Stuktur

Stuktur, Organisation und Führung

In der Volksmarine (VM) der DDR wurde die Waffengattung Küstenraketentruppen (KRT) zu verschiedenen Zeiten nur jeweils von der Spezial- Küstenartillerieabteilung, der Küstenraketenabteilung 18 und das Küstenraketenregiment 18 vertreten. Eine Besonderheit bezüglich der Struktur der KRT bestand darin, dass im Stab der Volksmarine zu keiner Zeit ein Führungsorgan für die Küstenraketentruppen existierte. Dessen umfangreiche Aufgaben wurden ab 1983 einfach zum Kommandeur des Küstenraketenregiments 18 delegiert, der damit in der Praxis eine Doppelfunktion ausüben musste.

Für das Küstenraketenregiment 18 können wir bezüglich der Struktur, Organisation und Führung zwei Entwicklungsphasen unterscheiden. Die erste beginnt mit der Indienststellung und umfasst die ersten 6 Jahre. Die zweite ist das letzte Jahr vor der Auflösung der DDR und der Volksmarine. Dieses letzte Jahr war geprägt durch die erst schleichende, dann offene Aufweichung der Nationalen Volksarmee (NVA). Im Ergebnis der Militärreform wurde der Dienst erleichtert und der Personalbestand verringert. Die Entlassungen von Berufssoldaten auf eigenen Wunsch nahmen zu, ihre Planstellen  blieben frei, auch bei Versetzungen. Der Grundwehrdienst wurde von 18 auf 12 Monate verkürzt. Da man in dieser Lage nicht mehr von einer normalen Struktur, Organisation und Führung des  Küstenraketenregiments 18  sprechen konnte, behandeln wir hier  deshalb nur die ersten 6 Jahre seiner Existenz.

Das Küstenraketenregiment 18 war bei seiner Indienststellung das einzige Regiment der Volksmarine. Die Bezeichnung Regiment stammt  von den Landstreitkräften und ist für die Marine nicht typisch. Später kamen das Nachrichtenregiment 18 und, erst kurz vor der Auflösung der NVA, das Küstenverteidigungsregiment 18 dazu, wobei nur das Küstenraketenregiment 18 zu den Stoßkräften der Volksmarine gehörte.

Strukturschema aus dem „Stellenplan und Ausrüstungsnachweis des Küstenraketenregiments 18“, (STAN 90) Bild: LS

Soll 1 (täglicher Dienst):

  • Zur Führung gehörten insgesamt 7 Zivilbeschäftigte (ZB) und 34 Armeeangehörige, davon 24 Offiziere, 4 Fähnriche, 5 Berufsunteroffiziere, 1 Unteroffizier auf Zeit.
  • Zu den Gefechtseinheiten (3 KRA) gehörten insgesamt 278 Armeeangehörige, davon 36 Offiziere, 30 Fähnriche, 32 BU, 70 UaZ, 110 Soldaten im GWD.
  • Die Einheiten der Gefechtssicherstellung waren dem Stabschef des Regiments unterstellt. Dazu gehörten insgesamt 1 ZB und 43 Armeeangehörige, davon 1 Offizier, 1 Fähnrich, 3 BU, 8 UaZ, 30 Soldaten im GWD.
  • Die Einheiten der Materiellen, Technischen und Medizinischen Sicherstellung waren jeweils einem Stellvertreter des Regimentskommandeurs unterstellt. Dazu gehörten insgesamt 4 ZB und 71 Armeeangehörige, davon 2 Offiziere, 6 Fähnriche, 8 BU, 22 UaZ, 33 Soldaten im GWD

    Der Kommandeur des Küstenraketenregiments 18 und seine Stellvertreter bei der Indienststellung des Regiments Bild: LS

Der Personalbestand setzte sich also zusammen aus: ca. 40% Soldaten im Grundwehrdienst, 25% Unteroffiziere auf Zeit (UaZ) und 35% Berufssoldaten.

Soll 2 (Kriegszustand)

Beim Übergang auf den Kriegszustand erfolgte die Mobilmachung und damit galt Soll 2, das heißt, es wurde zusätzliches Personal zugeführt und Technik übernommen. Der größte Teil der zusätzlichen Technik für Soll II war im Regiment eingelagert. Ein weiterer Teil wurde von der Volkswirtschaft zugeführt.

Die Gesamtstärke des Küstenraketenregiments 18 an Personal betrug 438 Armeeangehörige, 606 im Soll II, die einer Küstenraketenabteilung 86 und 99 im Soll 2. Das ergab eine Differenz zwischen Soll I und Soll II für das Regiment von 168 Armeeangehörigen. Das sind 27%, die eigentlich im täglichen Dienst fehlten.

An Technik verfügte das Regiment über 8 (Soll 12) Startrampen und 3 Kampfsätze an Raketen. Außerdem waren noch die Berge- und Pioniergruppen mit schwerer Technik ausgerüstet. Insgesamt hatte das Regiment einen Bestand von über 200 Kraftfahrzeugen (Kfz)

Musterung des Küstenraketenregiments 18 zur Verleihung der Truppenfahne 1984 Bild: LS

In der NVA wurde der gesamte Dienst  chronologisch nach Ausbildungsjahren und Ausbildungshalbjahren gestaltet. Ein Ausbildungsjahr (AJ) begann am 01.12. und endete am 30.11. des Folgejahres und wurde dann z.B. geschrieben als AJ 1983/84. In der Anordnung des Chefs der Volksmarine, zum Beispiel AO 80/1983,  waren die Aufgaben für die Verbände,  selbständigen Truppenteile und Einrichtungen für das Ausbildungsjahr, hier für das AJ 1983/84, festgelegt.

Auf der Grundlage der Anordnung AO 80/83 des Chefs der Volksmarine wurden für das Küstenraketenregiment 18 nach der Indienststellung die zahlreichen Dokumente erstmalig für das Ausbildungsjahr 1983/84 erarbeitet. Sie  wurden dann in den folgenden Jahren nur präzisiert bzw. überarbeitet, da sich bis auf die Hauptaufgaben und Termine wenig änderte. Im Einzelnen waren das folgende Dokumente:           

  • Die Anordnung Nr. 10/1983 des Kommandeurs über die Erfüllung der politischen und militärischen Aufgaben des   Küstenraketenregiments 18 im Ausbildungsjahr 1983/84 (nachfolgend jährlich für die AJ 1984/85, AJ 1985/86 usw.).
  • Der Kalenderplan der wichtigsten Maßnahmen für das Ausbildungsjahr.
  • Der Plan der Überführung des Küstenraketenregiments 18 in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft.
  • Der Plan für die Durchführung der Politischen Arbeit, Gesellschaftswissenschaftlichen Weiterbildung (GWW) und Politschulung.
  • Die Aufgabenstellung für den Sozialistischen Wettbewerb. 
  • Der Plan der Gefechtsausbildung mit der Taktischen, Spezial- und Allgemeinmilitärischen Ausbildung (Militärische Körperertüchtigung MKE, Schutz vor Massenvernichtungsmitteln MVM).
  • Der Stabsdienstplan.
  • Die Kontrollpläne.

Dazu kamen Dokumente für die Durchführung von Hauptaufgaben, die zu den jeweiligen Terminen erarbeitet wurden:

  • Der Plan der Durchführung des 1.Raketenschießabschnitts des Küstenraketenregiments 18 (nachfolgend jährlich).
  • Der Plan der Parade und der damit verbundenen Verlegungen (1984 und 1989).
  • Der Plan zur Durchführung des Feldlagers der 1.und der 2.Küstenraketenabteilung (jährlich).
  • Die Pläne zur Durchführung von Taktischen Aufgaben, Übungen und andere laut Aufgabenstellung (jährlich).
  • Entschlüsse des Kommandeurs auf der Grundlage von Gefechtsanordnungen.

Für die Gestaltung des Dienstes in den Verbänden, selbständigen Truppenteilen und Einrichtungen der Volksmarine existierte ein Monatsrahmendienstplan, in dem die wichtigsten Maßnahmen auf die einzelnen Wochen wie folgt verteilt waren:

  • 1. Woche: Spezialausbildung 3 Tage und Ausbildung der Ausbilder 1 Tag.
  • 2. Woche: Taktische Ausbildung der Kräfte in See beziehungsweise, für das Küstenraketenregiment 18 im Gelände.
  • 3. Woche: Monatliche Wartung (W III) der Technik und Bewaffnung 3 Tage.
  • 4. Woche: Politschulung der Unteroffiziere und Matrosen 2 Tage und Gesellschaftswissenschaftliche Weiterbildung (GWW) der Offiziere und Fähnriche 2 Tage sowie die Vorschulung der Schulungsgruppenleiter 1 Tag.

Die Kommandeure und ihre Stellvertreter arbeiteten nach persönlichen, standardisierten Wochen- und Monatsrahmendienstplänen, in denen alle  Maßnahmen, die für sie zutrafen, aufgeführt waren. Das war effektiv, da sich bestimmte Ereignisse im Dienst laufend wiederholten.