Gefechtsdienst, Gefechtsbereitschaft

Fregattenkapitän a.D. Wolfgang Schädlich
Auszüge aus der Originalschrift des Buches “Die Küstenraketentruppen der Volksmarine”

Gefechtsbereitschaft und Gefechtsdienst
Wolfgang Schädlich, Fregattenkapitän a. D., Dipl.-Ing., Dipl. rer. mil.

Einleitung
Unter Gefechtsbereitschaft verstand man in der NVA der DDR, und damit auch in der Volksmarine, die Bereitschaft und Fähigkeit der militärischen Truppen, unter allen Bedingungen organisiert das Gefecht zu beginnen und die befohlenen Gefechtsaufgaben zu erfüllen.
Die Grundlage dafür bildeten die Verfassung der DDR, die das Handeln der Armeeangehörigen legimitierte und die Militärdoktrin der Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages. Letztere bestand aus einem System von Anschauungen über den Charakter eines künftigen Krieges über die Formen und Methoden seiner Führung, die Vorbereitung und den Übergang der Bevölkerung, des Staates und der Volkswirtschaft sowie der bewaffneten Organe auf den Verteidigungszustand zur Vernichtung des imperialistischen Aggressors im Falle eines Krieges.

Schnellboote der Bundesmarine der Typen „142“, „148“, „143“ und „143A“ mit Seezielraketen „Exocet“, Start einer „Exocet”

Unabdingbare Voraussetzungen für eine hohe Gefechtsbereitschaft waren ein ausgezeichneter politisch-moralischer Zustand, also die politische Zuverlässigkeit der Armeeangehörigen und ihre Motivation, eine effektive Gefechtsausbildung, die optimale Führungsqualität der Kommandeure und Stäbe, eine ständig hohe Einsatzbereitschaft der Kampftechnik und ein sehr gut funktionierendes System der Alarmierung.
Die NVA war als Mobilmachungsarmee konzipiert und entwickelt. So war in den 80er-Jahren für den Kriegszustand ein Personalumfang von insgesamt 430.000 bis 500.000 Mann vorgesehen. Die ersten operativen Staffeln sollten in der Lage sein, ohne vorherige Mobilmachung die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Für die zweite Staffel waren weitgehende Mobilmachungsmaßnahmen vorgesehen. Die Mobilmachung konnte entweder separat getarnt oder im Zusammenhang mit der Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft befohlen werden.

Eine Selbstfahrende Startrampe (SSR) des KRR-18 in der Startstellung, Demonstration vor dem MfNV.

 

Anfang der 70-iger Jahre vollzog sich eine drastische Veränderung der internationalen militärpolitischen Lage. Die NATO- Seestreitkräfte im Raum Ostseeausgänge COMBALTAP führten moderne Seezielraketen in die Bewaffnung ein, die im Dienst befindlichen Zerstörer und Fregatten wurden modernisiert. Geplant wurden der Bau neuer, mit Seezielraketen ausgerüsteter Schnellboote sowie die Umrüstung der Marinefliegerkräfte der Bundesmarine und der Seestreitkräfte Dänemarks. Diese Maßnahmen erforderten dringend eine Überarbeitung unseres Systems zur Verhinderung von Angriffen auf die Staaten des Warschauer Vertrages (Ostblock) aus Richtung See und ihrer wirksamen Begegnung. Ein günstiges operatives Regime konnte nicht mehr gewährleistet und der Schutz der Seegrenze nicht zuverlässig aufrechterhalten werden. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Reaktion auf mögliche Angriffe verkürzte sich wesentlich, die Reichweite und die Trefferwahrscheinlichkeit der Waffensysteme der NATO-Seestreitkräfte erhöhten sich sprunghaft. Der mit der Einführung der sowjetischen Raketenschnellboote des „Projektes 205“ Ende der 60er-Jahre erzielte Vorteil in der Bewaffnung der Vereinten Ostseeflotten (VOF) ging verloren. Ähnliche Tendenzen waren bei der Modernisierung der Bewaffnung der Bundeswehr im Heer und in der Luftwaffe zu verzeichnen.
Als Reaktion auf diese Entwicklung wurde das gesamte System der Landesverteidigung der DDR grundlegend neu geordnet, was in allen Truppenteilen und Einheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) seinen Niederschlag in den „Plänen zur Überführung der Streitkräfte in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft“ fand. Autorisiert wurde diese Entscheidung durch einen Beschluss und Aufgabenstellung der Volkskammer der DDR an die NVA sowie durch Forderungen des Oberkommandos der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages. Dementsprechend wurde in der NVA das System der Bereitschaft der Kräfte zum Gefechtseinsatz wesentlich überarbeitet und am 1. Dezember 1971 der Gefechtsdienst in der Volksmarine (VM) eingeführt.

Grundlagen der Gefechtsbereitschaft
In den 80er-Jahren waren für die NVA vier Stufen der Gefechtsbereitschaft festgelegt:

  1. Die „Ständige Gefechtsbereitschaft“ („SG“): Der Normalzustand der meisten Einheiten und Stäbe. Dabei mussten 85% des Personalbestandes im Objekt oder zumindest im Standort verfügbar sein, um im Alarmfall innerhalb weniger Minuten erste Gefechtsaufgaben erfüllen zu können.
  2. Die „Erhöhte Gefechtsbereitschaft“ („EG“): Erhöhen der Bereitschaft der Truppen zur Erfüllung von Gefechts- und Mobilmachungsaufgaben. Der gesamte Personalbestand wurde in die Kasernen befohlen und die Ausrüstung und Bewaffnung für die folgenden Stufen der Gefechtsbereitschaft vorbereitet.
  3. Die „Gefechtsbereitschaft bei Gefahr eines Krieges“ („GBGK“): Entfalten der Einheiten in die geheimen Dezentralisierungsräume, vollständige Entkonservierung des gesamten Kampfbestandes an Raketen im Küstenraketenregiment 18 (KRR-18) und Klarmachen zum Verschuss (BS-I). Das war die Vorbereitung auf die höchste Stufe der Gefechtsbereitschaft.
  4. Die „Volle Gefechtsbereitschaft“ („VG“): Herstellen der höchsten Bereitschaft aller Kräfte zur Erfüllung von Gefechtsaufgaben und Abschluss der Mobilmachung. Zugeführt, kurzfristig umgerüstet und ausgestattet wurde dabei ein bedeutendes Kontingent an Technik aus der Volkswirtschaft, um nach fest vorgegebenen Plänen militärische Transport-, Versorgungs- und Spezialaufgaben zu erfüllen. Im KRR-18 ist die Vorbereitung der Raketentechnik für den Gefechtseinsatz beendet, alle Raketen sind klar zum Verschuss und in die entsprechenden Stellungsräume der KRA transportiert. Alle Startrampen sind mit Raketen für die erste Salve beladen und befinden sich getarnt in den Stellungsräumen. Damit sind die Kampfeinheiten des KRR-18 bereit zur sofortigen Erfüllung von Gefechtsaufgaben.

Ein Schwerpunkt beim Übergang auf höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft war die unbedingte Einhaltung der geplanten Zeiten, Normen, durch die Führung und die Truppen.

Für das KRR-18 galten z.B. beim Übergang in die „VG“ aus der „SG“ folgende ausgewählte Normzeiten:

  • „X + 00:30“ (Stunden: Minuten): Entfaltung der 1. SSR des Gefechtsdienstes in eine befohlene Warte-/Startstellung.
  • „X + 00:35“: Ende der Benachrichtigung und Heranholung des Personalbestandes aus dem Wohngebiet Gelbensande.
  • „X + 01:00“: Entfalten der 2. SSR des Gefechtsdienstes in eine befohlene Warte-/Startstellung.
  • „M + 03:00“: Herstellen der Arbeitsbereitschaft des Empfangspunktes für die Mobilmachung im KRR-18.
  • „X + 03:00“: Besetzen des Führungspunktes des Chefs der Küstenraketentruppen auf dem HGS des STMCVM.
  • „X + 05:00“: Herstellen der Bereitschaft zur Überführung von Raketen in die BS- II, Einrichten der Beladepunkte.
  • „X + 07:40“: Entfalten der 3. SSR der 1. KRA nach dem Beladen mit Raketen in den Stellungsraum Darß.
  • „X + 08:50“: Entfalten der 4. SSR der 1. KRA nach dem Beladen mit Raketen in den Stellungsraum Darß.
  • „M + 10:00“: Abschluss der Maßnahmen der Mobilmachung.
  • „X + 23:00“: Entfalten der ersten Kolonne der 2. KRA in den Stellungsraum Halbinsel Wittow/Rügen.
  • „X + 31:30“: Abschluss der Überführung aller Raketen in die BS- I.
  • „X + 37:00“: Abschluss aller Maßnahmen zur Herstellung der „VG“ im KRR-18.

Weitere Normzeiten und Handlungen waren in der jährlichen „Anordnung 01/198… des Kommandeurs des KRR-18 über die Gewährleistung der ständigen Gefechtsbereitschaft und Überführung in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft“ für das jeweilige Ausbildungsjahr aufgeführt.

Versiegeltes Kuvert mit aufgedrucktem Kennwort, Vorder- und Rückseite.