Anhang

“Eine Elite-Einheit der NVA rüstet ab” Anhang

1 – E. Bahr, »Zu meiner Zeit«, Karl Blessing Verlag, S.591 u. 590
2 – K. Naumann (Hrsg.), »NVA – Anspruch und Wirklichkeit«, Mittler & Sohn, S.165
3 – Als Stoßkräfte wurden in der VM die aufgabenorientierten Einsatzmittel der Schiffskräfte (kleine Raketenschiffe, Raketen-, Torpedo- u. Artillerieschnellboote), der Marinefliegerkräfte (Marinejagdbomber) und der Küstenraketenkräfte bezeichnet.
4 – Brüster Ort heißt heute Kap Taran. Östlicher Küstenvorsprung der Danziger Bucht, liegt im Gebiet Kaliningrad (ehemals Königsberg).
5 – Die Ziffer -18 hinter der Bezeichnung des Truppenteils (TT) verweist darauf, daß es sich um einen landgestützten TT handelte, der entweder Kampfaufgaben erfüllte, die Gefechtssicherstellung gewährleistete oder eine rückwärtige (logistische) Zweckbestimmung sicherstellte und dem Kommando der VM direkt unterstand.
6 – Admiral Waldemar Verner war von 1959 bis 1979 Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Politischen Hauptverwaltung im MfNV der DDR.
7 – »Rubesh« – russisches Wort, bedeutete soviel wie Grenze oder Hindernis.
8 – Funkmeß – Synonym für Radar.
9 – MZO-18 – Mehrzweckobjekt; zu Friedenszeiten ein Ferienlager, Tagungs-und Ausbildungsort, im Kriegszustand konnte dieses Objekt ohne großen Aufwand zum Reservelazarett  umgebaut werden.
10 – VOF – dieser Kurzbegriff besitzt eine doppelte Bedeutung, erstens für Verbündete Ostseeflotten (Frieden) und zweitens für Vereinte Ostseeflotten (Krieg).
11 – Küstenfront – in Küstenrichtung handelnde Heeresgruppe.
12 – Mobile Nachrichtensätze – mobile Fernmeldestationen
13 – Waldgebiete, in denen militärische Objekte untergebracht oder die im Verteidigungsfall Dezentralisierungs- und Entfaltungsräume für die Streitkräfte waren, wurden von einem militärisch geführten, zivilen Produktionsbetrieb verwaltet und bearbeitet. Dazu zählten alle als Sperrgebiet ausgewiesenen Wälder, also auch die Grenzgebiete.
14 – Dieser befand sich in der Regel in den gesicherten Waffenkammern innerhalb des Unterkunftsbereiches der jeweiligen Einheit.
15 – KS – Kampfsatz ist eine Berechnungseinheit für den operativen Gefechtseinsatz. Diese Bestände an Raketen, Bewaffnung und Munition bezogen sich auf die volle Ausrüstungsstruktur der Einheiten, Truppenteile und Verbände im Kriegszustand. Eine SSR nimmt 2 Raketen auf. Zu jeder SSR gehört eine Raketentransporteinheit (RTE), ein Nachladefahrzeug, welches ebenfalls 2 Raketen zum Beladeort der SSR transportiert. Zwei SSR plus zwei Nachladefahrzeuge ergeben eine Batterie. Das sind acht Raketen. Jede Abteilung besteht aus zwei Batterien. Das Regiment verfügt im Kriegszustand über drei Abteilungen. Ein KS Raketen des KRR bestand also aus 48 Raketen P-21/22. Zwei KS waren Truppenvorrat (TVR) und befanden sich in Zuständigkeit des Kommandeurs des KRR-18. 64 Gefechtsraketen in Schwarzenpfost zuzüglich 9 Raketen waren bestimmt für die noch aufzustellende 3. Küstenraketenabteilung (3.KRA). Die restlichen 23 Raketen der 3. KRA waren ausgelagert. Der 3. KS (48 Raketen) befand sich in operativer Zuständigkeit (Operativer Vorrat – OVR), er unterstand dem Befehlshaber der Flotte. Dieser KS lagerte in der Raketen-Torpedotechnischen Basis (RTTB-18) in Hanshagen. Bis 1989 prüften und überwachten diese Raketen Kräfte und Mittel des Küstenraketenregiments und der RTA der 6. Flottille. Nach Indienststellung der RTTB wartete und kontrollierte dann diese die Raketen und das Zubehör. Das galt analog für jede andere Art von Bewaffnung, Raketen und Munition der KS.
16 – Verbände, Truppenteile, Einheiten – diese Bezeichnung war eine in Vorschriften, Befehlen und anderen militärischen Bestimmungen gebräuchliche Zusammenfassung der wesentlichen Strukturelemente der NVA. Sie entsprachen Division/Flottille; Regiment/ Brigade/selbständiges Bataillon und Abteilung/Kompanie. Ergänzt wurden sie mit dem Begriff Einrichtungen. Damit waren die Lehreinrichtungen und alle nicht zu den oben genannten Kampftruppen gehörende militärische und zivilen Gebilde gemeint.
17 – Die Raketen der kleinen Raketenschiffe (Pr.1241 – NATO-Bezeichnung TARANTUL-1) waren völlig identisch mit denen der KRT; es gab keine technischen Unterschiede, so daß sie untereinander austauschbar waren und vergleichbare Einschätzungen zu den Gefechtsmöglichkeiten ermittelt werden konnten.
18 – FEK ist mit dem in der Bundeswehr gebräuchlichen Begriff ELOKA – Elektronische Kampfführung identisch.
19 – Angehörige der Waffengattung Infanterie (LaSK), die bis Mitte des 20. Jahrhunderts zu Fuß kämpften und seitdem Gefechtshandlungen immer mehr auch von Gefechtsfahrzeugen aus durchführen. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, MV 1985, S.303.
20 – Freunde – Kurzbezeichnung für die »sowjetischen Klassen-und Waffenbrüder«, die sich entweder aus der vorherrschenden Terminologie oder aus der echten Freundschaft zu den sowjetischen Soldaten ergab.
21 – Verwaltung 2000 – Bezeichnung für den Apparat der Staatssicherheit in der NVA.
22 – Schriftenreihe »Informationsdienst – Reihe Marinewesen«, Heft 6/90, S.22.
23 – »Information für die Truppe«, Beiheft 1/90, S.167.
24 – Streitkräfte können in einer Demokratie existieren, sind aber an sich nicht demokratisch.
25 – »Holt nieder Flagge«, F. Labjon/ A. Dietrich, Axel-Dietrich-Verlag, S.210.
26 – MAZ-543 – das Basisfahrzeug für den Komplex »Rubesh«. Es ist die Abkürzung für Minskij Avtozawod (Minsker Autowerke).
27 – KRAZ – Kurzbezeichnung für ein schweres, geländefähiges Transportfahrzeug (Kraz-255B). Im KRR-18 wurde es für den Transport von zwei Schiff-Schiff-Raketen oder sieben Tonnen flüssigem Raketentreibstoff oder eines Raketencontainers sowie zum herkömmlichen Transport materieller Güter eingesetzt. Krasnojarskij Avtozavod.
28 – Theodor Hoffmann »Das letzte Kommando«, Mittler & Sohn S.38.
29 – H. Mehl, K. Schäfer, »Die andere deutsche Marine«, transpress, S.66.
30 – Theodor Hoffmann »Das letzte Kommando«, Mittler und Söhne, S.231.
31 – Fernschreiben Marinekommando Rostock (MKR), Nr. 602 vom 2. 10. 1990
32 – Letzte Ausgabe der NVA-Wochenzeitung »trend«, Nr. 25/90, S.3.
33 – Kommandeurstagung Marine 1990, Bericht Flottillenadmiral Horten S.16.
34 – Friedrich-Engels-Preis, eine staatliche Auszeichnung, wurde in 3 Stufen für hervorragende wissenschaftliche Leistungen an Forscher, Neuerer und Rationalisatoren verliehen.
35 – Jörg Schönbohm, »Zwei Armeen und ein Vaterland«, Siedler Verlag, S.51.
36 – Die KMK hat den Auftrag, die Gleichwertigkeit von Abschlüssen an zivilen Hochschulen der ehemaligen DDR festzustellen, um pauschale Anerkennungsregelung durch einen KMK-Beschluss zu ermöglichen.
37 – Jörg Schönbohm, »Zwei Armeen und ein Vaterland«, Siedler Verlag, S.90.
38 – ebenda S. 81 u. 107.
39 – VMBI 1991 Nr.18 Personalwesen S.394-396.
40 – Saliw – der letzte Tarnname für die 4. Flottille. Jeder Kommandeur, Stellvertreter und Fachoffizier besaß einen dreistelligen Zahlencode. Ich war z.B. die Stirnhöhle 750, d.h. jeder Kommandeur, Chef oder Leiter war die 750 und Stirnhöhle war das KRR-18. Jedes Telefongespräch im NVA-internen Stabsnetz S-1 begann mit der Identifikation mittels dieses Codenamens. Dieser wurde periodisch gewechselt.
41 – Raketschik – russische Bezeichnung für Raketenspezialist. Dieses Wort ist eine der wenigen Bezeichnungen, welche wortwörtlich aus dem Russischen ins Deutsch übernommen wurde. Es wurde aber nur im Kreise der »Eingeweihten« also der in der UdSSR studierten Armeeangehörigen gebraucht. Soldaten, die zwar zum Fachgebiet eine Beziehung hatten, aber nicht Russisch/Kyrillisch in Wort und Schrift beherrschten, benutzten diese Redewendung äußerst selten.
42 – »Die Bundeswehr« Nr.12/93.
43 – Die inhaltlichen Angaben zum BFD entstammen dem Merkblatt Laufbahnen: Mannschaften und Unteroffizier, Stand März 1991, Bestell-Nr.1403.
44 – »Kommentierung der im Einigungsvertrag enthaltenen Regelungen…«, Teil C, herausgegeben durch die Hauptabteilung Recht und Soziales.
45 – KNBT – Kommandeurs-Nachrichten und Betriebstrupp, also ein mobiles Fermeldefahrzeug aus DDR-Produktion.
46 – Belobigungs- und Bestrafungskartei: kurz B/B-Kartei genannt, der Vorgesetzte besaß für jeden Unterstellten eine grüne DIN A-6 Karteikarte, auf der sowohl die Belobigungen, als auch die Disziplinarvergehen registriert wurden, diese wurden bei Versetzungen des betroffenen Soldaten mit den Personalunterlagen mitgereicht. Wenn Strafen verjährt waren, wurden sie ausgeschwärzt.
47 – Die Zielsuchlenkanlage in der P-21 war ein Radarkopf und trug die Kurzbezeichnung DMSAÄ, in der P-22 befand sich ein Infrarotzielsuchkopf, der »Snegir« hieß. Beide Zielsuchlenkanlagen lieferten bei der Zielsuche und der Zielverfolgung trotz unterschiedlicher Wirkungsprinzipien im Zusammenwirken mit Autopilot und Funkhöhenmesser die entsprechenden Steuersignale.
48 – Gvardejskoje Aviazijonnoje Sojedinenije – Gardeluftwaffenverband. In Damgarten war die 16. Jagdfliegerdivision, die im Bestand der 16. Luftarmee handelte, diese Division hatte drei Regimenter mit je 40 Kampfflugzeugen. Eines dieser Regimenter und der Stab der Division befanden sich in Damgarten.
49 – Waffenarsenal, Podzun-Pallas-Verlag, Spezial Band 4, S.45.
50 – Was die amerikanische Seite den Deutschen zusichern musste, wurde im Weiteren auch festgehalten. Dazu gehörten zwei nicht unwesentliche Aspekte. Erstens sind Erkenntnisse aus der Nutzung der Flugkörper sowohl von Bord als auch von den mobilen Startrampen den deutschen Stellen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Zweitens sollten von den 150 an die USA zu übergebenden P-21/22 (Eine Rakete P-21 kostete der DDR 411.145 Mark, eine P-22 wurde zum Preis von 390.588 Mark importiert) mindestens 25 Raketen als Drohnen bereitgestellt werden. Auf diese Drohnen sollte gegebenenfalls die Bundesmarine in US-Schießgebieten feuern können. Natürlich alles zum Nulltarif.
51 – Spiegel vom 20. 9. 1993, S.16.
52 – Ostseezeitung vom 05.04.1991 S.1.
53 – Koop/Breyer, »Die Schiffe, Fahrzeuge und Flugzeuge der deutschen Marinen von 1956 bis heute«, Bernard & Graefe Verlag, S. 501.

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