Gefechtsausbildung

Taktische Ausbildung

Die Taktische Ausbildung war der Schwerpunkt der Gefechtsausbildung und diente der Herstellung der Geschlossenheit des Handelns aller an einem möglichen Gefecht teilnehmenden Kräfte. Sie beinhaltete sowohl die Theorie als auch die Praxis für das Üben von Gefechtsaufgaben in der für ein Gefecht typischen Zusammensetzung von Bedienungen, Einheiten, dem Führungsorgan bis hin zum komplexen Handeln des gesamten Regiments. Bei Übungen der Volksmarine wurde das Zusammenwirken mit Schiffskräften, Marinefliegerkräften, Küstenverteidigungskräften und Technischen Beobachtungskompanien (TBK) der 6. Grenzbrigade Küste sowie mit Kräften der Polnischen Seekriegsflotte und der sowjetischen Baltischen Flotte theoretisch und praktisch trainiert. Gleichzeitig wurden diese Übungen zur Überprüfung des Ausbildungsstandes genutzt. Sie dienten damit als Kriterium der Wahrheit und halfen, durch eine objektive und kritische Auswertung, Mängel und Schwachstellen aufzudecken. Der Stab hatte daraus Schlussfolgerungen abzuleiten und die Schwerpunkte für die weitere Gestaltung der Gefechtsausbildung festzulegen.

Im KRR-18 konzentrierte sich die Taktische Ausbildung auf die Durchführung der in den Gefechtsvorschriften DV 246/0/027 „Gefechtseinsatz der Küstenraketentruppen” und der DV 246/0/003 „Gemeinsame taktische Handlungen verschiedener Stoßkräfte der Volksmarine” vorgegebenen typischen Gefechtshandlungen. Die Inhalte der DV 225/0/006 „Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Funkmesswaffenleittrainings” sowie der DV 225/0/007 „Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Raketenschießens” bildeten die Grundlage für die Bewertung der Hauptaufgabe, den Raketeneinsatz.

Ausgehend von dem hohen Stellenwert des sicheren Beherrschens der Radar- Waffenleittechnik und des Zusammenwirkens mit der Raketen-Waffenleittechnik wurden diese Gefechtsaufgaben häufig einzeln trainiert. Dazu wurden Radar- Waffenleittrainings an der Küste, meistens im Raum Neuhaus, im Rahmen der durchzuführenden periodischen Justierungen der Radaranlage „Garpun” genutzt. Das hatte ganz einfach auch einen ökonomischen Hintergrund, denn dazu musste die SSR eine vermessene Stellung an der Küste einnehmen. Das erforderte die Planung eines erheblichen Teils des Dieselkraftstoffkontingents, da neben der Verlegung auch die Energieversorgung durch die Gasturbine zu gewährleisten war. In dieser Stellung musste natürlich auch die Bewachung der SSR sichergestellt sein, sofern sie nicht in einem militärischen Objekt lag. Demzufolge war es logisch, diese Aufgabe mit dem Üben der wichtigsten Handlungen im Gefecht zu verbinden.


Das Justieren der Radaranlage „Garpun“ der Startrampe in der Startstellung Neuhaus.

Die Taktische Ausbildung wurde für Einzelaufgaben im Objekt Schwarzenpfost und für komplexe Aufgaben vorrangig im Gelände durchgeführt. Sie konzentrierte sich im Wesentlichen auf folgende Maßnahmen:

– „Tag der Gefechtsbereitschaft“ einmal im Monat.
– Geplante Ausbildungs- und Wartungsmaßnahmen, wie z. B. die bereits erwähnte Justierung der Radaranlagen.
– Radartrainings in verschiedenen Stellungen an der Küste der DDR.
– Erprobungen der Startrampen im Rahmen der Übernahme der Technik auf dem Flugplatz Barth.
– Jährliche Feldlager für die beiden KRA auf der Halbinsel Darß oder der Insel Rügen und 1988 einmalig im Bestand des gesamten KRR-18 auf dem Übungsgelände der SSTA- 18 Zitterpenigshagen.
– Jährlicher Raketenschießabschnitt des KRR-18 mit 1 SSR, 2 Besatzungen im Wechsel und 2 Raketenstarts- der einzige faktische Waffeneinsatz.

Außerdem nahm das KRR-18 an allen wichtigen Übungen der VM und der Vereinten Ostseeflotten teil. Inhalt war dabei vorrangig der Einsatz der KRT im Zusammenwirken mit Schiffsstoßkräften der 6. Flottille und Marinefliegerkräften aus den Stellungsräumen auf der Insel Rügen und der Halbinsel Darß. Zahlreiche Überprüfungsmaßnahmen des Gefechtsdienstes, der Küstenraketenabteilungen bis zur Überprüfung des gesamten Regiments u. a. bei „Hanse 83“, „Wellenschlag 87“ und zur Inspektion, wurden ausschließlich in Form von taktischen Übungen durchgeführt.

Ein durch den Stab des KRR-18 erarbeitetes Dokument von 1989, die Karte hat die Maße 100 x 75 cm (Original)

Mit der Übernahme der ersten zwei Startrampen des Küstenraketenkomplexes „Rubesh” im Oktober 1980 stiegen die Anforderungen an die Ausbildung der Besatzungen rapide an. Während in der Spezial- Küstenartillerieabteilung noch 7 von insgesamt 33 Kfz für den Start einer Rakete benötigt wurden, vereinte nunmehr ein einziges Fahrzeug, die Selbstfahrende Startrampe (SSR), in sich alle Komponenten für den Einsatz von 2 Raketen in der ersten Salve:

  • Das geländegängige Basisfahrzeug „MAS- 543 M“ mit 4 Achsen und 8 angetriebenen Rädern, 525 PS Motorleistung, Steigfähigkeit 65%, Überschreitfähigkeit 2,5 m, in der Fahrerkabine Platz für den Kommandeur und den Kraftfahrer, mit Nachtsichtgerät und optischer Einrichtung zum topographischen Vermessen der Startstellung.
  • Die hermetisch abgeschlossene, mit einer Filterventilationsanlage ausgestattete Gefechtskabine mit 4 Arbeitsplätzen und folgenden Geräten: Radaranlage, Waffenleitanlage, Geräte zur Überwachung und Steuerung der Energieverteilung, Gasturbine zur Stromversorgung, Freund-Feind-Kennungsanlage zur Identifizierung eigener Kräfte, Nachrichtengerätesätze zur Herstellung gedeckter und offener Draht- und Funk
  • Der hydraulisch horizontale und vertikal richtbare Container für 2 Raketen des Typs „P-21“ oder/ und „P-22“.

Für den Einsatz dieser umfangreichen und hocheffektiven Bewaffnung bestand die Besatzung der SSR lediglich aus folgenden 5 Besatzungsangehörigen laut „STAN“:

  • Der Kommandeur (Offizier).
  • Der Raketenwaffenleittechniker (Fähnrich).
  • Der Startrampenfahrer/Mechaniker (Berufsunteroffizier).
  • Der Funkmesswaffenleitmaat (Unteroffizier auf Zeit).
  • Der Startrampenfahrer (Unteroffizier auf Zeit).

Zusätzlich gab es in jeder Startbatterie (2 SSR) noch 1 Elektromechanikergast/Kraftfahrer (Matrose im GWD).

Es ist logisch, dass diese geringe Anzahl von Besatzungsmitgliedern über bedeutend umfangreichere Spezialkenntnisse verfügen musste als in der SKA-Abteilung, da hier die gesamte Technik auf der SSR konzentriert war. Außerdem erforderte das moderne Gefecht die Gewährleistung der gegenseitigen Ersetzbarkeit und damit musste jedes Besatzungsmitglied möglichst in der Lage sein, auch alle anderen Anlagen und Geräte zumindest zu bedienen. Auf die fünf Besatzungsmitglieder verteilten sich alle Handlungen zum erfolgreichen Bekämpfen von Seezielen des „Gegners“.

Die Selbstfahrende Startrampe (SSR) im Gelände, hier der KRAT der SKFR.

Das war eine immense Anzahl von folgenden einzelnen Aufgaben in chronologischer Reihenfolge, für die in der Mehrzahl Normzeiten aufgestellt waren:

  • Die ständige Gewährleistung des Einsatzklarzustandes der Technik im täglichen Dienst.
  • Die Durchführung von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen.
  • Das Beladen der SSR mit Gefechtsraketen und das Klarmachen zum Marsch.
  • Die Entfaltung in einen Stellungsraum, eine Wartestellung oder direkt in eine Startstellung.
  • Die Organisation des Schutzes und der Tarnung der Startrampe im Gelände.
  • Die Organisation und Aufrechterhaltung stabiler Nachrichtenverbindungen zum Vorgesetzten und mit zusammenwirkenden Kräften.
  • Die Sicherstellung der Energieversorgung aller Aggregate der SSR.
  • Die gedeckte Einnahme einer Startstellung, die Ermittlung der genauen Standortkoordinaten und des Kurses der SSR sowie der Basiswerte zu Fühlungshaltern.
  • Die selbstständige Zielsuche mit der eigenen Radaranlage „Garpun“ bzw. die Eingabe ermittelter Daten durch Fühlungshalter: Fremdermittlung der Zielparameter und Übermittlung per Funk an die SSR, Umrechnung der Daten auf ihren Standort. Die Identifizierung des ausgewählten Zieles mit der Freund- Feind- Kennungsanlage.
  • Das Klarmachen der Raketen im Container (Düseneinstellung).
  • Die Vorstartkontrolle und die Eingabe aller erforderlichen Daten in die Waffenleitanlage.
  • Der Start der Raketen unter Einhaltung der befohlenen Schlagzeit.
  • Das sofortige gedeckte Verlassen der Startstellung nach dem Raketenstart und die Einnahme des Beladepunktes.
  • Das Beladen der Startrampe mit Raketen für die zweite Salve.
  • Das Entfalten in eine andere Wartestellung und Startstellung zum erneuten Bekämpfen des „Gegners“.

Da die Küstenraketentruppen zu den Stoßkräften der Volksmarine gehörten, hatten sie als erste Kampfhandlungen durchzuführen, waren aber auch demzufolge vorrangig, noch vor allen anderen Kräften, der Einwirkung gegnerischer Waffen ausgesetzt. Daraus resultierte ein enorm hoher Anspruch an die Erfüllung von Aufgaben in kürzester Zeit mit effektiver Tarnung zur Gewährleistung der Überlebensfähigkeit. Das sahen unsere Vorgesetzten ebenso, gingen dabei allerdings im Gegensatz zu uns von zum Teil anderen Gesichtspunkten bei der Umsetzung in der Praxis aus. Obwohl dieser Sachverhalt im Abschnitt Gefechtssicherstellung nähere Erläuterung erfährt, möchten wir hier zum besseren Verständnis kurz darauf eingehen. In erster Linie trainierten wir die Besatzungen der SSR auf Einhaltung aller Normzeiten. Aber wir achteten dabei auch auf ihr gedecktes Handeln durch die geschickte Auswahl einer Startstellung aus mehreren möglichen unter Ausnutzung der vorhandenen natürlichen Geländebeschaffenheit. Ein weiterer Schwerpunkt war der extrem schnelle Stellungswechsel und die Maßnahmen der Funkelektronischen Tarnung durch das Senken auf ein Minimum der HF- Abstrahlung der Radar- und Nachrichtenanlagen.

 Die SSR des KRR-18 bereit zum Start der Raketen, Demonstration.

Wie bereits erwähnt, war der Kommandeur mit mir Anfang des Jahres 1984 zur Auswahl der „scharfen“ Stellungsräume und Stellungen zur Erarbeitung der Einsatzpläne befohlen und durch den STMCVM wurden diese anschließend bestätigt. Der pioniertechnische Ausbau dieser Stellungen war zwar vorgesehen, wurde aber aus Gründen der Geheimhaltung und Tarnung nicht durchgeführt. Das sollte laut Plan in Spannungsperioden, also kurz vor dem erwarteten Beginn von Kampfhandlungen, erfolgen. Für Übungszwecke fehlte die dazu notwendige pioniertechnische Ausrüstung und außerdem war die Verursachung von Flurschäden strengstens untersagt. Den „Gegner“ zu täuschen mit Errichtung einer Scheinstartstellung, wie unsere Vorgesetzten das wünschten, war auf Grund unserer minimalen personellen und technischen Ausstattung blanke Theorie. Wir konnten solche Forderungen überhaupt nicht in die Praxis umsetzen, es fehlten Personal und Mittel und hätte außerdem unweigerlich die Erfüllung der Hauptaufgabe negativ beeinträchtigt. Auch die spätere Ausrüstung mit Winkelreflektoren zum Imitieren von Radarechos, wie sie Startrampen in einer Startstellung erzeugen, und danach sogar mit aufblasbaren Startrampen als Attrappen, diente anscheinend lediglich als Alibi. Die Meinung, man würde damit wesentlich zur Erhaltung der Standkraft der Küstenraketenabteilungen beitragen, ist einfach nicht nachvollziehbar. Natürlich gab es in unserem Regiment Reserven in der Durchführung von Maßnahmen der Tarnung und Täuschung mit den zur Verfügung gestellten Mitteln. Jedenfalls wurde das bei Kontrollen festgestellt. Da aber keine Lösungswege aufgezeigt wurden ergab sich daraus für uns ein überaus ungeliebtes Thema in der Gefechtsausbildung.

Die im KRR-18 eingesetzten Offiziere waren mit anfänglichen Ausnahmen Absolventen der Offiziershochschule der VM. Das war vollkommen richtig, da unser Regiment zu den Stoßkräften der VM gehörte und die Gefechtsaufgabe darin bestand, gegnerische Seeziele im Zusammenwirken mit den Schiffsstoßkräften und den Marinefliegerkräften in der Operationszone der VM zu bekämpfen. Das Besondere war demzufolge, dass die Kampfeinheiten der KRT gegen Schiffe auf dem Seekriegsschauplatz handelten, aber von Land aus. Das heißt, dieser Gefechtseinsatz erforderte nicht nur eine maritime, sondern auch eine „Landser“-Ausbildung. Letztere beinhaltete z.B. das richtige Verhalten im Gelände, die Pionierausbildung, die topographische Ausbildung, die Tarnung, die Organisation eines effektiven Schutzes und der Verteidigung von Einheiten im Gelände u.a. Da wir das uns alles selbst erarbeiten und den Personalbestand dementsprechend ausbilden mussten, konnte das Ergebnis nicht vollkommen sein. Folgerichtig wurde das 1987 bei der Inspektion durch das Ministerium für Nationale Verteidigung auch festgestellt und kritisiert, was aber nur zum Teil seine Berechtigung hatte. Die Formulierung diesbezüglich lautete:„Unzureichende Beachtung der Überlebensfähigkeit der Kräfte des KRR-18 im modernen Gefecht!“. Das stimmte natürlich immer! Später dazu mehr.

Das Beladen einer Selbstfahrende Startrampe (SSR) mit Raketen. Hier eine russische Einheit.

Zu allen geplanten Übungen war, wie bereits erwähnt, der Einsatz des mobilen Führungspunktes durch den Kommandeur des Regiments befohlen. Damit war auch immer parallel die Taktische Ausbildung des Führungsorgans und der Nachrichtenkräfte gesichert. Allerdings war der Stab dadurch hoch belastet, da er an allen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen musste, auch wenn nur eine KRA entfaltete. Darüber hinaus wurden ständig Handlungen der Gefechts-, Speziellen- und Rückwärtigen Sicherstellungen in der Taktischen Ausbildung trainiert. Schließlich hatten in der Stufe „Volle Gefechtsbereitschaft” alle Einheiten des KRR-18, bis auf wenige zur Bewachung und Organisation des Nachschubes im Objekt verbleibenden Kräfte, in die Stellungsräume zu entfalten und ihre Arbeit unter feldmäßigen Bedingungen zu realisieren. Das betraf das Regeln und Betanken der Raketen, das Beladen der SSR, die Bergung und Reparatur von beschädigter Technik, die Versorgung der Kräfte mit Verpflegung, Treibstoffen und materiellen Mitteln bis hin zur Errichtung eines Feldlazaretts zur medizinischen Versorgung Geschädigter. Allerdings erfolgte aus Sicherheitsgründen keine faktische Betankung von Raketen im Gelände. Diese wurde nur im Objekt des KRR-18 und zu Übungen auch in der RTA- 6 in Tilzow auf der Insel Rügen durchgeführt. Dorthin verlegte dann der Tank- und Transport- und Nachladezug, zum Beispiel bei der Durchführung des Feldlagers der 1.KRA 1986 auf der Halbinsel Bug der Insel Rügen. Somit konnte eine gefechtsnahe taktische Ausbildung des Personals im Umgang mit faktischen Treibstoffkomponenten trotzdem gewährleistet werden. Bei allen diesen geschilderten Maßnahmen wurde ein hoher Grad an Gefechtsnähe erzielt. Durch entsprechende Einlagen wurden bei der Ausbildung extrem harte Bedingungen geschaffen, die oft auch mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko für alle Teilnehmer verbunden waren. Die Verantwortung dafür trug immer der Kommandeur und es ist deshalb nicht verwunderlich, dass alle Kommandeure des KRR-18 hohe Anforderungen an die vorbereitende Planung der Ausbildung stellten. Mit der Anfertigung von zeitlich exakten Ablaufplänen, die wie immer in Stabskultur auf die Karten zu bringen waren, endete die Arbeit des Stabes keinesfalls. Meistens wurden besondere Lagebedingungen zur Übung vorab mit den Spezialisten ausführlich erörtert. Auch die Stellvertreter des Kommandeurs für Technik/Ausrüstung, für Raketenbewaffnung und für Rückwärtige Dienste, bzw. die ihnen unterstellten Spezialisten, wurden ständig mit in die Planungsarbeit einbezogen. Ihr Urteil über die Möglichkeit der Realisierung und die Einschätzung von Einlagen wurde immer beachtet bei der Erarbeitung von Ausbildungsplänen. Obwohl wir versuchten, die Ausbildung so real wie möglich an die Bedingungen eines modernen Gefechts anzupassen, war an der Küste der DDR ein faktischer Einsatz der Raketen unmöglich. Der Seeraum war für die Reichweite von 80 km viel zu begrenzt und von der internationalen Schifffahrt sehr stark frequentiert.  Deshalb wurde der Raketenangriff wie üblich durchgeführt, aber der Raketenstart nur imitiert. Anhand der dabei durch das Personal zu führenden Aufschreiberlisten, konnte man jedoch die Handlungen für den Einsatz der Raketenbewaffnung einschätzen und bewerten. Das Erfolgserlebnis, der direkte Treffer im Ziel, fehlte allerdings.

In der Volksmarine wurde dafür als absoluter Höhepunkt der Gefechtsausbildung der Stoßkräfte jährlich ein Raketenschießabschnitt in der UdSSR durchgeführt. An diesen nahmen regelmäßig auch die Küstenraketentruppen der Volksmarine teil und konnten dabei ihren hohen Ausbildungsstand jedes Mal mit dem faktischen Start von 2 Raketen und zwei Treffern unter Beweis stellen. Hier war das Hauptkriterium das Erreichen eines direkten Treffers der Rakete im Ziel. Über die Durchführung der Raketenschießabschnitte der KRT wird am Ende dieses Kapitels berichtet.

Ein Jagdbombenflugzeug vom Typ „Su-22 M 4“ des Marinefliegergeschwaders 28.

Operative Ausbildung

Die operative Ausbildung wurde in der VM nur in Verantwortung des STMCVM durchgeführt. Teilnehmer daran waren seine Stellvertreter, die Chefs der Flottillen, die Kommandeure der selbständigen Truppenteile und der Schulen und Einrichtungen. Dazu gehörte auch der Kommandeur des Küstenraketenregiments-18, der dem Chef der Volksmarine direkt unterstellt war. Zu manchen Maßnahmen wurden auch die Stellvertreter der Chefs und Kommandeure befohlen. Diese Ausbildung wurde jährlich an drei zusammenhängenden Tagen in Form von Schulungen organisiert. Den Inhalt bildeten meistens der Gefechtseinsatz der Kräfte der VM, die Organisation des Zusammenwirkens zwischen ihnen und mit Kräften anderer Teilstreitkräfte sowie die Sicherstellung von Kampfhandlungen. Dazu gehörten sowohl Seminare als auch Besuche in Verbänden und Truppenteilen mit Vorführung der Technik. Zu den letzteren Maßnahmen gehörten z.B. Besuche im Marinefliegergeschwader-28 in Laage und im Gefechtsstand der 43. Fla-Raketenbrigade in Sanitz. Die wichtigsten Inhalte und Schlussfolgerungen aus diesen Schulungen wertete der Kommandeur des KRR-18 in der halbjährlichen Taktischen Ausbildung der Führung des Regiments aus.

Der wesentlichste Teil der Operativen Ausbildung der Chefs und Kommandeure bestand jedoch in ihrer praktischen Arbeit bei Übungen, Überprüfungen und Kontrollen. Die Gesamtzahl dieser Maßnahmen betrug für das KRR-18 pro Ausbildungsjahr mehr als zehn, das bedeutet ungefähr monatlich eine!