Episode 3, Kriegsgerät

Kriegsgerät

Wir hatten gemeinsam mit dem Museum 2009 erfolgreich die P-15 und das Schnittmodell der P-22 von Koblenz nach Dresden überführt. Nur der IR-Zielsuchlenkkopf Snegir der Rakete fehlte, als wir die Rakete im Museum auspackten. Die WTS Koblenz wußte wer diese Anlage angefordert hatte. Da das Schnittmodell zweimal in der WTS vorhanden war, konnte problemlos die Snegir an einem Modell ausgebaut und zu Untersuchungszwecken an die WTD-71 Eckernförde übergeben werden. Hier wird ersichtlich wie mehr oder weniger intensiv immernoch „geforscht“ wurde. Ich bin sogar überzeugt, dass in den 90-iger Jahren gewisse IR-Technologien aus der doch „alten Russentechnik“ kopiert und weiterentwickelt wurden. Aussagen über die technologische Rückständigkeit der WVO-Technik wurden nicht nur beim ersten Treffen deutsch-deutscher Marineoffiziere in Marienheide, sondern auch im Bericht der neuen Marineführung durch Flottillenadmiral Dirk Horten auf der ersten Kommandeurstagung der Marine im Februar 1991 geäußert. (Veröffentlicht in der Zeitschrift “Truppenpraxis 4/1991)

Auf Seite 12 seiner Eröffnungsrede sagt er, “Ich persönlich habe ein Waffensystem gefunden, das mich beeindruckt. Das sind die Küstenraketen, wenn sie nach Eigenortung der Abschußrampe und im IR-Mode geschossen werden. Alles übrige Material ist hochgezüchtete Röhrentechnik und Elektromechanik, die im Westen mit den Klassen 101, 120 und 401 ausläuft. ….”

Mit der Übernahme der Kommandogewalt durch das BMVg wurden solche, früher mit der Geheimhaltungsstufe „GVS” (Geheime Verschlusssache) eingestuften Dokumentationen, mir nichts, dir nichts, für offen erklärt. Wir waren damals geschockt. Jeder konnte sich also die ehemaligen „stinkgeheimen” Raketendokumente mit nach Hause nehmen. Natürlich soweit der Interessent das auch wollte. Nachdem aber die ersten Untersuchungen und Test in den verschiedenen Untersuchungsländern und Wehrtechnischen Dienststellen abgeschlossen waren, wendete sich das Blatt wieder. Aber lesen Sie weiter. Es war also unser Wunsch die P-22 eigentlich nur zu komplettieren. Wir sprachen das im Museum an und so entwickelte sich folgender E-Mail-Verkehr:Und fast hätte das auch geklappt. Sowohl C. Walter als auch ich hätten im Zusammenhang mit einem Urlaub an der westlichen Ostsee auf dem Heimweg den Zielsuchlenkkopf auf der Rückbank unserer Dienstwagen mit nach Dresden genommen. Aber hier hatten wir die aktuelle, um 180° veränderte,VVS_Stempel der DDR Sicherheitslage der NATO-Staaten unterschätzt. Nachdem nahezu alles organisatorisch zur bevorstehenden Abholung abgesprochen war, sogar die Uhrzeit der Übergabe feststand, kam das plötzliche “No-Go”.

Nach einer Anfrage war die kurze und aussagekräftige Antwort:              Kriegsgerät.

Auch hier greift wieder die ZDv 2/30 mit ihren Regelungen zur Einstufung des Geheimhaltungsgrades.