Gefechtsausbildung

Die Exerzierausbildung beinhaltete das Erlernen von militärischen Bewegungsarten eines einzelnen Soldaten und von Gruppen bis hin zur Zugstärke. Dabei bildete die Durchführung militärischer Zeremonielle einen Schwerpunkt. Die Ausbildung wurde in Verantwortung der Zugführer in allen Ebenen durchgeführt und ebenfalls vom Oberoffizier für Inneren Dienst unterstützt. Grundlage bildete die Dienstvorschrift 010/0/001 „Exerzieren”. Die Exerzierausbildung wurde meistens vor der Eisenbahnverladerampe im Objekt des KRR-18 durchgeführt. Hier war einfach der größte Platz und man konnte ungestört   trainieren. Für die Vorbereitung von Zeremoniellen hatte man den Vorteil, dass die Abläufe so trainiert werden konnten, wie sie dann auch durchgeführt wurden. Dieser Ort wurde nämlich auch vorrangig für die Regimentsmusterungen zu besonderen Anlässen genutzt. Kurz vor den ersten beiden großen Zeremoniellen, der Indienststellung des KRR-18 am 01.11.1983 und der Verleihung der Truppenfahne am 30.09.1984, wurde die Exerzierausbildung wesentlich forciert. Wir wollten und durften uns bei diesen Veranstaltungen vor unseren Vorgesetzten und Gästen auf keinen Fall blamieren. Da wir aber insgesamt beim Aufbau des Regiments ganz andere Sorgen hatten, nämlich die Übernahme der neuen Technik, die Ausbildung zum Beherrschen der Bewaffnung und die Absicherung des Gefechtsdienstes, musste die Exerzierausbildung zwangsläufig vernachlässigt werden. Diesen Rückstand galt es dann unmittelbar vor den jeweiligen Höhepunkten kurzfristig aufzuholen und so trainierte das gesamte Regiment. Unser Kommandeur, Kapitän zur See L. Schmidt, übte z. B. persönlich „bis zum Erbrechen“ mit mir, dem Fahnenkommando und dem Ehrenzug. Er kannte den Ablauf, die Kommandos und die einzelnen Handlungen genau, da er in der 6. Flottille beim Empfang des Oberkommandierenden der Streitkräfte des Warschauer Vertrages, des sowjetischen Marschalls I. I. Jakubowski 1974 und des vietnamesischen Verteidigungsministers  Armeegeneral V. N. Giap 1977  als Kommandeur der Ehrenkompanie eingesetzt war. Vor allem den Umgang mit dem Säbel, den der Kommandeur des Ehrenzuges und die beiden Fahnenbegleiter trugen, kannte außer ihm keiner unserer Offiziere. Dank unzähliger gemeinsamer Trainings nach Dienstschluss und meiner grenzenlosen Ausdauer und der des Kommandeurs konnten wir schließlich zu allen Feierlichkeiten ein sehr akzeptables militärisches Auftreten demonstrieren. Übrigens legten alle drei Kommandeure des KRR-18 während ihres Dienstes im Regiment immer besonderes Augenmerk auf exaktes militärisches Auftreten. Selbst bei der Abschiedsvorstellung des Regiments am 10.09.1990 in der Rostocker Heide, nur 3 Wochen vor der letzten Musterung, hinterließ die Truppe einen hervorragenden disziplinierten Eindruck. Obwohl die NVA bereits in voller Auflösung begriffen war, herrschte eine hohe Disziplin und die Angehörigen des Regiments demonstrierten wie immer hoch motiviert ihren gefestigten Ausbildungsstand, nicht zuletzt auch beim militärischen Exerzieren.


Die persönliche medizinische Ausrüstung, das Schnellspritzenpaket „MSPK-12“

Die Sanitätsausbildung bildete die Grundlage für richtige erste medizinische Hilfeleistung und die Versorgung Verwundeter sowie für den richtigen Einsatz der persönlichen medizinischen Ausrüstung, die aus einem Schnellspritzenpaket „MSPK-12“ bestand. Die Spritzen waren einfach zu handhaben. Man verabreichte sie sich einfach selbst in den Oberschenkel durch den Kampfanzug hindurch. Bei Trainings mit Kochsalzlösung als Inhalt zitterten manch starkem Soldaten dann doch nicht nur die Hände. Durch die große Anzahl an Kraftfahrern war ein guter Stand im Wissen zur ersten Hilfeleistung zu verzeichnen. Darüber hinaus hatte jeder Offizier auf der Offiziershochschule einen umfangreichen Ausbildungskurs in medizinischer Hilfeleistung bis hin zum Erwerb der Spritzenberechtigung absolviert. Es galt also lediglich die Kenntnisse aufzufrischen bzw. zu erweitern. Nicht selten wurden zu Ausbildungsmaßnahmen der Regimentsarzt, Oberleutnant Klaus Bibow, später sein Nachfolger Oberleutnant Jean Dörffeldt und der Feldscher Korvettenkapitän Jürgen Müller eingesetzt. Zeitlich beanspruchte die Sanitätsausbildung den geringsten Anteil an der Gefechtsausbildung.

Die Schießausbildung an den Schützenwaffen umfasste das Erlernen des richtigen Umgangs mit der strukturmäßigen Handfeuerwaffe. Für die Offiziere, Fähnriche und die Berufsunteroffiziere waren das die 9mm-Pistole „Makarow” und für Unteroffiziere und Matrosen die 7,62mm-Maschinenpistole AK 47 „Kalaschnikow”.  Ständiger Waffenträger war als Einziger der Regimentskommandeur. Weiterhin gehörte zur Schießausbildung die Ausbildung im Umgang mit Handgranaten sowie für das vorgesehene Personal das leichte Maschinengewehr.

Die theoretische Ausbildung zur Handhabung der Waffen sowie Zielübungen wurden meist im Objekt Schwarzenpfost durchgeführt. Dabei wurden einzelne Normen trainiert und teilweise abgenommen, wie z. B. die Norm zum teilweisen Auseinandernehmen der Waffe. Die Ausbildung an der Waffe mit scharfem Schuss wurde auf dem Schießplatz des MSR-28 in Rövershagen durchgeführt.

Dazu waren verschiedene Schießaufgaben zu trainieren und abzulegen. Diese praktische Ausbildung war bei Matrosen und Unteroffizieren sehr beliebt. Das hatte zwei Gründe: Erstens wollte jeder Soldat die Funktion und Wirkung seiner Waffe persönlich kennenlernen und zweitens existierte die reale Chance, durch ein sehr gutes Schießergebnis den knapp bemessenen Urlaub mit einem Sonderurlaub als Auszeichnung anzureichern. Das führte allerdings zu Problemen bei den Vorgesetzten, die aufgrund der ständigen hohen Gefechtsbereitschaft kaum den normalen Urlaubsanspruch ihrer Unterstellten realisieren konnten. Nicht zuletzt ging es auch um den Erwerb der Schützenschnur, eine der „5 Soldatenauszeichnungen“ im Sozialistischen Wettbewerb. Somit trug auch die Schießausbildung wesentlich zur Stimulierung des Personalbestandes zu Höchstleistungen und der Organisation eines realen Wettstreits untereinander bei.


Die Schießausbildung, hier die Norm zum teilweisen Auseinandernehmen der Waffe

Kapitänleutnant, später Korvettenkapitän A. Herfter war als Oberoffizier für Inneren Dienst auch für diesen Ausbildungszweig im Regiment verantwortlich.  Er beherrschte wie kein Zweiter den Inhalt der DV A 250/1/004 „Grundlagen des Schießens mit Schützenwaffenund erzielte aufgrund seiner ausgezeichneten Ausbildung im Kampfschwimmerkommando 18 stets hervorragende Ergebnisse beim Schießen. Er erkannte sofort bei jedem Schützen, welche Fehler er während des Schießens machte und korrigierte diese gemeinsam mit dem Auszubildenden erfolgreich. Ich selbst nahm mit meinem Stab an der Schießausbildung regelmäßig teil. Es war nicht immer leicht, eine Teilnahme aller Stabsangehörigen abzusichern, da das oft andere Aufgaben, verhinderten. Allerdings war ich immer bestrebt mit gutem Beispiel voran zu gehen. Ich erinnere mich aber noch sehr genau an ein Handfeuerwaffenschießen, bei dem das absolut daneben ging. Zur Normenabnahme im Pistolenschießen fuhr ich mit zwei Stabsoffizieren und der Sekretärin des Regimentskommandeurs, Stabsobermeister Petra Zülow, zum Schießplatz Rövershagen. Die Ausbildung der Küstenraketenabteilungen war gerade beendet und nun war der Stab an der Reihe. Ich stellte keinesfalls bei der Ausbildung eine Ausnahme dar und so meldete ich mich ordnungsgemäß bei Stabsfähnrich J. Breitmoser zum Munitionsempfang. Danach übernahm Korvettenkapitän D. Herms in der Funktion des Aufsichtshabenden beim Schützen das Kommando und führte die Schützen bis zur Feuerlinie. An dieser übernahm Korvettenkapitän A. Herfter als Leiter des Schießens das Kommando und befahl: „Zum Gefecht!”. Nachdem ich wegen falschem Wortlaut meiner Meldungen bereits zu Recht kritisiert und korrigiert wurde, wollte ich nun beweisen, dass man mit einer Pistole aus dieser geringen Entfernung von 25 m eine Klappscheibe in Mannsgröße wohl kaum verfehlen könne. Leider gelang mir das nicht, keine Scheibe fiel, das bedeutete: 3 „Fahrkarten“! Ich bezweifelte natürlich sofort die Funktionstüchtigkeit der Klappscheiben. Korvettenkapitän A. Herfter entkräftete dieses Argument augenblicklich mit einem kleinen Stein, den er auf die Scheibe warf und die sofort fiel. Peinlich! Er hatte aber sofort erkannt, dass ich den Abzug der Pistole „verriss”, das heißt einfach ohne Gefühl durchzog, und damit stets zu hochschoss. Er übte mit mir persönlich und im Ergebnis gelang es mir sogar, zwei Scheiben von dreien erfolgreich zu bekämpfen. Damit war ich im Moment sehr zufrieden und erleichtert. Leider hielt das nicht lange an! Unmittelbar nach mir schoss Stabsobermeister Petra Zülow. Ohne jegliche Hilfe traf sie ausnahmslos sofort alle Klappscheiben. Und das als Frau!

Natürlich hatte meine Anwesenheit auf dem Schießplatz noch einen anderen Grund. Ich kannte die Gefahren beim Schießen und insbesondere das berühmte russische Sprichwort: „Einmal im Jahr schießt auch ein Wasserrohr!”. Deshalb war es natürlich wichtig, dass ich mich persönlich von der Gewährleistung der Sicherheit überzeugte. Aber an der gesamten Organisation und der Arbeit der Verantwortlichen gab es nichts zu kritisieren.

Dass wir diese Ausbildung damals sehr ernst nahmen, zeigt sich insbesondere in der überdurchschnittlich hohen Anzahl verliehener „Schützenschnüre” zur Auswertung des Sozialistischen Wettbewerbs in den einzelnen Ausbildungshalbjahren. Während des gesamten Bestehens des KRR-18 kam es übrigens bei dieser doch gefährlichen Ausbildung zu keinerlei Vorkommnissen.

Die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Massenvernichtungsmitteln (DV)

Das Ziel der Ausbildung im Schutz vor Massenvernichtungsmitteln (Schutzausbildung) bestand laut Gefechtsvorschrift der Küstenraketentruppen in der Reduzierung der Folgen von Angriffen des „Gegners“ mit dem Einsatz von Massenvernichtungsmitteln auf ein Minimum. Dabei wurde der Schutz auf der Grundlage folgender Dienstvorschriften   organisiert:

  • Die DV 046/0/003 „Schutz der Truppen vor Massenvernichtungsmitteln (MVM)“.
  • Die DV 053/0/002 „Einsatz der Kernstrahlungs- und chemischen Aufklärungseinheiten, Kompanie bis Gruppe“.
  • Die A 053/1/001 „Schutz der Truppen vor Brandmitteln“.

Diese Ausbildung beinhaltete in erster Linie die Vermittlung umfangreicher theoretischer Kenntnisse über die verschiedenartigsten Kampfstoffe. Gerade der Vietnamkrieg hatte bewiesen, dass der Einsatz solcher Mittel durch den „Gegner“ in einer zukünftigen militärischen Auseinandersetzung durchaus als realistisch anzusehen war. Neben den theoretischen Grundlagen waren wesentliche Maßnahmen des Schutzes zu organisieren und zu trainieren. Dabei forderte die sichere und schnelle Handhabung der persönlichen Schutzausrüstung, der Truppenschutzmaske, des Schutzumhangs, der persönlichen Schutzbekleidung, des Dosimeters und des Entgiftungspäckchens, von jedem Armeeangehörigen ein gehöriges Maß ausdauernden und schweißtreibenden Trainings.  Da für alle Handhabungen exakte Abläufe und Normzeiten vorgegeben waren und diese bei Überprüfungen ständig abverlangt wurden, zog das Nichterfüllen von Normen nicht selten die Konsequenz für einen Armeeangehörigen nach sich, dass er auf seinen Landgang oder gar Urlaub verzichten musste und dafür bis zur nächsten Abnahme in seiner Freizeit üben durfte. Zur Veranschaulichung des Ablaufs einer Normenabnahme, ist nachfolgend der Auszug aus dem Normenkatalog Schutz vor MVM für das Aufsetzen der Truppenschutzmaske (TSM) aufgeführt.

Oft zeigte sich bei Überprüfungen, dass der erreichte Stand unzureichend war und zusätzliche Ausbildungszeit genutzt werden musste, um bei einer Nachkontrolle bestehen zu können. Dementsprechend war diese Art der Ausbildung natürlich äußerst unbeliebt. Die Schutzausbildung beinhaltete immer das Tragen der Schutzmaske und damit verbundene Atemnot sowie das Anlegen eines schwer beherrschbaren Schutzumhangs oder eines schweißtreibenden gummierten Schutzanzuges. Sie wurde meist im Gelände ohne Rücksicht auf die Witterungsbedingungen durchgeführt. Nicht selten lag man dabei im Dreck oder in Pfützen und kämpfte gegen einen Unsichtbaren, nicht greifbaren „Gegner“. Man neigte schnell dazu, diesen „Gegner“ als eigentlich harmlos zu bezeichnen und verstand manchmal nicht den Sinn dieser Ausbildung. Das „Unsichtbare” konnte im Gefecht aber durchaus zur Realität werden und über das Leben eines jeden Einzelnen entscheiden. Deshalb erforderte die Schutzausbildung stets eine erhöhte Einflussnahme durch alle Vorgesetzten und war nicht selten mit der Anwendung von militärischen Zwangsmaßnahmen verbunden. Für diesen Ausbildungszweig war im Stab der Oberoffizier für Schutz vor MVM, Korvettenkapitän Uwe Eckert verantwortlich. Er war gut ausgebildet, erfüllte ausgezeichnet seine Dienstplichten und trug wesentlich dazu bei, diese Ausbildung im Regiment so gefechtsnah wie möglich zu gestalten. Ende des Jahres 1986 endete seine aktive Wehrdienstzeit und er wurde in die Reserve versetzt. Allerdings blieb er unserem Regiment erhalten und arbeitete weiter als Zivilbeschäftigter im Unterkunftsdienst (UKD). Sein Nachfolger war, wie bereits oben erwähnt, Korvettenkapitän A. Herfter. Er wurde vor dem Einsatz in die für ihn neue Dienststellung zur Ausbildung in den Stab der VM kommandiert. Dort wurden ihm durch Angehörige des Chemischen Dienstes die notwendigen Kenntnisse mit Erfolg vermittelt.

Auszug aus dem Normenkatalog Schutz vor MVM: Das Aufsetzen der Truppenschutzmaske

Nach seiner Rückkehr führte er persönlich Normenabnahmen in allen Einheiten durch und legte Schwerpunkte und Ziele für die Ausbildung individuell fest. Letzteres trug bei manchen Angehörigen des Regiments nicht unbedingt zur Steigerung seiner Beliebtheit bei. Aber bei ihm gab es keinerlei Kompromisse. Eine Normenabnahme führte immer zu einer klaren Note und nicht selten hatte diese die oben genannten unangenehmen persönlichen Konsequenzen zur Folge. Korvettenkapitän A. Herfter besaß aber aufgrund seines umfangreichen Wissens und seiner kameradschaftlichen sowie geduldigen Umgangsart mit Unterstellten auch in dieser Funktion eine geachtete Stellung im Regiment.

Wesentlich komplizierter stellte sich die Ausbildung des Personals zur Beseitigung der Folgen eines Kernwaffeneinsatzes an der Technik im Gelände dar. Diese unterteilte sich in eine teilweise- und eine vollständige Spezialbehandlung und wurde in der Taktischen Ausbildung im Komplex mit typischen Gefechtsaufgaben trainiert. Ziel war es, den Befall mit radioaktiven oder chemischen Stoffen nach einem Einsatz so zu verringern, dass die Erfüllung weiterer Gefechtsaufgaben durch die Besatzungen gewährleistet war bzw. die Stoffe vollständig zu beseitigen. Die im Regiment dafür vorhandene Technik zur Lösung solcher Aufgaben war allerdings völlig unzureichend. Zur Unterstützung der Kräfte waren strukturmäßige Trupps der Chemischen Abwehr der VM vorgesehen, die uns nicht direkt unterstanden. Der Einsatz und das Zusammenwirken zwischen diesem Trupp und der 1.KRA, Kommandeur  Fregattenkapitän U. Lonitz, wurde während der Übung „Testat 84“, die in die Kommandostabsübung (KSÜ) mit darstellenden Kräften „Herbstwind 84″  im August 1984 integriert war, im Willershäger Forst mit der Gefechtsübung 432 „Schutz der Einheit vor chemischen Kampfstoffen” erstmalig und auch letztmalig  trainiert.

Dabei wurde eine Startbatterie einer teilweisen und danach einer vollständigen Spezialbehandlung unterzogen.  Die Aufgabe konnte wegen mangelnder Koordination nur mit äußersten Schwierigkeiten erfüllt werden. Aus heutiger Sicht muss man einschätzen, dass damals diesem Problem nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Ein Zusammenwirken mit den Trupps der Chemischen Abwehr hätte öfter und vor allem mit jeder Startrampenbesatzung trainiert werden müssen. Offensichtlich reichten dazu aber die Kapazitäten der Kompanie Chemische Abwehr nicht aus, da diese mit noch weitaus mehr Einheiten der Volksmarine zusammenwirken mussten.

Im Küstenraketenregiment 18 wurde mit dem Übergang auf höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft der Führungspunkt des Kommandeurs entfaltet und die Lage auf Karten geführt. Neben der ständigen Einschätzung des „Gegners“ und der Lage der eigenen Kräfte und Mittel gehörte die Einschätzung und Darstellung der aktuellen Kernstrahlungs-, Chemischen- und Bakteriologischen Lage, KCB- Lage, zur Aufgabe des Stabes auf dem Führungspunkt. Festlegungen dazu waren in der Vorschrift A 046/1/001 „Methoden zum Berechnen des Bekämpfungsgrades bei Kernwaffenschlägen” verankert. Zusätzlich standen zahlreiche Tabellen bei den komplizierten Berechnungen zur Verfügung. In der Volksmarine wurden ständig wichtige Informationen über Funk auf dem Flotteninformationsnetz bereitgestellt und von uns auf Lagekarten eingezeichnet und mitgeführt. Bei Gefahr eines Kernwaffenschlages mussten zur Unterstützung des Entschlusses des Kommandeurs zum Einsatz der Küstenraketenabteilungen Prognosen erstellt werden. Dazu gehörten z. B. die Berechnung des Grades der Zerstörungen anhand der Radien vom Zentrum der Detonation aus und die Bestimmung der Abzugsrichtung der radioaktiven Wolke ausgehend vom bestehenden Höhenwetter. Die umfangreichen Berechnungen hatte der Oberoffizier für Schutz vor MVM bzw. bei dessen Abwesenheit ein dazu befohlener Offizier des Stabes vorzunehmen. Dafür gab es kaum Freiwillige und um ehrlich zu sein, hätten wir gern auf diese Berechnungen verzichtet. Die Aufgaben zur Führung der Küstenraketenabteilungen waren sehr umfangreich und die Anzahl an Stabsarbeitern war laut „STAN“ schon minimal, aber auf Grund der Besetzung des HGS durch den Kommandeur mit 2 Stabsoffizieren, zusätzlich eingeschränkt.  Allerdings war geplant, die KCB- Lage im Gefecht vom HGS aus zu übermitteln. Dort werteten die Spezialisten des Stabes der VM die Lage aus und stellten sie unter anderem dem Führungspunkt des Chefs der Küstenraketentruppen zur weiteren Verwendung durch alle Kräfte des KRR-18 zur Verfügung.


Eine Startrampe der 5. Raketenbrigade bei der Spezialbehandlung