Das war die Voraussetzung für den Beginn der spezialfachlichen Ausbildung. Sieben Spezialisten aus dem sowjetischen Herstellerwerk unter der Leitung von Herrn Tyschtschinski übergaben vom 16.-18.10.1980 Spezialtechnik an die Startbatterie und an die RTB. Höhepunkt war dabei die Zuführung der ersten beiden SSR Nr. 502 und 602 im Oktober 1980. Die Montage der SSR und ihre Übergabe an die Besatzungen sowie die Unterweisung in die Bedienung und Wartung wurden ebenfalls durch sowjetische Spezialistengruppen durchgeführt. Vom 23. Februar bis zum 21. April 1981 führte eine Gruppe sowjetischer Spezialisten sowohl den endgültigen Aufbau des Regelbereichs sowie eine intensive spezialfachliche Ausbildung mit den Angehörigen der RTB durch. Die Spezialistengruppe bestand aus drei Angehörigen der Sowjetarmee und zehn zivilen Fachleuten unter der Leitung von A. E. Babkow. Weitere Eckpunkte bei der Ausrüstung der Küstenraketenabteilung 18 mit Spezialtechnik waren:

  • Die Übernahme der Auftank- und Transportanlagen (ATA)  des Tankzuges in Oderberg und ihre Überführung in das Objekt Schwarzenpfost.
  • Der Baubeginn zur Erweiterung der Technischen Zone im Objekt einschließlich der Tankplätze und des Raketentreibstofflagers.
  • Die Übergabe eines mobilen Gerätes zur Außenstromversorgung der SSR im Dezember 1981 an die Startbatterien zur Nutzung. Damit konnte der limitierte Betrieb der Turbinen, „Gerät 42“, der Startrampen nutzungsschonend und effektiver durchgeführt werden.
  • Die Übergabe eines Dieselkompressors „DIKO 90/350“ auf dem Kfz „W-50 LA/A“ zur Erzeugung von Hochdruckluft mit vorschriftsmäßigem Taupunkt im August 1981 an die Raketentechnische Batterie.

    Besatzung der ersten SSR mit den sowjetischen Spezialisten  Bild: Kurt Stippkugel

Das im November 1981 von der Raketentechnischen Abteilung 6 zu Betankungsübungen übergebene Tankmodell einer Rakete „P-15“ konnte auf Grund technischer Mängel nicht genutzt werden. Die RTB der Küstenraketenabteilung 18 wurde von Kapitänleutnant Dieter Eger geführt, sein Stellvertreter war Oberleutnant  Peter Schrepper. Die Zugführer des 1. bis 4. Zuges waren entsprechend: Oberleutnant Jörg Gaedecke, Oberleutnant Reuter, Obermaat Delitzscher und Fähnrich Klaus Streso. Bis zum Juni 1982 wurde in der Struktur, die von der Raketentechnischen Abteilung 6 (RTA-6) übernommen wurde, ausgebildet und gearbeitet, wobei die Tankübungen des 3. Zuges im Stammobjekt der RTA-6 in Tilzow durchgeführt wurden.

Mit der Indienststellung des Küstenraketenregiments 18 am 01.11.1983 entstanden zwei Küstenraketenabteilungen (KRA). Die ehemalige RTB der KRA-18 wurde jetzt zu einer Raketentechnischen Abteilung (RTA) als selbständiges Strukturelement des KRR-18 aufgestockt, die die Aufgabe hatte, beide aufgestellten KRA raketentechnisch sicherzustellen. Erster Kommandeur war Kapitänleutnant Dieter Eger, danach Kapitänleutnant Dietmar Braasch. Diese Struktur wurde 1985 geändert, aus der RTA wurden zwei Raketentechnische Batterien gebildet, die den Küstenraketenabteilungen unterstellt wurden. Diese Umstrukturierung hatte der Regimentskommandeur beim Chef der Volksmarine beantragt, da beim Übergang auf höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft der selbständige Einsatz der Küstenraketenabteilungen aus verschiedenen, weit voneinander entfernten Stellungsräumen geplant war. Die RTB der 1.KRA führte Oberleutnant Siegmar Stricksner, die der 2. Oberleutnant  J. Gaedecke. Ab 1984 waren Teile der RTA, später der RTB, unter den Bedingungen der ständigen Gefechtsbereitschaft in den Gefechtsdienst integriert, sie wurden gemeinsam mit den Kräften der Küstenraketenabteilung donnerstags 14.00 Uhr für eine Woche vergattert. Das bedeutete: Kein Landgang, kein Urlaub und bei Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft „flinke Füße“, um die äußerst knappen Zeitnormen einzuhalten.

Mit Beginn der Auflösung des Küstenraketenregiments 18 im Jahr 1990, als die ersten Spezialisten die Truppe verließen, wurde aus den verbleibenden Kräften und Mitteln eine Raketentechnische Kompanie (RTK) gebildet, die die gleichen Aufgaben bei der Raketentechnischen Sicherstellung wieder zentral durchführte.

Die Technische Sicherstellung der Startrampen erfolgte in der Anfangsphase durch die Besatzungen selbst, wobei größere Probleme nicht auftraten, da die Technik fabrikneu war. In dieser Zeit bis 1984 wurden einzelne und versierte Spezialisten, wie Oberleutnant Frank Hösel, Oberleutnant Jörg Gaedecke und andere, die von Anfang an die Bedienung der Kampf- und Sicherstellungstechnik erlernt und über mehrere Jahre in unterschiedlichen Funktionen betreut hatten, für die Behebung von Störungen und die Durchführung von jährlichen Kontrollen und Justierungen eingesetzt. Sie übernahmen in der Folgezeit auch die Ausbildung der Spezialisten der RTA-6, nach deren Übergang auf die neuen Raketentypen „P-21/22“. Diese Offiziere hatten die Kriterien der Klassifizierungsstufe I des Raketenwaffentechnischen Dienstes für die Systeme erfüllt und waren deshalb berechtigt, Reparaturen selbständig durchzuführen sowie Personal auszubilden.
Zur Raketentechnischen Sicherstellung des Küstenraketenregiments 18 gehörten drei Komponenten:

  • Die Raketen „P-21/22“.
  • Die Selbstfahrenden Startrampen (SSR) des Küstenraketenkomplexes „Rubesh“.
  • Die technischen Mittel des Nachrichtentechnischen Dienstes.

Sie alle dienten der Erfüllung der Hauptaufgabe – der Bekämpfung von Überwasserzielen des „Gegners“. Dementsprechend war die Sicherstellung im Regiment organisiert, die RTB/RTA/RTK waren für die Wartung der Raketen und ihre Überführung in den verschussklaren Zustand verantwortlich. Dabei war der Lagertransportzug für die Lagerung aller Raketen einschließlich der Raketenmunition, Gefechtsteil, Pyropatronen, Zünder, Pulverstangen u.a., aber auch für die Lagerung und Aufbewahrung der herkömmlichen Schützenwaffen- und Pioniermunition verantwortlich. Die Werkstatt des Bereichs Raketenbewaffnung stellte die Wartung und Instandsetzung der Spezialaufbauten der Startrampe, also Gefechtskabine, Antennenanlage und Raketencontainer, sicher. Die funktechnischen Mittel, die für die Nachrichtenverbindungen unerlässlich waren, gehörten ebenfalls zum Verantwortungsbereich des Stellvertreters des Kommandeurs für Raketenbewaffnung. Diese Dienststellung besaß doublierenden Charakter, so wie im Prinzip die aller Stellvertreter des Kommandeurs. Einerseits waren sie Stellvertreter des Kommandeurs und konnten nach Befehlserteilung oder Aufgabenstellung Vorgesetzter für alle Angehörige des Regiments sein, andererseits Organisatoren und fachliche Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die ihren Verantwortungsbereich betrafen. Als erster Stellvertreter des Kommandeurs für Raketenbewaffnung in der Küstenraketenabteilung 18 diente Korvettenkapitän Uwe Lonitz. Der erste Stellvertreter des Kommandeurs für Raketenbewaffnung im Küstenraketenregiment 18 war Kapitänleutnant W. Schädlich, der letzte Korvettenkapitän F. Hösel.

Die Einsatzbereitschaft aller Kraftfahrzeuge, auch der des Bereichs Raketenbewaffnung, wurde durch die Kfz-technische Sicherstellung gewährleistet, für die der Stellvertreter des Kommandeurs für Technik und Ausrüstung verantwortlich war.

Die Nutzung der Raketen „P-21/22“ unterlag einer strengen Lebensplanung und Geheimhaltung. In der gesamten Zeit wurden die Raketen, gemäß den in den Dienstvorschriften festgelegten Wartungszyklen, gepflegt und gewartet. Diese lapidar anmutende Aussage ist mit einer unvorstellbaren Menge an Maßnahmen, Handlungen, also mit viel Arbeit und den Einsatz ganz spezieller Kräfte und Mittel verbunden, so dass es kompliziert ist, die Raketentechnische Sicherstellung mit wenigen Sätzen zu beschreiben. Eine Rakete ist ein hochtechnologisches Produkt, siehe „Taktisch-technische Daten“ und besteht unter anderem aus Massen an elektronischen Baugruppen und Schaltkreisen, elektromechanische, hydraulische, Hochdruck-, pyrotechnische und flüssigen Treibstoffkomponenten, die extrem toxisch und explosiv sind.

Der Sprengstoff, von dem sich 365 kg im Gefechtsteil befinden, ist wohl der gefährlichste Bestandteil, er erforderte aber im Vergleich den geringsten Wartungsaufwand. Der Gefechtsteil war eigentlich nur ein Klotz aus Stahl, allerdings gefüllt mit dem hochbrisanten Sprengstoff  „TGAG-5“, der aus einem Trotyl-, Hexogen- und Aluminiumgemisch mit 5% Golowax als Stabilisator bestand. Die Gefahr, die von dem 475 kg schweren Teil ausging, wurde zwar fachmännisch und sicherheitstechnisch stets berücksichtigt, aber eigentlich nie richtig emotional wahrgenommen. Damit dieses Teil in ein Kriegsschiff des „Gegners“ einschlägt, zündet und es vernichtet, wird überhaupt dieser ganze immense Aufwand betrieben. Unserem ausgezeichneten, hochkonzentrierten und wachsamen Dienst ist es zu verdanken, dass dieses gewaltige Vernichtungspotential auf dem Seekriegsschauplatz Ostsee nie faktisch eingesetzt wurde und dass sich auch im täglichen Dienst keine Havarien damit ereigneten.

Die Raketentechnische Batterie der Küstenraketenabteilung 18 bestand aus 4 Zügen, deren erste Zugführer waren:
1 .Zug: Elektronische Sicherstellung (Zielsuchlenkanlage , Autopilot und Höhenmesser) Leutnant Andreas Rohde, später Oberleutnant S. Stricksner.
2. Zug: Antriebsysteme/Raketenendmontage (Gefechtsteil, Pyrotechnik, Druckluft, Starttriebwerk Oberleutnant Fred Kliesch, später Oberleutnant Peter Rübesam.
3. Zug: Tankzug (Oxydator- und Brennstoffgruppe)- Fähnrich Ewald Helmecke.
4. Zug: Lager- und Transportzug- Oberleutnant Joachim Gottschling, später Oberleutnant Ralf Steinbach.

Rakete „P-21“ auf Lagertransportwagen

Analog dem Aufbau der RTB der KRA-18 waren dann auch die RTA/RTB des KRR-18 strukturiert

– Zug Elektronische-/Elektroausrüstung.
– Zug Antriebssysteme/Raketenendmontage.
– Kfz-Transportzug für Raketentreibstoffe.
– Transport- und Nachladezug.
– Lager- und Transportgruppe nur für die 2. KRA mit dem Stellungsraum Halbinsel Wittow/ Rügen.

Die RTA des Küstenraketenregiments 18 hatte eine Personalstärke von 60 Armeeangehörigen, später die der RTB jeder KRA von 32. Die gesamte spezialfachliche Ausbildung aller Angehörigen des Raketen-und Waffentechnischen Dienstes (RWTD) und des Nachrichtenfunktechnischen Dienstes (NFTD) wurde vollständig in Eigenregie des STKRB durchgeführt, wobei die Anleitung in enger Zusammenarbeit mit dem Fachdienst des Kommandos der Volksmarine erfolgte. Die jahrelangen Erfahrungen der 6. Flottille bei der Nutzung der Rakete „P-15“ konnten mit Ausnahme der Betankung nur gelegentlich in den Ausbildungsprozess einbezogen werden. Diesbezüglich hätten nicht geringe Einsparpotentiale genutzt werden können. Warum dies nicht geschah, ist im Nachhinein nicht eindeutig erklärbar.

Regelarbeiten an der Rakete mit der stationären Kontroll- und Prüfapparatur “DK-150” (PG)

Nach Einführung der kleinen Raketenschiffe Projekt „1241 RÄ“ in der 6. Flottille, ebenfalls ausgerüstet mit den Raketen „P-21/22“, wurden vereinzelte Erfahrungsaustausche organisiert, die aber keinesfalls den Ablauf der Ausbildung sowohl im Küstenraketenregiment 18, als auch in der RTA-6 dominierten. Die Wartung der Raketen „P-21/22“ wurde im Grunde genommen im KRR-18 eigenständig erlernt und ausgeführt. Dass diese Herausforderung und außerordentliche Belastung der Ausbilder und des gesamten Personalbestandes so hervorragend gemeistert wurde, kann heute nicht hoch genug gewürdigt werden. Die gesamte Technik der einzelnen Züge befand sich auf speziell dafür ausgerüsteten Kfz. Bei den planmäßigen Wartungsarbeiten an den Raketen wurden diese Fahrzeuge an die Regelhalle herangefahren und deren Ausrüstung, Kontroll- und Prüfapparatur zur Wartung entnommen und eingesetzt. Nur für die Zielsuchlenkanlagen, den Autopiloten, den Höhenmesser, die Zündanlage und die Zeitmechanismen gab es zusätzlich eine doublierende spezielle Prüf- und Kontrollapparatur, die stationär in der Regelwerkstatt stets einsatzbereit aufgebaut war – die „DK-150“, siehe Abbildung. Die gleiche Technik befand sich aber auch auf den schon erwähnten zwei Spezial-Kfz – den „KIPZ“. Die Regelhalle und die Raketenmontagehalle waren mit stationären Krananlagen zum Ein- und Ausbau der Gefechtsteile, zum Umsetzen der Raketen vom Lager- auf den Arbeitswagen und zurück sowie für andere Hebearbeiten ausgerüstet. Der Wartungszyklus war in der Fachdienstvorschrift DV 200/01/010 festgelegt. Als Grundregel für die Wartungszyklen galt: Raketen der Bereitschaftsstufe I (BS-I) werden halbjährlich, der BS II jährlich und der BS III alle zwei Jahre gewartet. Das heißt, je höher der Grad der Bereitschaft für den Gefechtseinsatz, desto kürzer der Wartungszykus.

Raketenwartung/ Montage (Collage PG, WS)

Drei Kampfsätze, davon zwei Truppenvorrat, mit jeweils 48 Raketen in unterschiedlichen Bereitschaftsstufen mussten also jährlich im Objekt Schwarzenpfost und im Objekt Hanshagen, ein Kampfsatz Operativer Vorrat, technisch gewartet werden. Das ist ein beträchtlicher Arbeitsumfang, rechnet man noch die Zeit dazu, die für die permanente spezialfachliche Ausbildung an der Lehrgefechtstechnik aufgebracht werden musste.

Die Handlungen bei den technischen Arbeiten setzten ein sehr hohes spezialfachliches Wissen auf den Gebieten Radar-, Radioelektronik, Elektro- und Hochdrucktechnik sowie Hydraulik, Pyrotechnik und Mechanik voraus. Für das Ausbildungsjahr 1986/87 ist der Umfang der Wartungsarbeiten im Küstenraketenregiment 18 überliefert:

  • 139 Technische Wartungen an den Raketen der Bereitschaftsstufe I – halbjährlich.
  • 48 Technische Wartungen an den Raketen der Bereitschaftsstufe II – jährlich.
  • 23 Technische Wartungen an den Raketen der Bereitschaftsstufe III – alle 2 Jahre.

Für die Lagerung der Raketen, des Zubehörs und der Ersatzteile war der Lager- und Transportzug (LTZ) verantwortlich. Die Angehörigen dieser Einheit führten tägliche, wöchentliche und monatliche Kontrollen in den Raketenhallen und Munitionsbunkern in der Technischen Zone des Objekts Schwarzenpfost des KRR-18 durch und gewährleisteten die vorschriftsmäßige Einhaltung der Lagerbedingungen. Dabei wurden Lagerbedingungen für die Raketen geschaffen, die sich kaum von den Wohn- und Lebensbedingungen unserer Armeeangehörigen unterschieden. Die relative Luftfeuchte durfte 70% nicht übersteigen und die  Lagertemperatur musste sich im Bereich von plus 5 bis 35 Grad bewegen. Bei Nichteinhaltung der Lagerbedingungen wurden Sofortmaßnahmen ergriffen, um die vorschriftsmäßige Lagerung zu gewährleisten, zum Beispiel durch Lüften oder Heizen. Zu den Aufgaben des Lager- und Transportzuges gehörte sowohl der Transport der Raketen zu den planmäßigen Wartungsarbeiten, als auch alle Raketentransporte im Objekt Schwarzenpfost beim Übergang auf höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft, das heißt, bei der Überführung der Raketen in die Bereitschaftsstufe I. Bei der Alarmstufe „Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr“, bei der die Küstenraketenabteilungen in ihre befohlenen Stellungsräume laut „Plan der Überführung des KRR-18 vom Friedens- in den Kriegszustand“ entfalteten, führte der Transport- und Nachladezug der jeweiligen Raketentechnischen Batterie die Raketen mit und sorgte für den kontinuierlichen Nachschub. Die Lagerkapazität für die Raketen in der Technischen Zone des Objekts war von Beginn an sehr begrenzt. Deshalb wurde eine Doppellagerung eingeführt, zuerst als doppelter Boden, im Weiteren durch die Doppellagerung im Huckepackverfahren bei allen Raketen der Bereitschaftsstufe III. Dabei bestand die Gefahr, dass eine Rakete beim Herunternehmen oder beim Hochsetzen mittels Gabelstapler abstürzte – ein besonderes Vorkommnis mit viel Ärger und noch mehr zusätzlicher Arbeit bei der Wiederherstellung der technischen Einsatzbereitschaft. Im KRR-18 ereignete sich allerdings keine ähnliche Havarie.

Doppelstocklagerung Huckepackvariante – hier der Vorgängertype mit zwei P-15 (PG)

Die Raketen der Bereitschaftsstufe III wurden im konservierten Zustand gelagert: Die Raketen befanden sich in speziell zugeschnittenen Gummihüllen, in denen durch Zukleben und Luftabsaugen ein Vakuum erzeugt wurde. Zusätzlich waren sie mit einer Stoffpersenning umhüllt, so dass die Lagerbedingungen innerhalb der Verpackung über das Jahr weitestgehend konstant blieben. Durch eingepackte 20 Stück 5 kg schwere Silikagelbeutel wurde die Restfeuchtigkeit absorbiert. Als Indikatoren dieses Mikroklimas dienten 5 Blaugelpackungen in einer perforierten Plexiglaspatrone an unterschiedlichen Stellen der Raketen, die sich hinter Sichtfenstern befanden und monatlich kontrolliert werden mussten. Färbte sich ein Indikator rot, so wurde die Konservierung überprüft und wiederhergestellt, so war immer reichlich Arbeit vorhanden.

Die Raketentreibstoffkomponenten wurden in Verantwortung des Treib- und Schmierstoffdienstes, der zu den Rückwärtigen Diensten des Regiments gehörte, gelagert und bereitgestellt, obwohl die Betankungen der Raketen und alle Lagerarbeiten: Umpump- und Neutralisationsarbeiten sowie Probeziehen und Kontrollfunktionen, im Raketentreibstofflager wiederum durch das Personal der Raketentechnischen Batterien durchgeführt wurden. Die Bestandsführung, die Versorgung und Qualitätsüberwachung der Raketentreibstoffe sowie die gesamte fachliche Aus- und Weiterbildung erfolgte in Verantwortung des Oberoffiziers für Treib- und Schmierstoffe, Kapitänleutnant Rüdiger Flemming. Er unterstand dem Stellvertreter des Kommandeurs für Rückwärtige Dienste und war auch für die Sicherstellung mit herkömmlichen Treib- und Schmierstoffen, zum Beispiel für die gesamte Kfz- und Aggregatetechnik, verantwortlich. Zur Qualitätsüberwachung existierte ein im Raketentreibstofflager eingerichtetes chemisches Labor mit allen notwendigen Ausrüstungsgegenständen, Laborgeräten und Chemikalien, sowie Umkleide- und Duschräumen, alles strikt getrennt nach den beiden Treibstoffkomponenten.

Im Ausgleich dafür war der Stellvertreter des Kommandeurs für Raketenbewaffnung mit seinem Bereich verantwortlich für alle Schützenwaffen, reaktiven Panzerabwehrgeschosse, tragbare Luftabwehrraketen vom Typ „Strela- 2 M“ sowie für die gesamte Schützenwaffen-, Pionier- und Signalmunition. Dementsprechend gehörten die Aufbewahrung der Waffen und Munition in den Waffenkammern, ihr Zustand und die Kontrollen zu den Aufgaben des Bereichs Raketenbewaffnung, für die der Techniker für Bewaffnung und Munition unmittelbar verantwortlich war.

Kontrolldurchsicht der Pulverstangen des Starttriebwerks

Die Hauptbewaffnung des Küstenraketenregiments 18 war die Selbstfahrende Startrampe (SSR) des Küstenraketenkomplexes „Rubesh Ä“ mit zwei Raketen „P-21/22“, die ein hochentwickeltes technologisches Waffensystem darstellt. Es besteht aus dem geländegängigen Basisfahrzeug  „MAZ-543 M“, aus der Gefechtskabine mit der ausfahrbaren Radarantenne und dem Startcontainer „KT-161“. In der Gefechtskabine befinden sich die Radaranlage „Garpun BÄ“, die Raketenwaffenleitanlage „Korall BÄ“, die Vorstartkontrollgeräte „RPK BÄ“, das Empfangsgerät „Nickel“ der Freund- Feind- Erkennungsanlage „Nichrom“, die Elektroanlage mit der Gasturbine mit Generatorensatz „Gerät 42“ sowie das UKW-Empfangs- und Sendegerät „R-123“. Der Buchstabe „Ä“ bei den technischen Bezeichnungen bedeutet auf Russisch „äksportnij“- Exportvariante. Die Übernahme und Inbetriebnahme der ersten Startrampen wurde durch sowjetische Spezialisten begleitet, die alle Systeme sorgfältig überprüften und justierten. Sie mussten auch erst Erfahrungen in der Praxis sammeln, da gleichzeitig mit der Übernahme dieses Waffensystems in die Bewaffnung der Sowjetischen Seekriegsflotte begonnen wurde. Auch bei der Nutzungsverlängerung zehn Jahre später notierten sie akribisch unsere Nutzungserfahrungen und den Zustand der Systeme und Anlagen. 

Beladen einer RTE Kfz „KRAZ- 255 B“ mit Raketen durch einen Autodrehkran „ADK-125“ (PG)

Das Urteil der Prüfungskommission ergab 1988 eine anerkennende Bewertung der Arbeit des Personals. Nicht nur den  Besatzungen der Startrampen sondern auch den Angehörigen der Bereiche Raketenbewaffnung und Technik/Ausrüstung wurde ein hoher spezialfachlicher Qualifikations- und Wissensstand bescheinigt.

Dass die Startrampen immer einsatzbereit waren, ist auch das Verdienst des Werkstattpersonals dieser Bereiche. Die Truppe, die zur Wartung und Instandsetzung aller spezialtechnischen Systeme der Startrampen, also außer Kfz und darüber hinaus noch aller funktechnischen Systeme zur Verfügung stand, bestand lediglich aus drei Unteroffizieren und zwei Oberoffizieren. Sie und die Besatzungen der Startrampen stellten im Grunde genommen alle Maßnahmen der spezialtechnischen Sicherstellung annähernd zu 100 % sicher.

Im Vergleich zu ähnlichen Waffensystemen der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung gab es im Küstenraketenregiment 18 keine Industrieleistungen bei der Durchführung von Haupt- oder periodisch-vorbeugenden Instandsetzungen. Diese Tatsache verdient eine hohe Anerkennung, denn diese Art der Technischen Sicherstellung war mit einem hohen Arbeitsaufwand und einer autodidaktischen Ausbildungsweise verbunden. Betrachtet man vergleichsweise unkompliziertere Technikeinheiten wie Krantechnik, Druckgefäße, Tank- oder Hochspannungsanlagen, so existierten dafür zivile oder militärische Strukturen in der NVA und in der Volkswirtschaft, die sich mit dieser Technik auskannten und nach festgelegten Technologien alle Zulassungs- und technischen Überwachungs- und Instandsetzungsarbeiten fachgerecht ausführten.

Das Werkstattpersonal des Bereichs Raketenbewaffnung sammelte im Laufe der Jahre einen großen technischen Erfahrungsschatz, eignete sich sehr spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten an und setzte sie in der täglichen Arbeit im Küstenraketenregiment 18 ein. Das galt auch für die Angehörigen der Startbatterien, der Raketentechnischen Batterien und der Nachrichtenzüge. Die Ersatzteile und Spezialwerkzeuge wurden entweder aus den mitgelieferten Ersatzteil-, Werkzeug- und Zubehör-Sätzen (EWZ-Sätzen) der Startrampen „STO-51“ entnommen oder über den Raketenwaffentechnischen Dienst der Volksmarine in einem langfristigen, sich oft über Monate hinziehenden Bestell- und Lieferverfahren, über den Spezialimport aus der UdSSR bezogen. Oft mussten wir zwischenzeitlich technische Improvisationen oder Notlösungen anwenden.

Der befohlene Koeffizient der technischen Einsatzbereitschaft (KTE) der Startrampen betrug 0,75, für Nachrichtentechnik 0,98, für Raketen sogar 1,0, das bedeutete eine ununterbrochene 100-prozentige technische Einsatzbereitschaft! Diese Festlegungen wurden zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, für uns gab es immer nur 2 Möglichkeiten: Einhalten oder wiederherstellen, egal was es kostete und welchen Arbeitsaufwand das erforderte.

Oft dauerten Reparaturarbeiten bis spät in die Nacht und wurden auch am Wochenende fortgesetzt. Unter diesen Bedingungen entwickelten unsere Spezialisten ein hohes Improvisationsvermögen und erledigten erfolgreich nahezu alle Arbeiten in Eigenregie. Wenn es herkömmliche Reparaturen waren, wie zum Beispiel Argonschweißarbeiten, wurden die Kapazitäten in der benachbarten 4. Flottille oder in einer der Instandsetzungsbasen der Volksmarine in Anspruch genommen.

Modell KRAZ-255 B, Detlef Habrom

Gelegentlich mussten auch Kapazitäten der Volkswirtschaft, zum Beispiel des Dieselmotorenwerkes Rostock, genutzt werden. Das betraf vor allem Reparaturen an Druckluft- und Hydraulikleitungen der Startrampen, z. B. Schweißen und Abdrücken. Im Vergleich zu anderen Truppenteilen, Verbänden oder Teilstreitkräften war aber diese Inanspruchnahme von Dienst- und Serviceleistungen ziviler Einrichtungen und Betriebe durch das Küstenraketenregiment 18 auch auf Grund des geringen Baualters der Technik sehr bescheiden.

Im Küstenraketenregiment 18 wurden unterschiedliches funktechnisches Personal und Mittel wie KW- und UKW-Sender, Fernsprech- und Richtfunkanlagen, sowie Leitungsbau- und Betriebstrupps zur Gefechtssicherstellung eingesetzt. Das waren einzelne Geräte bis hin zu kompletten Gerätesätzen und Spezial- Kfz Die technische Sicherstellung dieser Anlagen und Geräte des Nachrichten- und Funktechnischen Dienstes (NFTD), also deren Prüfung, Wartung und Instandsetzung, wurde ebenfalls in Zuständigkeit des Bereichs Raketenbewaffnung realisiert. Diese ungewohnte Zuordnung zu einem Bereich, der grundsätzlich raketentechnisch ausgerichtet war, ist verständlich und hat sich im gesamten Truppenleben und bei der Aufgabenerfüllung auch als richtig erwiesen. Dafür war dem Stellvertreter des Kommandeurs für Raketenbewaffnung der Oberoffizier für Funktechnische Mittel, Korvettenkapitän Lutz Mornhinweg, später Oberleutnant Frank Bochmann, unterstellt.

Sie arbeiteten eng zusammen mit dem Oberoffizier Nachrichten Kapitänleutnant Ralf Jähnig. Bei auftretenden Problemen kamen wiederum die gleichen Angehörigen der Werkstatt des Bereichs Raketenbewaffnung im Regiment zum Einsatz. Im Gegensatz zum RWTD war der NFTD in seiner materiellen Basis wesentlich besser aufgestellt. Die Geräte und Anlagen dieses Dienstes befanden sich in allen Teilstreitkräften, Waffengattungen und Diensten der NVA und konnten so zentral beschafft und instandgesetzt werden. Deshalb wurde die Sicherstellung über den Nachrichten- und Funktechnischen Dienst im Kommando der Volksmarine organisiert und in der Instandsetzungsbasis 18 (IB- 18) auf dem Dänholm realisiert.

Die Überführung von Raketen in den verschussklaren Zustand war das eigentliche Ziel der Raketentechnischen Sicherstellung. Raketen zum Verschuss klarzumachen und mit diesen die befohlenen Überwasserziele erfolgreich zu bekämpfen, das war nicht nur der Kampfauftrag für die Besatzungen der Startrampen, sondern auch die Raketenspezialisten der RTB wussten um ihren hohen Anteil an diesem Erfolg.

Aufbau des Regelzeltes der RTB mit Tarnnetzen beim 5. RSA 1988 (PG)

Raketen wurden unter Garnisons- und  feldmäßigen Bedingungen zum Verschuss vorbereitet. Nur die Raketenbetankung wurde niemals außerhalb der zugelassenen Tankplätze des Objekts Schwarzenpfost durchgeführt. Aus Umwelt- und Sicherheitsgründen hat keiner der Kommandeure des Küstenraketenregiments 18 die Betankung in den Stellungsräumen bei einem seiner Entschlussvorträge dem Chef der Volksmarine vorgeschlagen, es wäre auch nie genehmigt worden.

Ansonsten wurden alle Elemente der Überführung von Raketen aus dem konservierten Zustand der Bereitschaftsstufe III bis I unter allen räumlichen und zeitlichen Bedingungen bis zur Perfektion trainiert und durchexerziert, tags wie nachts, im Sommer und im Winter, im Objekt Schwarzenpfost, in den verschiedenen Stellungsräumen, Feldlagern und in der Sowjetunion zu den jährlichen Raketenschießabschnitten. Auch bei der Vorbereitung zum faktischen Raketeneinsatz wurden alle technologischen Abläufe unter gefechtsmäßigen Bedingungen und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen, wie Brand- und Explosionsgefahr, Satellitenaufklärung, HF-Abstrahlung, Toxizität und Umweltschutz, durchgeführt.

Schema der Technischen Stellung einer RTB im Stellungsraum einer Küstenraketenabteilung (Dienstvorschrift)

Die beiden Verschussraketen zum jährlichen Raketenschießabschnitt wurden auf der Grundlage ihrer Lebensendeplanung ausgewählt und nach einer einjährigen Befüllzeit mit den Raketentreibstoffkomponenten in das Feldlager des Küstenraketenregiments 18 im Schießgebiet Kap Taran schon betankt zugeführt, bordapparaturmäßig nochmals auf Herz und Nieren überprüft, an die Startrampe übergeben und verschossen. Alle insgesamt 14 Raketen, die durch die Küstenraketenabteilung 18 (2) und durch das Küstenraketenregiment 18 (12) zu den Raketenschießabschnitten verschossen wurden, waren direkte Treffer in der Scheibe! Damit wurde die außerordentlich hohe Qualifikation der Führung, der Besatzungen der Startrampen und des Personals der RTA/RTB sowie der anderen sicherstellenden Einheiten eindrucksvoll nachgewiesen! Die erste Überführung von Raketen „P-21“ aus der Bereitschaftsstufe III in die II wurde im Februar 1982 in der Küstenraketenabteilung 18 im Objekt Schwarzenpfost durchgeführt. Damit wurde der Stand der Gefechtsbereitschaft, insbesondere für den Anlauf der Handlungen bei der Überführung  in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft, wesentlich erhöht. Gleichzeitig wurde aber auch das Intervall für periodisch- vorbeugende Wartungen der überführten Raketen um die Hälfte verkürzt, von zwei Jahren auf ein Jahr zuzüglich aller Maßnahmen, die sich aus den wöchentlichen Funktionskontrollen an den Raketen der Bereitschaftsstufe II im Rahmen des Gefechtsdienstes ergaben. Alle Elemente der Vorbereitung der Raketen zum Verschuss wurden sowohl bei jedem monatlichen Training von Elementen der Gefechtsbereitschaft, bei Übungen zur Überführung des Küstenraketenregiments 18 in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft sowie bei Überprüfungen und Kontrollen vollständig oder teilweise einbezogen.

Übergabe von verschussklaren Raketen durch die RTB an eine SSR beim 5.RSA des KRR-18 1988 (PG)

Die Anlage „Wichtige Normzeiten zur Herstellung höherer Stufen der Gefechtsbereitschaft“ der jährlichen Anordnung Nr.01/198…  des Kommandeurs über die „Gewährleistung der Ständigen Gefechtsbereitschaft und Überführung in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft“, gibt einen Einblick darüber, wie die Raketentechnische Sicherstellung in dieses System eingeordnet war. Im Küstenraketenregiment 18 waren alle Sicherstellungshandlungen , die im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Raketen zum Verschuss standen,  exakt und straff normiert und stellten somit einen sehr hohen Anspruch an die Fähigkeiten aller Angehörigen der Raketentechnischen Batterien und des Bereichs Raketenbewaffnung. Der Kampf um die Einhaltung der Normzeiten stand immer im Mittelpunkt der Motivierung und Ausbildung des Personalbestandes.

Für Gefechtsraketen „P-21/22“ des Kampfsatzbestandes galten folgende Bereitschaftstufen:

  • BS I:  Rakete entkonserviert und geregelt, Gefechtsfrequenz eingestellt, beide TS-Komponenten aufgetankt, Hochdruckluft bis zum Nenndruck aufgefüllt, mit Gefechtsteil und geladenem Starttriebwerk versehen, ohne elektrischen und mechanischen Zünder, Pyropatronen eingebaut im Treibstoff-Luft-System, Pulverstarter, Ampullenbatterie und Schubregler, auf SSR, RTE oder Arbeitswagen.
  • BS II: Rakete entkonserviert, Gefechtsfrequenz eingestellt, unbetankt, Hochdruckluft
    aufgefüllt, mit Gefechtsteil versehen, ohne Starttriebwerk, ohne elektrischen und mechanischen Zünder, Pyropatronen eingebaut im Treibstoff-Luft-System, Pulverstarter, Ampullenbatterie und Schubregler, auf Arbeitswagen.
  • BS III: Rakete langfristig konserviert, Gefechtsfrequenz eingestellt, auf Lagertransportwagen.

Der Umfang und Ablauf aller Maßnahmen zur Überführung von Raketen aus der Bereitschaftsstufe II in den verschussklaren Zustand (BS I) unter Garnisonsbedingungen wird ersichtlich aus folgender Kurzbeschreibung der dazu notwendigen Handlungen mit Angabe der Normzeiten. Dabei sind „X“ – der Zeitpunkt der Alarmauslösung und z. B. „X + 15“ – die Zeit vom Moment der Alarmauslösung bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der befohlenen Aufgabe in der dafür vorgeschriebenen Normzeit in Minuten usw., wobei Handlungen zur Vorbereitung auch parallel ablaufen:

X + 15“ Transport und Übergabe einer konservierten Rakete des BS III durch den Lagertransportzug an den 2. Zug in der Regelhalle 15

X + 30“ Entkonservierung der Rakete, Umladen auf Transportwagen und Übergabe an den 1. Zug, Transport und Übergabe aller Komplettierungsteile für die Rakete: Gefechtsteil, Starttriebwerk, Pulverstangen, Zünder, Übertragungsladung, Pyropatronen, EWZ- Satz 1:1 zur Entkonservierung an den 2. Zug in der Endmontagehalle 23

„X + 30“ Transport und Betankung der Rakete des BS II mit Oxydator „Melange-20 k“ auf dem Tankplatz

„X + 30“ Transport und Betankung der Rakete des BS II mit Brennstoff „Samin“ („TG-02“) auf dem Tankplatz

„X + 60“ Transport und Raketenendmontage, Einbau aller Komplettierungsteile außer Zünder  und Auffüllen mit Hochdruckluft

„X + 60 Transport zur Raketentransporteinheit und Beladen des Kfz „KRAZ-255 B“ mit zwei Raketen oder Transport der Raketen zum Beladepunkt und Übergabe an die Startrampen

„X + 60“ Übergabe des Raketenbegleitdokuments an den Kommandeur der übernehmenden Startrampe, auf jeder Station wurden alle festgestellten und geänderten Parameter in die Dokument eingetragen

„X + 120“ Kontrolle aller vorgeschriebenen Parameter für die Zielsuchlenkanlage, Autopilot, Höhenmesser, Elektro- und Zündausrüstung, Zeitmechanismen einschließlich Komplexkontrolle durch den 1.Zug, Entkonservierung und Überprüfung aller unter Punkt 3 aufgezählten Komplettierungsteile

Insgesamt ergab sich für die Überführung der ersten Rakete aus der Bereitschaftsstufe III zum Verschuss unter Garnisonsbedingungen, ohne Ausfälle oder Störungen, eine Gesamtzeit von 10 Stunden und 15 Minuten, für die nächsten unter Berücksichtigung parallel ablaufender Handlungen 6 Stunden und 45 Minuten. Der weitere Ausstoß verschussklarer Raketen erfolgte dann im 30-Minutentakt. Diese oben aufgeführten Handlungen waren unter stationären Bedingungen im Objekt Schwarzenpfost der Idealzustand, es gab betonierte Transportwege, alle Ausrüstungen und Lagerbestände waren sofort verfügbar, zusätzliche Reparaturkapazitäten standen zur Verfügung, alle Werkstätten waren beheizt, der Weg zu den Mahlzeiten war nicht weit, das Essen wurde durch unsere Zivilbeschäftigten zubereitet usw. Es kann sich aber wohl jeder vorstellen, wie hoch die Anforderungen an den Personalbestand waren, um das alles in winterlichen Zeiten irgendwo im Wald der Rostocker Heide zwischen drei und vier Uhr morgens genauso gut und schnell durchzuführen. Das ist das, was Sicherstellung, egal welcher Art, auszeichnen muss.

Vorführung der Raketenbewaffnung des KRR-18 vor den Militärattachés 1990 (PG)

Die Einheiten, die im Küstenraketenregiment 18 die raketentechnische Sicherstellung durchführten, nahmen selbstverständlich im vollen Umfang an der Politischen und Gefechtsausbildung teil. Das bedeutete Politische Schulung/Gesellschaftswissenschaftliche Weiterbildung, der ganze Komplex der Allgemeinmilitärischen Ausbildung über Schutznormen, Militärische Körperertüchtigung bis hin zum Schießen und Härtekomplex. Da eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen in diesen Einheiten bewegt werden musste, darunter hauptsächlich Spezial-Kfz, waren außerdem alle Normen der Kfz- und Militärkraftfahrerausbildung, vom Kolonnenmarsch über die Geländelehrbahn bis hin zum Kfz- Appell, abzulegen.

Wenn Jahrzehnte später, so wie in diesem Beitrag über die raketentechnische Sicherstellung des KRR-18 berichtet wird, kommt erst die gesamte Dimension der Verantwortung und der Leistungen zum Ausdruck, welche die Angehörigen dieser sicherstellenden Einheiten des KRR-18 und somit stellvertretend für alle anderen Truppenteile der NVA in jener Zeit zur Friedenssicherung getragen und vollbracht haben.

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