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Polen entfaltet zur „Züglung“[1] Russlands Anti-Schiffsraketen NSM an der Ostseeküste
Quelle: https://informing.ru/2021/05/03/568521121927.html 03.05.2021 15:44 Uhr

Diese Raketen wurden in Norwegen entwickelt und werden durch die NATO-Staaten genutzt. Konkret, sie sind in der Bewaffnung der Seestreitkräfte der USA. Polen erhielt sie 2013. Die Besonderheit dieser Raketen besteht darin, dass man sie nicht nur an Bord von Überwasserschiffen führt, sondern auch von der Küste[2] einsetzen kann. Für die Entfaltung an der Küste der Ostsee wurde die NSM bodengestützter Dislozierung ausgewählt.

Früher wurde mitgeteilt, dass die Raketen NSM Ziele auf eine Entfernung bis 200 Km bekämpfen kann. Ukrainische Experten erklärten dabei, dass die Raketen, die sich an der Küste Polens befinden, Russland im Baltikum „zügeln“ kann. So gehen sie auch davon aus, dass die Entfaltung des Schlagkomplexes „Neptun“ an der Schwarzmeerküste Russland im Schwarzen Meer in die Grenzen weist.

Nach Meinung der ukrainischen Analytiker bedroht Russland im Schwarzen Meer die Sicherheit, indem es absichtlich Situation untergräbt und damit die Bedingungen der Schifffahrt diktiert, unter anderem die Durchfahrt[3] von Schiffen anderer Länder in der Kertscher Meerenge behindert, die ukrainische Häfen im Asowschen Meer anzulaufen.

Autor des Textes: Informationsagentur „Informant“, registriert Roskomandsorom IA N° FS 77-79529

[1] сдерживаниe – heißt aus dem Russischen wörtlich übersetzt „Zurückhaltung“. Im Kontext der feindlichen Handlungen Polens gegenüber Russland bezeichnet das deutsche Wort „Zügelung“ oder „Unterdrückung“ eher den Charakter der zu erzielenden militärischen Handlungen. Polen als ehemaliger Verbündeter der Sowjetunion hat eine 180°-Drehung in Richtung NATO vollzogen, wobei solche Wendungen in der polnischen Geschichte nicht selten sind.
[2] Die VOF hatten schon seit 1962 bis zu ihrer Auflösung 1990 Küstenraketenkräfte, die schon damals analoge Gefechtsaufgaben erfüllten in ihrem Bestand gehabt. Ab 1984 besaßen die VOF sowohl see- als auch landgestützte gleichartige Raketentypen. Zu dieser Zeit haben die Bundesmarine sich vehement gegen Küstenraketen im Bestand ihrer Marine ausgesprochen (Religionskrieg).
[3] Die Durchfahrt durch die Kertscher Meerenge vom Schwarzen Meer in das Asowsche Meer schneidet russisches Territorium. Der Internationale Schiffsverkehr regelt eindeutig das Verhalten von Schiffen, Flugzeugen in Territorialgewässern fremder Staaten. Wenn die gegnerischen Parteien dagegen verstoßen, ist es nicht verwunderlich das dagegen, entsprechend dem festgelegten Reglement, vorgegangen wird. Hierzu einige interessante Argumente zum Thema unter: https://monde-diplomatique.de/artikel/!5562266


Kurzinformation
Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag
Zum völkerrechtlichen Status der Straße von Kertsch

Quelle: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi2nNWs7qvxAhXSgf0HHe-0DqIQFjAAegQIBhAF&url=https%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Fresource%2Fblob%2F592246%2F53f11071cc0edf36fb91f4a5568e8df5%2FWD-2-180-18-pdf-data.pdf&usg=AOvVaw0m1Uq8jN8poFSlwpW4n_L2 

1. Ausgangslage

Die Straße von Kertsch ist eine Transitroute, die vor allem ukrainische Schiffe nutzen, um vom Schwarzen Meer in das Asowsche Meer zu gelangen.1
Die Ukraine und Russland haben 2003 eine Vereibarung zur gemeinsamen friedlichen Nutzung des Asowschen Meeres und der Kertschstraße getroffen.2
Zur Abgrenzung der Seegrenzen im Schwarzen Meer zwischen Russland und der Ukraine gibt es bisher keine Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes.3
Russland und die Ukraine sind die beiden einzigen Anrainerstaaten des Asowschen Meeres. Beide sind Vertragsstaaten4 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ).5
Angesichts der Größe des Asowschen Meeres sind alle seiner Teile im seerechtlichen Sinne als Küstenmeer, Anschlusszonen und ausschließlichen Wirtschaftszonen zu qualifizieren, während nach dem SRÜ kein Teil des Asowschen Meeres als Hohe See anzusehen ist.6
Die Anrainerstaaten sind Vertragststaaten zahlreicher internationaler Übereinkommen zur Regelung der Schiffahrt im Schwarzen Meer.7
Sowohl Russland als auch die Ukraine sind Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzen Meer, die sich der Pflege friedlicher, gut-nachbarschaftlicher Beziehungen unter den Anrainerstaaten widmet.8
In den vergangenen Monaten soll Russland seine Flottenpräsenz in der Straße von Kertsch angeblich stark erhöht haben.9 Russland soll sich darauf berufen, die im Mai 2018 eröffnete Brücke zwischen der russischen Halbinsel Taman und der seit 2014 von Russland annektierten ukrainischen Halbinsel Krim schützen zu wollen. Allein zwischen Mai und August 2018 soll Russland über 150 Schiffe auf See angehalten haben. Der aktuelle Konflikt reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen
ein: Ukrainische Grenzschützer halten im Schwarzen Meer Schiffe an, die entweder unter russischer Flagge fahren oder zuvor in einem Hafen auf der Krim-Halbinsel vor Anker gegangen sind; russische Inspektoren vergelten dies mit der Behinderung ukrainischer Schiffe.

2. Friedliche Durchfahrt im Küstenmeer

Nach dem bereits genannten Vertrag zwischen Russland und der Ukraine, genießen Schiffe, die unter russischer oder ukrainischer Flagge fahren, die Freiheit der Schifffahrt im Asowschen Meer und in der Kertschstraße.10
Daneben sind die Regelungen des SRÜ zur friedlichen Durchfahrt im Küstenmeer zu berücksichtigen,11 sofern Schiffe auf dem Weg zur Straße von Kertsch das Schwarze Meer durchqueren.
Nach Art. 17 SRÜ genießen die Schiffe aller Staaten das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer. Die Durchfahrt muß grundsätzlich ohne Unterbrechung und zügig erfolgen (siehe Art. 18 SRÜ mit weiteren Einzelheiten). Der Küstenstaat kann, wo es die Sicherheit der Schiffahrt erfordert, verlangen, dass fremde Schiffe sich an die von ihm vorgeschriebenen Schiffahrtswege halten (siehe Art. 22 SRÜ). Ein Küstenstaat ist berechtigt, die friedliche Durchfahrt fremder Schiffe vorübergehend aussetzen, sofern dies für den Schutz seiner Sicherheit unerläßlich ist (vgl. Art. 25 SRÜ).
Problematisch ist im vorliegenden Fall die Feststellung, durch wessen Küstenmeer Schiffe, die sich der Straße von Kertsch vom Süden her nähern, fahren. Die Ukraine hat die Annexion der Krim durch Russland völkerrechtlich nicht anerkannt, so dass aus ukrainischer Sicht auch kein
russisches Küstenmeer um die Halbinsel herum in das Schwarze Meer hineinragt. Die widerstreitenden Gebietsansprüchen Russlands und der Ukraine beeinflussen demnach auch die Seegrenzen der beiden Staaten, insbesondere die Abgrenzung der Küstenmeeres im Schwarzen Meer.

3. Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen

Abgesehen von dem bereits genannten Vertrag zwischen Russland und der Ukraine12 sind für die Durchfahrt der Straße von Kertsch die allgemeinen Regeln des SRÜ13 im Hinblick auf Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen, zu beachten.14 Die im SRÜ festgelegte Sonderregelungen zur Durchfahrt von Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen, setzt allerdings voraus, dass auf beiden Seiten der Meeresenge die Hohe See oder zumindest ausschließlichen Wirtschaftszonen sind. Daher dürfte vorliegend die Verweisung des Art. 45 SRÜ auf Teil II Abschnitt 3 SRÜ greifen, so dass sich die Ordnung der friedlichen Durchfahrt an der Meeresenge nach den allgemeinen Regeln zur friedlichen Durchfahrt im Küstenmeer richtet15.

“Erläüterungen zu den Fußnoten und Quellenangaben”

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