Auf verlorenem Posten

“Eine Elite-Einheit der NVA rüstet ab” Auf verlorenem Posten

In Schwarzenpfost angekommen, kam es mir vor, als sei die Zeit hier stehengeblieben. Doch während meiner Abwesenheit waren die ersten Raketen und andere »sensible« Technik nach dem Westen abtransportiert worden. Das fand ich ja toll. Ich hatte noch die Worte nicht weniger westdeutscher Militärs in den Ohren, daß es sich um veraltete Technik, Technik der vorangegangenen Generation, alte Röhrentechnik und was sonst noch handelte. Nun schien doch ein gewisses Interesse vorzuliegen, wenn schon wenige Tage nach der Übernahme der NVA das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung sich die ersten sechs Raketen, Zubehörteile, Werkzeuge und Baugruppen gemäß einer Liste kommen ließ. Also geht der Weg doch nicht direkt zum Schrottplatz, sondern über eine wehrtechnische Erfassungsstelle. Zu NVA-Zeiten noch als »Vertrauliche« oder »Geheime Verschlußsache« eingestuft, befanden sich die Raketen nun in den Labors der Wehrtechnischen Dienststelle 81 in Greding. Diese ist zuständig für das gesamte Fernmeldewesen und die Elektronik. Besonderes Interesse bestand an den Raketen vom Typ P-22. Offensichtlich wusste man noch wenig über infrarotgesteuerte Seezielraketen. Nicht nur die ehemalige Volksmarine und die Baltische Flotte verfügten über die Raketentypen P-21/22 sowie deren Träger- und Einsatzmittel. Im Nordmeer, im Schwarzen Meer, in vielen arabischen Staaten, in Kuba und auch in Indien besitzen die Seestreitkräfte sowohl seegestützte als auch landgestützte Raketen dieser Typen. Es bestand also ein nachrichtendienstliches Interesse. Die westdeutsche Aufklärung vervollkommnete so ihre Aufklärungsergebnisse  aus erster Hand.

Die Transporte von Raketen und Raketentechnik zu Erfassungs- und Forschungszwecken setzten sich bis weit in das Jahr 1991 fort. Die Anforderungen erhielten wir direkt per Fernschreiben. Und wenn uns die angeforderten Teile ausgingen, so bekamen wir diese von der RTA der 6. Flottille. Wir waren aber gut bevorratet und hätten noch jahrelang solche Aufträge erfüllen können. Nun gingen die Lieferungen zur WTD-71 in Surendorf und zur WTD-91 in Meppen.

Der Auftraggeber für die gesamten Tests, Feldversuche, Funktionsüberprüfungen und ECM war das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) Abteilung III/4 und II/5. Den Analysebericht erarbeitete die IABG Ottobrunn für das Amt für Studien und Übungen. In den Tresoren der Dienststelle Benzenberg liegt angeblich der abschließende Untersuchungsbericht, er ist sicherheitstechnisch eingestuft, also geheim. Zu Zeiten der NVA geheim, erklärte die Bundeswehr nach der Übernahme die Technik für »offen« und nach Abschluss aller Studien wieder für geheim. Das ist mehr als eigenartig.

Die Entsorgung des »NVA-Gerümpels« lief teilweise über die Labore und Erprobungsstellen der WTD des BWB. Wehrmaterial, für das sie sich nicht interessierte, wie die Tieflader oder anderes pioniertechnisches Gerät, ging direkt in den Golfkrieg.

So lange noch solches Interesse bestand, konnte das KRR natürlich noch nicht materiell aufgelöst werden. Dafür setzte aber wieder der Prozess der personellen Entsorgung ein. Nachdem erst einmal die Militärabwehr, die Militärjustiz, die Politorgane und deren Nachfolger aus der NVA entlassen worden waren, traf es jetzt die Masse der NVA-Angehörigen.

Das Ziel, bis zum 30. November 1990 das gesamte Regiment aufzulösen, erwies sich Ende Oktober als Flop. Als nächster Termin kam der 31. Dezember 1990 ins Spiel. Zu diesem Zeitpunkt sollten laut Einigungsvertrag alle versorgungsrechtlichen Leistungen auslaufen.

Natürlich wollte die Bundeswehrführung auch auf dem Gebiet der neuen Bundesländer neue Truppenteile aufstellen, doch die Organisation für die neue Struktur gesamtdeutscher Streitkräfte war noch nicht abgeschlossen. Gemäß der Weisung Nr.1 stand fest, daß 519 Truppenteile der ehemaligen NVA aufgelöst werden sollten.37 Die Marine traf es besonders hart. Von 8.500 Soldaten mussten 7.000 gehen. 38

Das wussten wir aber zu diesem Zeitpunkt nicht, wir ahnten es lediglich. Die Mannschaft von General Schönbohm im Bundeswehrkommando-Ost (Bw-Kdo.-Ost) bekam in diesem Zusammenhang ein gewaltiges Problem. Schönbohm musste die Waage halten zwischen der Auflösung der NVA und der Gewinnung von ehemaligen NVA-Angehörigen für eine halbwegs geordnete Auflösung und vor allem für einen späteren Aufbau neuer Truppenteile in Ostdeutschland. Mittel, um das zu dirigieren, besaß Schönbohm anfangs nicht. Er nutzte nur das gesprochene Wort und das beherrschte er brillant.

Soldaten mit Einschränkungen

Schönbohm »verzauberte« durch sein Auftreten und sein Reden die ehemaligen NVA-Angehörigen derartig, daß in kürzester Zeit ein gewisses Vertrauensverhältnis entstand. Die überzeugende Art des Befehlshabers der Bundeswehrkommandos Ost (Bw-Kdo. Ost) förderte besonders bei den »unbelasteten« jüngeren Soldaten die Motivation für ein Verbleiben in den Streitkräften. Solches erschlichene Vertrauen und das angemahnte Umdenken schafften bei der Zielgruppe mittleren Alters Hoffnung und Zuversicht für die Zukunft. Nur für die längergedienten und »staatsnahen« Vertreter zeigte er kein Interesse. Die erste Gruppe wollte er für die Zukunft der Bundeswehr gewinnen, die zweite solange wie nötig halten und die letzte Gruppe möglichst schnell abschieben. Jeder Tag, an dem er vertrauensbildend auftrat, sich den jeweiligen Bedingungen anpasste und mit den Werten und Maßstäben der Bundeswehr maß, erwies sich als ein gewonnener Tag für die Schaffung fester Organisationsstrukturen im Bereich des neuen Bundeswehrkommandos und der Wehrbereichsverwaltung VII.

Daß wir uns in einer Übergangsperiode befanden, fiel uns, die in den Truppenteilen der Dinge harrten, gar nicht so deutlich auf. Es war aber die Periode des größten Machtvakuums in den Streitkräften. Damals erhielt man bewusst das alte System »need to know« aufrecht. Das vermied viele Verkomplizierungen und unvorhergesehene Überraschungen.

Im Küstenraketenregiment erhielt jeder Soldat bis Ende Oktober von der zuständigen Personalstelle ein Schreiben, das das Rechtsverhältnis definierte. Zu einem späteren Zeitpunkt kommentierte die Hauptabteilung Recht und Soziales dieses und bezog die im Einigungsvertrag enthaltenen Regelungen hinsichtlich der Rechtsverhältnisse und sozialen Leistungen für Soldaten der NVA einschließlich der Zivilbeschäftigten mit ein. Jetzt stand es endlich schwarz auf weiß, wie man uns bewertete.

Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages stufte man die NVA-Soldaten dienstgradmäßig herab, und gab ihnen einen neuen, vorläufigen Dienstgrad. Im Fall einer Weiterverwendung sollte dann irgendwann der endgültige Dienstgrad anerkannt werden. Soldaten der Bundeswehr waren wir nun, wenn auch mit Einschränkungen. Diese bezogen sich auf den Eid, die Laufbahnen der Soldaten, Geld- und Sachbezüge, die Heilfürsorge sowie die Versorgung im Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit für zwei Jahre. Lediglich Wehrdienstleistende erhielten sofort den Status eines Soldaten im Sinne des Gesetzes. Aber auch hier gab es Unterschiede. Die Grundwehrdienstleistenden West erhielten eine Abfindung von 2.500 DM, die im Osten nur von 500 DM. Das ergab einen Konflikt. Nach dieser Panne wurde die Besoldung wenigstens angeglichen.

Später las ich, daß unser Dienstverhältnis ruhte. Das heißt, wir hatten keine soldatischen Rechte und Pflichten, brauchten eigentlich keinen Dienst leisten und keine Uniform tragen. Das traf aber nur für die Truppenteile zu, die in die neue Struktur nicht übernommen und deshalb kontinuierlich abgebaut wurden. Damit hätten wir maximal sechs Monate (über 50jährige bis zu neun Monaten) zu Hause sitzen können und nur auf unsere Kündigungen zu warten brauchen.

Schlüsselpersonal auf Zeit

Da aber ein Interesse vorlag, das Küstenraketenregiment-18 geordnet aufzulösen, drückte man befristet ein Auge zu und schloss einen Kompromiss: Die Dienstbezüge, also unser Gehalt, wurden in gleicher Höhe wie in der NVA weiter gezahlt. Jeder, der gehen wollte, konnte gehen. Die Masse verließ bis zum 31. Dezember 1990 den Truppenteil, und das Restpersonal wurde bis zur endgültigen Auflösung weiterverwendet und dann nach Hause geschickt.

Am 18. Dezember 1990 bekam ich von Kapitän Eicke ein Schreiben ausgehändigt, das mir die Weiterverwendung bis zum 30. September 1991 zusicherte. Für achtzehn weitere Berufssoldaten des ehemaligen KRR traf das ebenfalls zu. Damit stand das Nachkommando.

Jetzt gab es noch zwei besondere Fälle im Rechtsverständnis der ehemaligen NVA-Soldaten. Die Dienstverhältnisse der Zeit- und Berufssoldaten, die in fortbestehenden Truppenteilen in der Bundeswehr verwendet wurden, traten in ein modifiziertes »Dienstverhältnis eigener Art« ein. Jene Soldaten mussten sich für zwei Jahre (SaZ-2) verpflichten. Ergab sich in dieser »Bewährungsphase« kein Entlassungsgrund (Stasi) und bestand weiterhin ein Bedarf, bekamen sie als richtige Berufssoldaten der Bundeswehr einen endgültigen Dienstgrad verpasst. Vorbildung, Ausbildung, Dienstzeiten, die Laufbahnzugehörigkeiten und die innegehabten Funktionen in der früheren NVA wurden dabei berücksichtigt. Wer älter als fünfzig Jahre war, bekam keine Chance.

Die Entscheidung über die Berufung traf der Bundesminister der Verteidigung. Bevor dieser einen Offizier zum Berufssoldaten ernannte, musste ein unabhängiger Ausschuss dem Kandidaten die persönliche Eignung bescheinigen. Dieser Ausschuss, dessen Zusammensetzung, Befugnisse und Verfahren durch die Bundesregierung geregelt wurde, entschied über Sein und Nichtsein. Damit sicherte die höchste Stelle rechtlich und gesetzlich, daß nicht der geringste Makel dem zukünftigen Berufssoldaten der Bundeswehr anhaftete. Das »demokratische und rechtlich legitimierte Auswahlprinzip» kam ohne Denunzianten nicht aus.

Da in einigen Bereichen des Bundeswehrkommandos Ost die Zeit- und Berufssoldaten wegliefen, baute man eine Bremse ein und schloss mit betroffenen Dienststellen einen pauschalen Kompromiss. Dieser Rettungsanker hieß »SaZ-2-Schlüsselpersonal«. Bei diesem Personenkreis nutzte man das berufliche Schicksal der betroffenen Berufssoldaten schamlos aus. Da sich die Ereignisse überschlugen, konnten sich die meisten noch gar nicht umprofilieren und sie standen ohne berufliche Alternative in der neuen Lebenssituation. In entlegenen Gebieten, in Dranske auf Rügen beispielsweise, traf solches Schicksal oft gleich beide Ehepartner. Jeder Strohhalm schien willkommen. Und so klang das Angebot verlockend: Wir halten euch mit NVA-Geld noch über Wasser, dann müsst ihr auch für uns auflösen, verschrotten und abschieben. Wenn alles erledigt ist, könnt ihr gehen. Das war der Sinn des Kompromisses »SaZ-Schlüsselpersonal«.

Um eine geordnete Auflösung zu gewährleisten, entschied man sich mehr oder weniger aus dem Bauch heraus für einen kleinen Kreis von Berufssoldaten, denen man ein befristetes Dienstverhältnis für genau zwei Jahre anbot.

Die Unterstützungsgruppen kannten nun schon diese ehemaligen Berufssoldaten der NVA und konnten sich ein Bild machen über jeden einzelnen Kandidaten. Ich weiß nicht wie es kam, aber eines Tages hatte ich eine Liste in der Hand, auf der alle SaZ-2-Schlüsselpersonen des Bereiches des Marinekommandos Rostock standen. Die meisten kannte ich, und sie kamen aus der 6. Flottille.

Später wurde dieser Personenkreis teilweise in die zivile Gesellschaft MDSG (Material-, Depot-und Servicegesellschaft) integriert. Sie beschäftigte sich mit der Entlaborierung und Lagerung von Munition und anderen Gütern. Im KRR gab es kein Schlüsselpersonal. Das hieß, das KRR wollte man in weniger als zwei Jahren auflösen.

Besoldung und Versorgung

Um den gesamten Komplex abzuschließen, möchte ich die Besoldungs- und Versorgungsregelungen erläutern. Damit es nicht ins Unüberschaubare abgleitet, lasse ich die Regelungen für die unterschiedlichen Dienstverhältnisse (ruhende, eigener Art, Wehrpflichtleistende und SaZ-2) weg.

Unser Regiment wurde aufgelöst, und da gab es in der Masse nur abzuwickeln und weniger zu übernehmen. Da das durchschnittliche Lebensalter im KRR bei 34 Jahren lag, verzichte ich auch auf die Regelungen der befristeten erweiterten Versorgung und der Übergangsrenten. Bei uns betraf das nur zwei Stabsoberfähnriche.

Unsere Versorgung regelte sich natürlich nicht nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), sondern nach der auslaufenden Versorgungsordnung der NVA oder der Sozialversicherung. Wie gesagt, wir waren Bundeswehrsoldaten zweiter Klasse. Entsprechend der Festlegungen im Einigungsvertrag wurden die nach der Versorgungsordnung für die Angehörigen der NVA erworbenen Rentenanwartschaften und -ansprüche auf Grund von Dienstzeiten in der NVA bis zum 31. Dezember 1991 in die Rentenversicherung überführt. Diese prüfte man dann später nach den allgemeinen Regelungen und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung (Rentenüberleitungsgesetz) auf ihre Angemessenheit im Vergleich zu den Renten der Sozialversicherung und passte sie gegebenenfalls der Sozialversicherung im beigetretenen Teil Deutschlands an. Bei schweren Verfehlungen konnte die Rente auch gekürzt oder entzogen werden. Alle gesetzlichen Schattierungen für eine zukünftige Handhabung des Versorgungsrechtes schuf man in dieser Zeit. Wir, die Berufssoldaten, die bei ihrer Entlassung keine Ansprüche nach der erweiterten und befristeten Versorgungsordnung der ehemaligen NVA hatten, also weniger als 25 Dienstjahre und weniger als 50 Lebensjahre aufwiesen, bekamen bis zum 31. Dezember 1990, gemäß Abschnitt 901 und 912 der Besoldungsordnung der NVA, die vorgesehenen Übergangsgebührnisse bis 7.000 DM. Übergangsbeihilfen wurden seit dem 3. Oktober 1990 schon nicht mehr gewährt. Jene, die nach dem 31. Dezember 1990 noch verwendet wurden, mussten auf dieses Geld generell verzichten, denn sie bekamen ja weiterhin ihre monatliche Dienstbezüge. Die Übergangsgebührnisse wurden natürlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Jeder Berufssoldat war also gut beraten, sich bis spätestens zum Jahresende einen neuen Job zu beschaffen, sonst würde das Arbeitslosengeld die 7.000 DM auffressen.

Zum Abschluss ein Vergleich, mit wieviel Geld ein Fregattenkapitän der Bundesmarine nach 15 Dienstjahren als Offizier nach Hause geht und mit welchen Bezügen ein NVA-Offizier gefeuert wurde.

Hier mache ich mal des Vergleiches wegen einen Schnitt, denn ich hatte mich als Berufssoldat verpflichtet, daß heißt für mindestens 25 Jahre. Ich vernachlässige mal ganz einfach 10 Offiziersdienstjahre, in denen meine Dienstbezüge noch gestiegen wären.

Zu jenem Zeitpunkt sähe das dann so aus. Mein Bruttogehalt würde bei zwei Kindern und Ortszuschlag Ib nach Bundesbesoldungsordnung A/West 1993 genau 7.599,76 DM betragen, Stellenzulage nicht berücksichtigt. Mit dem Ausscheiden aus den Streitkräften (gemeint ist die Bundeswehr) hätte ich Anspruch auf eine Pension, die 75 v.H. der Dienstbezüge des letzten Monats entspricht. Daß heißt, ich hätte monatlich eine Bruttorente von fast 6.100 DM. Ich brauchte also für meinen Lebenserhalt nicht einen Finger mehr zu rühren. Und das alles bis zu meinem Lebensende. Natürlich kann ich auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dann gibt es eine Bemessungsgrenze, die besagt, daß ich in den alten Bundesländern 120 Prozent von meinem letzten Gehalt nicht überschreiten darf (in den neuen Bundesländern 130 Prozent). Das wären dann 9.120 DM in der alten Bundesrepublik. Erreiche ich diese Grenze, dann greift die Steuerprogression und der Fiskus streicht das Geld ein. Als zusätzliche Starthilfe bekommen die Berufssoldaten der Bundeswehr steuerfrei eine einmalige Abfindungssumme von 15.000 DM. Diese Übergangsbeihilfe entspricht den 7.000 DM, die wir als NVA-Soldaten erhielten.

Wie sieht es nun mit meiner wirklichen Pension aus? Diese berechtigte Frage veranlasste mich, an den Bundesminister der Verteidigung zu schreiben. Seit der Vereinigung waren fast drei Jahre vergangen und ich erhoffte nun eine doch auf Rechtsgrundlagen basierende und fundierte Antwort zu bekommen. Die erhielt ich auch prompt, drei Seiten lang. Für mich war sie deprimierend. Ich bekomme jetzt nicht einen Pfennig als Pension. Dazu hätte ich mindestens 25 Jahre bei der NVA sein und zum 31. Dezember 1990 ausscheiden müssen. Dann hätte ich einen Anspruch auf wenigstens 22,5 Prozent meines letzten Bruttogehaltes gehabt. Überschlage ich und nehme einen Durchschnittsverdienst von ungefähr 1.400 DM, dann kann sich jeder ausrechnen, was mir ab dem 65. Lebensjahr zusteht. Das ist das spezifische Opfer, das die ehemaligen NVA-Berufssoldaten bis an ihr Lebensende für die Vereinigung Deutschlands zu tragen haben.

Da der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 die soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen im Beitrittsgebiet nicht festlegt, mussten Neuregelungen her. So entstand in der Bonner Bürokratie die »Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung«, kurz SVÜV. Diese unterzeichneten am 24. Juli 1991 der Kanzler und der Verteidigungsminister, danach verabschiedete sie der Bundesrat. Die Regelung, die einen Teil der ehemaligen NVA-Soldaten betrifft, trat mit dem 3. Oktober 1990 rückwirkend in Kraft. Diese auf drei Blatt Papier gedruckte Bekanntmachung musste ich mindestens zehnmal aufmerksam lesen, um sie zu verstehen. Die Hälfte aller Erklärungen waren Bezüge zu anderen Regelwerken, Verträgen und Gesetzen, die mehr verwirren, als daß sie informieren. Was wurde also im Interesse der Ostsoldaten geregelt? Der Geltungsbereich dieser Verordnung bezieht sich auf Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht ihren Wehrdienst leisteten und die von ihrer ersten Ernennung oder Wiederernennung an verwendet oder dorthin versetzt wurden. Für uns also nicht. Auch unter dem Punkt, der die für die Versorgung der Soldaten auf Zeit maßgebliche Wehrdienstzeit berücksichtigte – Fehlanzeige. Die Versorgung greift nur am Tage der Ernennung zum SaZ-2. Und wenn der betroffene frischernannte SaZ-2 noch den Nachweis erbringt, daß er irgendwann Grundwehrdienst geleistet hat, dann bekommt er die geleistete Grundwehrdienstzeit auch noch angerechnet. Glück dem, der SaZ-2 wurde, Grundwehrdienst geleistet und noch nicht allzulange in der NVA gedient hatte. So einfach ist es, das auszudrücken. Kein juristisches Fachwissen benötigte ich dagegen beim Lesen § 3 der SVÜV. Dort steht unter Punkt (1): »Die Zeit der Verwendung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit aus dem früheren Bundesgebiet zum Zwecke der Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet wird doppelt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt, wenn sie ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat. «39 Mit anderen Worten, die Berechnungszeit für die Rente der richtigen Bundeswehrsoldaten verdoppelt sich, wenn die obengenannten Bedingungen erfüllt werden.

Das alles war im Herbst 1990 im Realablauf nicht so eindeutig. Wir hatten auch keine konkreten Vorstellungen über die Dienstzeitversorgung der Bundeswehr. Bevor das System der Rechtsverhältnisse für die ehemaligen NVA-Angehörigen, aber auch die sozialen NVA-Auslaufleistungen griffen, vergingen mehr als sechs Wochen. Zwischenzeitlich herrschte ein Chaos an Interpretationen, offenen Fragen und natürlich Unsicherheit bei den Betroffenen.

Unterstützer und Auflöser

Für alle rechtlichen und Personalfragen im Küstenraketenregiment war Fregattenkapitän Jörg-Peter Linde verantwortlich. Er war

S1-Offizier und kam aus der Marineschule Flensburg-Mürwick. Kapitän Linde lernte ich im Laufe eines halben Jahres näher kennen. Er kam wie alle Mitglieder der Unterstützungsgruppe freiwillig in die neuen Bundesländer. Ich fragte ihn nie nach seinem Lebensweg oder militärischen Werdegang.

Alles, was ich über ihn weiß, erfuhr ich aus seinen eigenen Erzählungen. Die  Marineschule war wahrscheinlich die letzte Station in seinem Soldatenleben. Beim Aufbau gesamtdeutscher Streitkräfte mitzuwirken, daran aktiv teilzunehmen, nahm der ehemalige Starfighter-Pilot als eine große Herausforderung an.

Ich hatte mir Piloten immer als entschlußfreudige, zackige und auf das I-Tüpfelchen genaue Menschen vorgestellt. Genau war er, sehr sogar. Jeder konnte mit seinen Fragen und Problemen zu ihm kommen. Eine Antwort bekam man zwar nicht immer gleich, aber doch ganz bestimmt. Kapitän Linde reichte die Anfragen weiter, erhielt irgendwann eine Klärung und reichte die dann an den Fragesteller weiter. Selbst wenn der Betroffene schon längst entlassen war, schrieb er ihm an seine Wohnadresse und teilte das Ergebnis seiner Bemühungen mit.

Ausgangspunkt aller Probleme blieb der Einigungsvertrag. Nichts ging ohne ihn. Das Vertragswerk nahm den Charakter einer Bibel an. Jede Anfrage wurde an den Regeln des Einigungsvertrag gemessen, dann systematisiert und analysiert, schließlich etappenweise oder komplett beantwortet.

Zu mir hatte Linde ein sehr gutes Verhältnis. Es kam nie vor, daß er sich mir gegenüber überheblich, großspurig oder arrogant verhielt. Hin und wieder diskutierten unsere Offiziere mit dem konservativen Linde. Es gelang aber keinen, den anderen von seinem Standpunkt zu überzeugen.

Am 20. März 1991 fuhr ich mit Kapitän Linde zur letzten Kommandeurstagung nach Strausberg. Danach lud er mich ein, mit ihm nach Westberlin zu fahren, um dort einen Freund von ihm zu besuchen. Ein Vorwand? Eigentlich wollte er nur mit dem Dienstwagen, einem Passat mit Bundeswehr-Kennzeichen und in Uniform über den Kurfürstendamm fahren. Westberlin unterlag zu diesem Zeitpunkt noch dem Viermächteabkommen. Deutschland durfte also »militärisches Gerät« und »Truppen« auf dem Territorium von Berlin (West) nicht stationieren und bewegen. Ich sollte also an einem Jungenstreich teilnehmen. Gesagt, getan, ab ging es quer durch Berlin, über den Kudamm bis in eine noble Villengegend in der Herbertstraße. Dort wohnte ein ehemaliger Klassenkamerad von Kapitän Linde. Sofort lud der uns zum Abendessen in sein Stammlokal ein. Als er mich nach meiner beruflichen Zukunft fragte, erklärte ich ihm meine Situation. Sicherheitshalber sollte ich ihm meine Bewerbungsunterlagen mal zukommen lassen, vielleicht könne er etwas organisieren, einen Versuch solle es schon wert sein. Ich machte dies auch, bekam aber später eine Absage.

Kapitän Linde vermittelt mich und andere Offiziere auch an weitere Unternehmen. Sie lehnten aber eine Einstellung von Offizieren aus den neuen Bundesländern ab. Auch der Versuch, über Kapitän Linde in der Dynamit Nobel AG Fuß zu fassen, klappte nicht. Zu diesem Zeitpunkt war die Erfassung der Bestände an Munition der gesamten NVA noch lange nicht abgeschlossen und an die Ausschreibungen des Bundes zur Weiterverwendung bzw. Entlaborierung noch lange nicht zu denken.

Also konnten solche Unternehmen mir momentan nicht weiterhelfen. Jetzt sehe ich Kapitän Linde hin und wieder auf dem alljährlichen Marineball in Bonn. Eigentlich freuen wir uns jedesmal, wenn wir uns bei dieser Gelegenheit begegnen.

Korvettenkapitän Millmann, der auch zur Unterstützungsgruppe im Küstenraketenregiment gehörte, war ein ganz anderer Typ. Ich habe nie herausbekommen, welche konkrete Aufgabe er bei der Auflösung des Regiments erfüllte. Wenn ich ihn suchte, traf ich ihn in der Regel im Dienstzimmer der Korvettenkapitäne Herms, Herfter und des Oberleutnants Stadler. Sie kochten einen guten Kaffee und das öfter am Tag. In diesem Arbeitszimmer gingen immer die Diskussionen hoch her. Millmann, intelligent und kein zaghafter Mensch, erschien fast allen auf den ersten Blick überheblich. Aber es war nicht die Art von Arroganz, die die Ostdeutschen bei den sogenannten »Besserwessis« feststellten. Eines Tages geriet ich in seinem Zimmer in eine heftige Diskussion. Es ging um die Unterstützung beim Wiederaufbau Ost und um die versprochenen blühenden ostdeutschen Landschaften. Millmann geriet in Fahrt: »Glaubt nur nicht, daß hier im Osten auch nur eine müde Mark investiert wird, wenn es sich auf lange Sicht nicht lohnt. Vergesst die Gefühlsduselei der Politiker. Der Westen wird hier Aufbauhilfe nur soweit und solange leisten, wie es den investierenden Unternehmen Gewinn bringt oder zumindest diesen verspricht. Sie werden für euch aber auch nichts aufbauen und sagen, da habt ihr einen neuen oder sanierten Industriegroßbetrieb und nun produziert mal, damit ihr in Zukunft unser Konkurrent werdet. Es wird so sein, daß alles plattgewalzt wird, dann werden die Subventionen des Staates eingestrichen und nur da entsteht etwas, wo mit großer Wahrscheinlichkeit Profit gemacht werden kann. Schlagt euch alles andere aus dem Kopf!«

Ich dachte schon, in eine Versammlung meiner Stabsparteigrundorganisation geraten zu sein, aber die gab es ja schon längst nicht mehr. Millmann wuchs nur über sich selbst hinaus. Heute werte ich seine großkotzige Art zu diskutieren eher als vorausschauende Aufbauhilfe für uns ehemalige Staatsdiener und zukünftige Arbeitnehmer oder Angestellte.

Nachdem das KRR-18 auf eine Handvoll Soldaten geschrumpft war, ging Millmann im Dezember wieder nach Wilhelmshaven zurück. Zuvor organisierte er noch für eine Gruppe Wehrdienstleistender eine Reise in seine Einheit, dem Marinetransportbataillon-2 in Wilhelmshaven, welches er als Kommandeur führte. Ich fand den Gedankenaustausch und das Kennenlernen eines westdeutschen Truppenteils als interessante Veranstaltung für eine zukünftige Integration zumindest auf der Mannschaftsebene.

Zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel 1990/91 bekam ich von Millmann einen Brief. Der letzte Satz lautete: »Erfolg auf Ihrem weiteren Lebensweg, aber den Tüchtigen gehört die Welt!«

Interesse für die Raketen

Mit der Übernahme der VM durch die Bundesmarine begann eine Serie von Demonstrationen und Vorführungen unserer Hauptbewaffnung, besonders der Startrampen.

Als der Komplex »Rubesh« 1980 eingeführt wurde, gab es eine ähnliche Situation. Alle interessierten sich für die Küstenraketenkräfte der Marine. Angefangen vom Minister und einigen anderen ZK-Mitgliedern bis runter zu den Abteilungschefs im KVM. Alle wollten sehen, staunen und urteilen. Diese Neugier und das Interesse spiegelte den Stolz auf dieses Waffensystem.

Vertreter der Bundesmarine zeigten nun zwar auch ein großes Interesse, hatten sich aber von vornherein schon dagegen entschieden. Sie bewunderten die Raketen beim Sehen, vernostalgierten sie dann aber bei ihren anschließenden Fachsimpeleien.

Wir zeigten unsere Bewaffnung der BBC, einigen Militärattachés, Egon Bahr, Rainer Eppelmann, Waffenspezialisten der Bundesmarine und unseren Gästen am 3. Oktober, einem Militärdekan und einem Stabsoffizier der Inneren Führung sowie der Unterstützungsgruppe.

Wir entwickelten ein richtiges Routineprogramm. Interessierte Besucher gaben sich bei uns die Türklinke in die Hand. »Wann kommt Stoltenberg, und wann kommt der Kanzler?« so unkten wir nach jedem Besuch, denn jedes Mal kam ein Vertreter der nächsthöheren Hierachiestufe.

Während meines Aufenthaltes in Hamburg stellte sich der neue Kommandeur des Marinekommandos Rostock im Küstenraketenregiment vor. Flottillenadmiral Dirk Horten, der Laufbahn nach ein U-Bootmann, kam vom Marineamt. Ich lernte ihn als meinen direkten Vorgesetzten noch gut kennen.

Flottillenadmiral Horten schilderte seinen Eindruck vom Besuch des KRR auf der Kommandeurstagung der Marine im Februar 1991 in Olpenitz: »Ich persönlich habe ein Waffensystem gefunden, das mich beeindruckte. Das sind die Küstenraketen, wenn sie nach Eigenortung der Abschussrampe und im IR-Mode geschossen werden. Alles übrige Material…« Dieses Urteil machte ihn uns erst mal sympathisch, abgesehen vom letzten Satz, den ich nicht vollständig wiedergegeben habe. Doch dazu später mehr.

Anschließend besuchten uns Flottenchef Vizeadmiral Braun und Flottillenadmiral Geier, damals ein Abteilungschef im Marineamt. Ich berichtete, die Besucher staunten und fuhren wieder weg. Als nächster kam der Stellvertreter des Kommandeurs des Bw.-Kdo-Ost, Generalleutnant von Scheven. Ihn kannte ich schon vom Vortrag in der General-Schwarzkopff-Kaserne in Hamburg. Wir unterhielten uns, als kannten wir uns schon eine Ewigkeit. Die westdeutschen hohen Stabsoffiziere traten sehr locker auf, hörten aufmerksam zu – sehr umgängliche Gäste. Es störte sie nicht, wenn ein Fahrzeug schmutzig und nicht gewartet dastand. Vielleicht sahen sie auch einfach darüber hinweg, weil sie sowieso wussten, was demnächst mit dieser Technik, mit den Anlagen und dem Material passieren würde. Früher wären wir Spießruten gelaufen, wenn ein Befehlshaber nicht gepflegte und gewartete Technik gesehen hätte.

Ich erinnere mich an eine Inspektion des Oberkommandos der Vereinten Streitkräfte in der RTA. Der Vertreter von Kulikow ging durch eine der drei fußballfeldgroßen Raketenhallen in der Technischen Zone. Er zeigte sich sehr beeindruckt von der Ordnung, von der Sauberkeit und von den guten Lagerbedingungen und sagte: »So wie ihr die Raketen hier lagert, so gut lagern wir nicht einmal unsere Atomraketen.«

Gespräche und Perspektiven

Diesmal ging ich nur mit General von Scheven in die Technische Zone, wo eine Startrampe zur Besichtigung stand. Auf dem Rückweg zum Stab blieben wir am Zoneneingangstor stehen, und General von Scheven fragte mich nach meinen Zukunftsplänen. Ich erzählte ihm von meinen Bemühungen im zivilen Bereich, deutete aber auch mein Interesse für die sowjetischen Streitkräfte an: Abzug, Rüstungskontrolle, Kontakt- und Verbindungsmann. Schließlich beherrsche ich Russisch in Wort und Schrift und kannte die Sowjetunion besser als jeder Westdeutsche zu diesem Zeitpunkt. Wenn die Bundesrepublik schon an einer freundschaftlichen Beziehung mit der Sowjetunion auf Dauer interessiert sei, so sagte ich, dann müsse sie sich auf diesem Gebiet kompetentes Personal schaffen.

So versuchte ich dem General einige Überlegungen zu entlocken, die möglicherweise für mein persönliches Weiterkommen von Interesse hätten sein können. Wie schon so oft: Fehlanzeige.

Oft denke ich in der heutigen Zeit an dieses Thema, wenn es um die Osterweiterung der NATO geht. Die Deutschen, die im Interesse der Amerikaner nach Osten vermitteln wollen, tun sich sehr schwer. Liegt es vielleicht daran, daß bis zum heutigen Tag das Wesen der russischen Seele nicht verstanden wurde?

Die Vorführungen im ehemaligen KRR hielten auch Anfang 1991 ununterbrochen an. Selbst für drei Reserveoffiziere organisierten wir im Rahmen der 19. Info-Wehrübung eine Waffenbesichtigung.

Der Inspekteur der Marine, Admiral Hans-Joachim Mann, mein höchster Vorgesetzter, war mir von allen der angenehmste Besucher. Das spürte ich während seines Besuches, bei seinen Fragen und in allen Gesprächen, die wir führten. Nach seiner Meinung lief die Auflösung der Volksmarine nicht so ab, wie er es sich vorgestellt hatte. Er kannte die Grenzen seiner Macht und fühlte sich nicht sonderlich glücklich, wie wir aus dem aktiven Wehrdienst entlassen wurden. Schon im August 1990 begann er, in Absprache mit Admiral Born, den Abstieg der Berufssoldaten sozialverträglich zu steuern. Da fast das gesamte Offizierskorp der Volksmarine vor dem beruflichen Nichts stand, schrieb er über 400 mittlere und größere Unternehmen an und teilte diesen mit, daß sie für die zur Entlassung kommenden und entlassenen Offizieren der Volksmarine ein gewisses Interesse entwickeln mögen. Natürlich entschieden die Unternehmen selbst, ob sie Bedarf hatten und wer dazu geeignet war. Über solche Hilfe freute sich ein jeder. Ich auch. Am 14. September erhielt ich vom Chef des Stabes ein Fernschreiben, darin stand: »Im Rahmen der Vorbereitung von Berufssoldaten auf zivilberufliche Tätigkeiten ist vorgesehen, am 18. September 1990 im Klub von Saliw40 eine Informationsveranstaltung mit dem Leiter eines Bankhauses aus der Bundesrepublik, Herrn Huhn und Kapitän zur See Reiß, durchzuführen.« Dann folgten Uhrzeiten, Verantwortlichkeiten und Teilnehmerschlüssel.

Vom Küstenraketenregiment nahmen Fregattenkapitän Roesner und ich teil. Als die Veranstaltung begann, kam der Chef Kader, Kapitän zur See Pahlig, mit den Gästen. Bankdirektor Rolf Huhn vom Bankhaus Merck, Fink und Co. trat in Uniform auf. Er war Korvettenkapitän der Bundesmarine gewesen. Und das ist es, was ich meine, wenn ich von Menschen und Seemännern rede.

Kapitän Huhn gab eine Reihe von Empfehlungen für die Vorbereitung des bevorstehenden Berufswechsels, vieles klang logisch und simpel. Kapitän Reiß, der speziell die Wünsche und Vorstellungen des Admirals Mann in der Personalpolitik umsetzte, ergänzte die Ausführungen. Nach dieser Veranstaltung ergriff ich die Initiative und versuchte, mit dem doch recht betagten Banker ins Gespräch zu kommen. Wir tauschten unsere Karten aus.

Genau ein halbes Jahr später bekam ich ein Anstellung bei einem Unternehmen, das mit dem Bankhaus des Direktors Huhn eng zusammenarbeitet. Ich weiß nun nicht, ob ich auf seine Empfehlung den Job bekam, oder ob meine Bewerbung bei jenem schweizerischen Unternehmen ausschlaggebend war, bei deren deutscher Tochter ich eine Anstellung fand.

Alles das lag natürlich noch vor mir, als ich Admiral Mann gegenüber saß. Er war, wie alle seine Vorgänger, sichtlich angetan von unserer Bewaffnung, doch sah er für das Küstenraketenregiment keine Verwendung.

Admiral Mann sah ich wenige Wochen später auf dem Marineball in der Bonner Beethovenhalle wieder. Dort unterhielten wir uns noch einmal bei einem Glas Bier und tauschten Gedanken und Eindrücke aus. Besonders hier spürte ich, daß es dem Inspekteur sehr nahe ging, daß sich nicht alles so entwickelte, wie der oberste Marinesoldat es gern gesehen hätte.

Mit dem Besuch von Admiral Mann endete die Besuchsserie westdeutscher Militärs, später kamen dann ausländische Interessenten.

Vom Stabsoffizier zum Aldi-Mitarbeiter

Im November und Dezember 1990 kam der personelle Exodus des KRR-18. Der Leiter der Unterstützungsgruppe hatte sich entschlossen, nur einen kleinen Personenkreis von Berufssoldaten des ehemaligen KRR über den 31. Dezember 1990 hinaus weiter zu verwenden. Niemand wusste etwas Genaues. Selbst die Ausgewählten ahnten ihre Weiterbeschäftigung nur dadurch, daß sie keine Kündigung erhielten.

Wie sah die Personalsituation und das gesamte Umfeld in dieser Zeit aus? Es gab keinen, der eine Weiterverwendung auf Zeit im KRR als den Grundbaustein seiner beruflichen Entwicklung betrachtete. Mancher handelte nach dem Motto: Ich bleibe solange, bis man mich rausschmeißt. Diese Haltung hatte unterschiedliche Ursachen. Entweder fehlende Angebote nach erfolgten Absagen oder Desinteresse und Abwartehaltung.

In dieser Zeit setzte ein großes Interesse an ehemaligen NVA-Soldaten in den Branchen ein, die in die DDR expandierten. Der Handel suchte angeblich Marktleiter. Er schulte die Bewerber zwar um, nutzte sie letztlich dann doch nur als billige Arbeitskräfte für das Auffüllen der Regale. Ich sah bei »Allkauf« oder »Divi« und in anderen Supermärkten in den schnell errichteten riesengroßen Zelten und in umgebauten Getreidehallen, vor den Toren der Stadt Rostock oder mitten in den Neubaugebieten Dierkow und vor Toitenwinkel, so manchen ehemaligen Kapitän zur See aus dem Kommando der Volksmarine. Ich gab aber die Hoffnung nicht auf, einen besserbezahlten Job mit einer gewissen Perspektive zu bekommen.

Der Sturz vom Abteilungsleiter im Kommando zum Aldi-Mitarbeiter drückte die Menschen gewaltig und war mit nichts vergleichbar, was die deutsche Nachkriegsgeschichte in diesem Bereich aufweisen konnte.

Die Versicherungsbranche schluckte nicht wenige ehemalige Offiziere des KRR und der Volksmarine, teilweise mit sehr attraktiven Posten. In dieser Zeit führte ich meinen Dienstplan in erster Linie nach Namen, nach den Familiennamen meiner Unterstellten. Fast täglich verabschiedete ich Offiziere und Berufsunteroffiziere. Die meisten gingen, weil sie irgendeinen Job gefunden hatten, der mehr oder weniger ein gewisses Einkommen gewährleistete. Die keine Anstellung fanden, blieben bis Anfang Dezember, meldeten sich arbeitslos. Das war die ungünstigste Variante. Der entlassene Berufssoldat, der sein Einkommen durch eine neue Erwerbstätigkeit nahtlos überbrücken konnte, bekam 7.000 DM Übergangsgebührnis netto auf die Hand. Wer keinen Job erhielt, musste seine Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnen – ein Paradoxon. Erst als sich Kapitän Linde von der Unterstützungsgruppe mit diesem Thema beschäftigte, erfuhren wir etwas über die arbeitsrechtlichen und sozialen Übergangsbestimmungen.

Hilfe zum Berufswechsel

An einen späten Dezemberabend besuchte ich eine Veranstaltung des vom Marinekommando Rostock eingerichteten Büros für Hilfe zum Berufswechsel. Es sprach der Leiter des Rostocker Arbeitsamtes. Die Veranstaltung leitete ein Vertreter der Firma Borsch & Partner, der für die Akademie für Wirtschaftsverwaltung (AWV) in Bad Bramstedt Werbung machte. Vieles klang verheißungsvoll – Umschulung zur Führungskraft, Assistent für mittleres und gehobenes Management. Das wäre doch was.

Schnell durchschaute ich die Herren Borsch & Partner. Sie zockten Geld vom Arbeitsamt ab, bildeten unter dem Deckmantel »Kreativität und Kommunikationsfähigkeit« aus, sogar mit fünfmonatigem Betriebspraktikum im Westen. Ob die Betroffenen anschließend eine Anstellung bekommen würden, lag ganz in den Händen der Umschüler. Stutzig wurde ich eigentlich erst, als der Leiter des Rostocker Arbeitsamtes die Ausführungen des Redners von der AWV etwas bremste, als es um Zulassung und Kostenübernahme ging. Es stellte sich noch während der Veranstaltung heraus, daß zwar ein Antrag der AWV beim Arbeitsamt Rostock eingereicht, aber nicht bestätigt war. Die Ausbildung sollte aber bereits am 11. Dezember beginnen. Ich hätte mich kurzfristig und risikovoll entscheiden, also kündigen müssen. Zum Schluss geriet die Veranstaltung zum Eklat, als nach der Präsentation der Umschulungsmaßnahme, im Frage-Antwort-Teil, deutlich wurde, daß die akademieinterne Prüfung staatlich nicht anerkannt wird. Dennoch gingen viele meiner Unterstellten, auch aus dem Zwang heraus, nichts Besseres gefunden zu haben, diesen nicht einfachen Weg.

Ich bewarb mich auf eine Annonce der »Ostseezeitung« im März 1991 als Betriebsleiter der Iso-Glas GmbH in Nordhorn. Nur nicht zimperlich sein und sich etwas zumuten, dachte ich mir, gekocht wird überall mit Wasser. Als Diplom-Ingenieur bemühte ich mich als Bauleiter für Bauleitungsaufgaben bei der Ratzeburger Ingenieurgesellschaft mbH Riebesahm. Ein Angebot als Diplomingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik im Vetriebsbüro von Klöckner & Moeller in Rostock ließ ich ebenfalls nicht aus. Kurzum die Liste attraktiver Möglichkeiten schöpfte ich nahezu aus. Denn zu mir kam keiner, der mich fragte: »Na, was hätten Sie denn gern? « Nach jeder Absage fragte ich mich: »Was hast du falsch gemacht? « Man brauchte Geduld, Einfallsreichtum und natürlich auch eine große Portion Glück. Ich ließ keine Chance aus und bewarb mich sogar bei der AOK Rostock. Dann schrieb ich an große internationale Konzerne, an deutsche Werften und Banken. Ich wollte damit meine Chancen ausloten und überhaupt wissen, welchen Marktwert mein bisheriges Berufsleben besitzt. Ich schickte Bewerbungen an die Dresdner Bank, an Philips, Siemens, Howaldtswerke-Deutsche Werft und an Dornier Deutsche Aerospace.

Ich nutzte die Presse und Informationen und Tipps von Kameraden aus Ost und West. Zunehmend bot man auch im Marinekommando von Monat zu Monat vielseitigere und vor allem aussichtsreichere Posten an. Der Stellenmarkt der Tages- und Wochenpresse bot wenig Chancen auf einen Arbeitsplatz, die Angebote, die das Marinekommando an die Truppenteile und Verbände verschickte, entsprachen viel besser den Bedürfnissen ehemaliger NVA-Angehöriger. Idealfälle gab es aber selten. Irgendeinen Kompromiss musste jeder eingehen.

Das Büro zur Hilfe für den Berufswechsel erwies sich als eine sinnvolle und nützliche Einrichtung. Die Fernschreiben und die Mitteilungen mit Stellenangeboten und Umschulungsmaßnahmen wurden immer konkreter und vielseitiger. Die eingegangenen Informationen ließ ich in allen Einheiten verteilen. Zusätzlich hingen die Angebote an einer Tafel im unteren Geschoß des Stabes.  Jeder konnte sich aussuchen, was ihm am meisten zusagte und reagieren.

Die Firma Hostert Fotomata aus Erkrath schickte beispielsweise ihren Service-Leiter ins Marinekommando und alle Interessenten bekamen bei ihm einen Termin.

Auch die Klöckner-Humboldt-Deutz AG (KHD) organisierte über  Konteradmiral a.D. Steindorff eine großangelegte und erfolgreiche Werbekampagne. Das Büro zur Hilfe für den Berufswechsel vermittelte dorthin Arbeitsplätze.

Durch irgendeinen Kanal erhielt auch ich einen Vorstellungstermin. Ich war zwar Ingenieur, aber mit Motoren, Turbinen und anderen Antriebsanlagen hatte ich während meines Dienstes überhaupt nichts zu tun.

Trotzdem ging ich als »Raketschik«41 zu Herrn Steindorff, Direktor des Büros der KHD in Bonn. Herr Steindorff führte die Gespräche in Rostock. Wir trafen uns im Foyer des Hotels Warnow. Admiral a.D. Steindorff lud mich zu einem kleinen Drink in die Hotelbar ein. Vor einem Jahr hatte ich schon einmal in der gleichen Bar gesessen. Damals war ich der Gastgeber für Gardeoberst Otrakowskij von der Marineinfanterie aus Baltijsk und Oberstleutnant Budenko vom Küstenraketenregiment aus Donskoje.

Am 5. Dezember 1990 stieß ich mit Herrn Steindorff auf meinen Geburtstag an. Unserer Gespräch war von der ersten Sekunde an herzlich, kameradschaftlich.

Herr Steindorff kannte natürlich viele Persönlichkeiten, besonders aus der Industrie. Er schlug mir vor, mich bei einer Personalberatungsfirma zu melden. So erhielt ich von ihm die Adresse des Instituts für Personalberatung (IFP) in Köln. Dort könnte ich mich ohne Kostenerhebung testen lassen, wodurch mögliche Eignungen festgestellt werden können. Warum nicht, wenn es weiterhilft und nichts kostet.

Fast täglich gingen jetzt Meldungen über Stellenangebote und Umschulungsmaßnahmen vom Büro für Hilfe zum Berufswechsel im KRR ein. Schade, daß viele Angehörige des Regiments schon ihre Entlassung beantragt hatten und nicht mehr die Möglichkeiten nutzen konnten.

Erst mit Beginn des neuen Jahres arbeitete das Büro richtig und das Bw.-Kdo-Ost bot Informationsveranstaltungen für ehemalige NVA-Angehörige per Fernschreiben.

Mitarbeiter suchten vor allem Sicherheitsdienste, also Werkschutz, Sicherheitsservice, aber auch Störfallsicherheit und Katastrophenschutz. Die Angebote reichten vom einfachen Wachmann bis zum Geschäftsführer.

Auch im Bereich des Umweltschutzes gab es Möglichkeiten unterzukommen. Alles nicht schlecht. Man musste nur wissen, womit man sein täglich Brot verdienen, die Familie ernähren und – die Studiengebühren bezahlen wollte. Die Universitäten reagierten nämlich schnell. 4.000 DM betrugen die Gebühren für die Ausbildung zum Umweltschutzingenieur. Die Rostocker Universität bot auch Zulassungen zum postgradualen Studium »Betriebswirtschaftslehre« an.

Am 1. November bekam ich ein Rundschreiben vom Bundesministerium der Verteidigung, Außenstelle Strausberg. Eine gerade eröffnete Stellenbörse listete in einer Anlage 40 namhafte deutsche Unternehmen mit Telefonnummern und Ansprechpartnern auf, an die man sich zwecks Stellengesuch wenden konnte.

Aus dieser Stellenbörse entwickelte sich später das Büro zur Hilfe für Berufswechsel im Marinekommando Rostock. Ich erkannte die Handschrift des Admirals Mann und des Bankiers Huhn. Trotz dieser uneigennützigen und für viele entlassene Berufssoldaten der Volksmarine hilfreichen Unterstützung gab es natürlich Rückschläge. Unverständlich blieb für uns, weshalb dieses oder jenes Unternehmen mich oder andere Bewerber aus dem KRR schlichtweg ablehnte. Bald merkten wir, daß vor allem Manager in Treuhand-Betrieben, im Verein mit den Betriebsräten, sich gegen ehemalige NVA-Soldaten entschieden42.

Das Büro zur Hilfe für den Berufswechsel vermittelte nicht nur, sondern half zum Beispiel ein Dienstzeugnis zu erstellen und informierte über die soziale Sicherung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

Berufsförderung – ein Ost-West-Vergleich

Einen Berufsförderungsdienst (BFD) wie in der Bundeswehr (alt) gab es für uns nicht. Die (echten) Bundeswehrsoldaten haben verschiedene Ansprüche auf diese Berufsförderung: Dazu gehören Eingliederungshilfen (Unterstützung bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes, Einarbeitungszuschuß, Umschreibung militärischer Berechtigungen in zivile Scheine, Kostenerstattung bei Vorstellungsreisen, Erstattung von Umzugskosten, Eingliederungs- und Zulassungsschein), Maßnahmen sowohl während der Dienstzeit (berufliche Aus- und Fortbildung an Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr und auch an der Bundesfachschule) als auch nach der Dienstzeit (allgemeinberuflicher Unterricht zur Erlangung der Fachschulreife/Fachhochschulreife, Abitur oder Fachausbildung).

Der Förderungsumfang richtete sich natürlich nach Länge der Verpflichtungszeit. Wenn man den funktionierenden Berufsförderungsdienst der Bundeswehr mit dem vergleicht, was im Osten davon übernommen wurde, so gab es eklatante Unterschiede.

Je weniger Bildung ein Soldat vor dem Eintritt in die Streitkräfte besaß und je länger dieser in der Bundeswehr gedient hatte, desto größer war sein Anspruch auf Berufsförderung. Nach zehn Dienstjahren stehen dem ausscheidenden Soldaten eineinviertel Jahr während und eindreiviertel Jahre nach der Dienstzeit Berufsförderung zu.

Wäre ich Offizier der Bundesmarine gewesen, stünden mir lediglich zwei Jahre Fachausbildung nach der Dienstzeit zu, denn ich verfüge über einen Studienabschluss, der dem der Universität der Bundeswehr adäquat ist43. Die Realität zeigte sich aber für einen ehemaligen NVA-Angehörigen anders. Weil beim Zusammenschustern des Einigungsvertrages einiges einfach nicht beachtet wurde. Die ehemaligen Angehörigen der NVA wurden nach ihrem Ausscheiden aus den Streitkräften lediglich nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gefördert (Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung, Arbeitsberatung und die Arbeitsvermittlung sowie finanzielle Leistungen wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfen, Arbeitslosengeld, Einarbeitungszuschuß). Doch hierbei bestimmte nicht der betroffene Leistungsempfänger seinen Beruf, sondern das Arbeitsamt, und das richtete sich danach, was gebraucht wurde.

Vergleicht man die Möglichkeiten der Soldaten erster Klasse und unsere, wird deutlich: Jeder ausgeschiedene westdeutsche Offizier, der auf Grund seines Lebensalters nicht gleich pensioniert wird und einen zivilen Job ergreift, erhält zusätzlich zu seinem Gehalt Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen.

Welche Förderungsleistungen standen nun dem entlassenen NVA-Soldaten zu, der das Glück hatte, sofort einen Arbeitsplatz zu bekommen? Für ihn galten eingeschränkte Förderungssätze, zum Beispiel Unterhaltsgeld in Höhe von 58 v.H. als Darlehen, Sachkostenerstattung als Zuschuß44.

Die 58 Prozent bezogen sich nicht etwa auf das Bruttogehalt, sondern auf das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt.

Und das war nicht zusätzlich oder oben draufgelegt, sondern damit musste der Betroffene sein Leben und das seiner Familie zumindest für die Zeit der Inanspruchnahme der Förderungsleistung gemäß AFG bestreiten. Die Ansprüche, die noch aus der NVA herrührten, waren teilweise aufgehoben oder liefen aus.

Die hilfreiche Tätigkeit des Büros zur Hilfe für den Berufswechsel wirkte in diesem Zusammenhang wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Hinzu kam, daß das Büro sich schon überlebt hatte, als es richtig zu arbeiten begann, denn zum Jahreswechsel 1990/1991 gab es kaum noch jemand, der hätte vermittelt werden können.

Die Berufssoldaten kümmerten sich in den Monaten November und Dezember vorrangig um ihr weiteres Berufsleben. Sie meldeten sich dazu jeweils bei ihren direkten Vorgesetzten ab. Einen militärischen Dienst gab es nicht mehr. Die bescheidenen Entsorgungsaufgaben führten die immer gerade anwesenden Soldaten im Truppenteil durch. Sie rüsteten mal eine KNBT45 oder stellten mal Material für den Golfkrieg bereit.

Tagtäglich verließen mehrere Berufssoldaten das Küstenraketenregiment. Oft saßen wir zu dritt, manchmal sogar zu fünft in meinem Dienstzimmer. Ohne, daß es je eine Abmachung zwischen mir und dem Leiter der Unterstützungsgruppe gegeben hätte, verabschiedete ich meine Berufssoldaten persönlich. Das Formale erledigte Kapitän Linde.

Bewerbung als Staatsnaher

Jeder Entlassene bekam von mir ein gerahmtes Abschiedsbild. Alle Anwesenden postierten sich vor einer Startrampe und fertig war das Abschiedsfoto. Ein kurzer Spruch unter dem Foto erinnerte an die Dienstzeit im Küstenraketenregiment der Volksmarine. Die Kosten dafür beglich ich aus den Einkünften eines Basars, auf dem wir noch vor der Vereinigung Teile des Politlagers verkauft hatten.

Jeder bekam auch als Abschiedsgeschenk ein Buch. Ich holte es einfach aus der Truppenbibliothek, überklebte den Stempel auf der ersten Seite mit einer Widmung oder einem Aufkleber.

Auf diese Weise schickte ich gestandene Berufssoldaten, die viele Jahre ihres Lebens dem Küstenraketenregiment und der Marine geopfert hatten, ins zivile Leben. Beim gemeinsamen Kaffeetrinken redeten wir mehr über die berufliche Zukunft als über die schönen alten Zeiten.

Alle, mit Ausnahme sehr, sehr weniger Berufssoldaten, ergatterten irgendeinen Job oder gingen in eine Umschulung. Ein Abteilungschef fing zum Beispiel bei Mc Donalds an, ein Fachoffizier besuchte einen Lehrgang, zum Marktleiter bei Rewe. Ob sie anschließend nur einfache Verkäufer wurden, erfuhr ich nicht mehr.

In diesen Tagen arbeitete ich natürlich auch an meiner Zukunft. Vor dem Jahreswechsel schickte ich tagein, tagaus Bewerbungen an unterschiedliche Unternehmen.

Ich merkte mit der Zeit, daß meine Chancen im Westen wesentlich besser standen als in meiner Heimat. Dementsprechend bemühte ich mich mehr und mehr um eine Arbeitsstelle in den alten Bundesländern.

Und das kam so: Eine Umschulung lehnte ich aus den schon früher genannten Gründen ab, selbständig wollte ich auch nicht werden. In Ostdeutschland befand sich vieles im Aufbau, im Übergang und vieles war deshalb provisorisch. Nicht wenige, die im Westen gescheitert waren, kamen in den Osten, gründeten schnell eine Firma und verdienten sich in Teamarbeit mit alten Seilschaften des SED-Apparates goldene Nasen. Unter ihnen fanden sich Spekulanten, Betrüger und Wirtschaftskriminelle, deren Neugründungen bald in Konkurs gingen. In den Tageszeitungen las ich die Eintragungen der Amtsgerichte im Gewerberegister, einige Monate später waren viele Firmen schon wieder aus dem Register gestrichen. Wer in dieser Zeit seriöse Firmen suchte, fand sie wohl hauptsächlich im Westen.

Im Osten wuchsen dagegen die bürokratischen Barrieren. Für alles musste man einen Antrag stellen. Und wir DDR-Bürger hatten schon gedacht, daß in der DDR die Bürokratie erfunden worden war.

Ein weiterer Grund, jenseits der ehemaligen Grenze nach einem Arbeitsplatz zu suchen, war die Höhe des Gehaltes. Der Verdienst sollte nicht unter dem liegen, was ich bis zum Ausscheiden aus der Armee verdient hatte. Natürlich musste der neue Job eine gewisse Perspektive bieten und meine Fähigkeiten herausfordern. Wenn ich schon den zermürbenden Prozess der Umschulung umging, wollte ich in der neuen Arbeitsstelle vom ersten Tag soviel wie möglich lernen.

Bei Bewerbungen im Osten spielte die Staatsnähe als Berufsoffizier immer eine negative Rolle. Bevor mir das ein ostdeutscher Entscheidungsträger vorwerfen konnte, ging ich lieber gleich in den Westen. Dort interessierte es keinen, woher man kam oder was man war. Bis zum heutigen Tag gibt es wenige Menschen im Westen, die sich für meine Vergangenheit interessieren. Und wenn mich jemand danach fragte, so antwortete ich offen und ehrlich, auch mit einem gewissen Stolz. Wichtig war und ist es, ob ich meinen jetzigen Job ordentlich mache.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Grund, in den Westen zu gehen: Die Parolen, daß es in zwei, drei Jahren nur noch blühende Landschaften in Ostdeutschland gäbe, überzeugten mich schon damals nicht. Die bitteren Erfahrungen, schon einmal einem ideologischen Irrtum aufgesessen zu sein und die nicht schmerzlose Aufgabe meines Soldatenberufes in der DDR, saßen besonders tief und machten mich skeptischer denn je. Für die kommenden Jahre sah ich keine Perspektive an der Ostseeküste.

Ein bisschen fühlte ich mich wie ein Fahnenflüchtiger, doch ich pfiff darauf. Jetzt galt es vor allen Dingen, den Berufswechsel in ein noch unbekanntes Metier zu schaffen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um diesen wichtigen Schritt in meinem Leben auch erfolgreich zu meistern.

Den Jahreswechsel verlebte ich ungewohnt ruhig und erholsam. Früher verbrachte ich wie andere Offiziere auch, nur einen Feiertag im Kreise der Familie. Entweder war ich bei den Soldaten in den Kasernen, auf See, in Bereitschaft im DHS, oder auf Kontrollen in sensiblen Bereichen der jeweiligen militärischen Objekte. In meinem ehemaligen Regiment taten in diesem Jahr nur die Wachmänner Dienst. Sie kontrollierten und bewachten die gesamte Dienststelle. Was sollte auch passieren. Außer Raketentreibstoff gab es nichts zu holen.

Für mich lag das nächste Vorstellungsgespräch bei Holzmann in Frankfurt am Main. Viele Absagen hatte ich schon bekommen, und ich sagte mir: nur nicht verzweifeln und weitermachen. Irgendwann wird das Quentchen Glück schon dabei sein.

Aus Torschlusspanik und um auch die letzte Möglichkeit zu nutzen, entschloss ich mich in den letzten Tagen des alten Jahres doch noch, einen Antrag auf SaZ-2 zu stellen. Ich füllte die Bewerbungsbögen aus. Auf einem Zusatzfragebogen standen ausschließlich Fragen zu meiner politischen Gesinnung. Welcher Partei ich angehörte, welche Posten ich in ihr bekleidete, ob meine Ehefrau im Staatsdienst sei oder ich in einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigem Verhältnis zu ehemaligen Nachrichtendiensten der DDR stünde. Kein westdeutscher Soldat braucht solche Fragen in seinen Bewerbungsunterlagen ausfüllen. Die Formularflut Schloss mit der Erklärung zur Treuepflicht gegenüber dem Grundgesetz ab. Einen Monat später bekam ich die Mitteilung aus Strausberg, daß meine Bewerbung eingegangen war. Nach wiederum anderthalb Monaten erhielt ich die Ablehnung meines Antrages. Grund: begrenzter Bedarf.

Das Jahr 1991 begann. In der Dienststelle Schwarzenpfost gab es noch achtzehn Berufssoldaten. Einige von ihnen, vor allem ehemalige Unteroffiziere und Fähnriche, gingen als SaZ-2 in das zukünftige Marinesicherungsbataillon-3 (MSichBtl-3) nach Rostock. Wenige Berufssoldaten, 30 Grundwehrdienstleistende und alle 56 Zivilbeschäftigten blieben noch übrig.

Stabschef Brennecke stufte man vom Fregattenkapitän zum Kapitänleutnant zurück und versetzte ihn als Kompaniechef ins MSichBtl. Sein endgültiger Dienstgrad sollte nach erfolgreicher Absolvierung der zwei Probejahre festgelegt werden. Ich wünschte ihm, daß er wenigstens Kapitänleutnant bliebe. Der ehemalige Kompaniechef der Sicherstellungskompanie, Ex-Kapitänleutnant Winkler, ebenfalls bestätigter SaZ-2, wurde in das Marinestützpunktkommando (MStpKdo) nach Warnemünde versetzt. Auf seinem zukünftigen Dienstposten im Kfz-Bereich saß schon ein Anwärter. Leutnant Winkler kündigte dann auf eigenen Wunsch das Dienstverhältnis eines SaZ-2-Soldaten. Auch Kapitänleutnant Brennecke schied später als SaZ-2 aus.

Als wir am 2. Januar zum Dienst kamen, war es gespenstisch leer im Objekt. Die Demontage der Truppen ging weiter. Fregattenkapitän Eicke, der Leiter der Unterstützungsgruppe, sprach mich an und meinte, daß es unter den heutigen Bedingungen nicht mehr angemessen sei, mit dem Dienstfahrzeug von zu Hause abgeholt und wieder zum Dienstschluss nach Hause gebracht zu werden. Angeblich hätte man sich im Kommando darüber beschwert. Wieder wurde mit zweierlei Maß gemessen. Die einen flog man am Wochenende vom Marinekommando mit dem Hubschrauber fast bis vor die Haustür, andere flogen ins Wochenende mit der Il-62 von Berlin nach Köln-Bonn.

Der Unterstützer

Wenn ich hier eine unerfreuliche Episode mit Herrn Eicke erzählt habe, so charakterisiert die natürlich nicht die Gesamtheit unserer gemeinsamen täglichen Arbeit. Ich hatte mich bereiterklärt, über den 31. Dezember hinaus zu bleiben und musste natürlich auch mit Kapitän Eicke auskommen, obwohl unsere Auffassungen und Visionen zum Küstenraketenregiment sich diametral gegenüberstanden. Der Leiter der Unterstützungsgruppe brauchte mich, um seine Aufgabe zu erfüllen, ich wollte nicht ohne Arbeit auf der Straße stehen und Arbeitslosengeld empfangen. Also nahm ich Eicke, so wie er war und versuchte mit ihm zusammenzuarbeiten, wie es sich für erwachsene Menschen gehört. Herr Eicke, Jahrgang 1937, war fünfzehn Jahre älter als ich. Er wirkte anders als die anderen aus seiner Gruppe. Ich sah ihn nie wütend, weder tobte er, noch regte er sich sichtbar auf, weder beharrte er auf seiner Meinung, noch verurteilte er vordergründig. Er gab mir sofort, nachdem wir uns kennengelernt hatten, einen tabellarischen Lebenslauf. Ich habe diesen Zettel verlegt oder ihm wieder zurückgegeben. Damals interessierte mich dieser nur nebenbei. Trotzdem erinnere ich mich, daß er auf Zerstörern zur See gefahren, sogar Chef einer Zerstörerabteilung gewesen war. Bevor er in die neuen Bundesländer versetzt wurde, versah Fregattenkapitän Eicke seinen Dienst in der Marinewaffenschule in Kappeln. Seine freiwillige Versetzung schien mir auch ein Ausdruck seiner persönlichen und beruflichen Unzufriedenheit gewesen zu sein. Vielleicht war es eine letzte Herausforderung für ihn, sich bei der Auflösung der Volksmarine und beim Aufbau gesamtdeutscher Flottenkräfte zu beweisen. Obwohl er gern herzhaft lachte, hatte er sich stets in seiner Gewalt. Nie arbeiteten wir gegeneinander. Er scheute sich nicht, in den ersten Wochen und Monaten zu fragen: »Was ist das? Erklären Sie mir doch bitte die Zusammenhänge, um was es hier eigentlich geht. « Schnell gewann er die Übersicht und dank enger Zusammenarbeit mit dem Marinekommando gelang es ihm, die Personalfragen weitestgehend so zu lösen, wie er es mit Eintreffen im ehemaligen Küstenraketenregiment vorgesehen hatte.

Alle anderen Fragen erledigte er gewissenhaft, forcierte aber nicht nachdrücklich die Aktivitäten, da er schnell einsah, daß man eine Waffengattung nicht über Nacht ausmustern und verschrotten kann und daß vieles von anderen Instanzen abhängig war, die er nicht direkt beeinflussen konnte. Die Auflösung des KRR ging unter seiner Anleitung dennoch permanent weiter, mal langsamer, mal schneller. Nicht Rache oder Vergeltung trieb ihn offensichtlich an, sondern augenscheinlich der verinnerlichte Wille, an der Einheit Deutschlands mitzuarbeiten. Das gab ihm, so empfand ich es, Kraft und Zuversicht, viele persönliche und berufliche Niederlagen der Vergangenheit zu überwinden und damit seine Soldatenkarriere zu krönen. Obwohl er äußerlich einen drahtigen und zähen Eindruck machte, konnte ich ihn mir nicht als einen richtigen Seebären vorstellen. Er redete sehr bedächtig und es gab keine Situation, in der er einfach emotional reagierte, sich womöglich gehen ließ. Hin und wieder glaubte ich sogar, väterliche und kameradschaftliche Züge an ihm zu erkennen. Oft sagte er: »Es tut mir so unendlich leid, aber es lässt sich nicht ändern…« Doch so richtig nahmen wir ihm das doch nicht ab.

Auf völliges Unverständnis stieß er bei uns, wenn er uns Lebenshilfe in Sachen Demokratie geben wollte und sich dann selbst zitierte: »Ich habe meinem Vati auch immer wieder sagen müssen, daß es während einer Diktatur (gemeint war die Hitlerdiktatur) einfach war, Entscheidungen zu treffen. Man konnte eigentlich nicht viel falsch machen. Denn es war alles geregelt. Wer dafür war, kam zurecht, wenn man dagegen war, hatte man es nicht leicht oder man wurde beseitigt. In einer Demokratie kann man diese Verhältnisse nicht übernehmen. Es ist viel schwerer, die Wahrheit in einer Demokratie zu finden, als in einer Diktatur.« So redete er mit uns. Er verglich unsere Vergangenheit mit der seines Vaters während der Nazizeit. Dieses Beispiel gab er öfter zum Besten, wir kannten es schon und nahmen es beim fünften Mal gelassen hin. Zu keinem Zeitpunkt in meinem Leben hatte ich empfunden, in einer Diktatur zu leben.

Je länger Kapitän Eicke sich mit dem KRR beschäftigte, desto auskunftssicherer wurde er. Daß der Lernprozess voranschritt, merkte ich daran, daß eines Tages einige Unterlagen wie das Schema der Schießmethoden der SSR und andere Materialien sowie Bücher aus dem Kabinett für die taktische Ausbildung der KRA verschwunden waren. Viel später hörte ich, daß Kapitän Eicke mehrere Vorträge zu diesem Thema in Einheiten der Bundesmarine gehalten hatte.

Am 16. November 1990 fuhr ich mit Kapitän Eicke und Kapitän Linde nach Basepohl ins Fla-Raketenregiment-5 zu einer regionalen Kommandeurstagung der nördlichen Länder, zu der Schönbohm eingeladen hatte. Dieser Tagung war schon drei Tage zuvor eine gleiche Besprechung mit den Kommandeuren der südlichen Region der neuen Bundesländer in Delitzsch vorausgegangen. In dieser Zeit kulminierten nach der Vereinigung Deutschlands nicht nur die Probleme in der NVA, sondern es brodelte auch in der Gerüchteküche. Schönbohm, zum Handeln gezwungen, wollte in erster Linie die Gemüter beruhigen, den Gerüchtetopf von der Flamme schieben. Er meisterte dieses Kunststück brillant, wirkte beruhigend und überzeugend. Fast überzeugte er uns, daß es uns in Zukunft nur besser gehen müsste. Durch die regionale Kommandeurstagung Süd gewitzt, waren Schönbohm und seine Männer exzellent präpariert. Durch die Teilung in Süd und Nord konnten sie so mindestens bei der Hälfte der beunruhigten Teilnehmer die Wogen glätten. Auf ausnahmslos alle Fragen gaben sie ausgewogene Antworten, ließen kein Wenn und Aber zu. Der westdeutsche Befehlshaber für die beigetretenen Bundesländer ging an die nicht einfachen Probleme der Auflösung der NVA routiniert heran. Er und seine ihn begleitenden Stabsoffiziere sagten klar und deutlich, daß Entlassungen größeren Umfangs nicht auszuschließen seien, Namen nannten sie nicht. Keiner fühlte sich direkt angesprochen. Zwar war die Stimmung bei den anwesenden Kommandeuren der ehemaligen NVA gereizt, aber nicht so, daß die Meinungs- und Stimmungslage aus dem Ruder lief.

Um der gesamten Veranstaltung in punkto Beruhigung und Besänftigung noch eins draufzusetzen, nahm der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Alfred Biehle, teil. Sein Auftritt glich dem eines Seelsorgers: Schreibt mir eure Probleme auf und was euch sonst noch bedrückt, wir werden dafür Sorge tragen, daß eine gerechte und vor allem demokratisch vertretbare Lösung geschaffen wird.

All das ging uns wie Honig runter, Balsam auch für die Seele. Und es war tatsächlich so. Tage darauf schrieb ich an den Wehrbeauftragten und fragte ihn, weshalb ehemaligen NVA-Kommandeuren ungerechterweise nicht die Chance eingeräumt wird, sich gleichberechtigt auf Dienstposten innerhalb der neuen Struktur der Marine im Osten Deutschlands zu bewerben. Im Klartext: Warum musste die Reduzierung der Truppenstärke der Bundeswehr auf 370.000 Mann ausschließlich auf Kosten der ehemaligen NVA gehen? Warum bot man nicht mir oder einem anderen ehemaligen Volksmarineoffizier den Posten an, den Kapitän Eicke später in Peenemünde erhielt? Es gab genug, die die gestellten Aufgaben in dieser Dienststelle mit zirka 40 Soldaten und 47 Zivilbediensteten auf die Reihe gekriegt hätten.

Meine Aktion mit dem Brief an den Wehrbeauftragten endete ergebnislos.

Und noch eine ganz persönliche Erinnerung nahm ich von dieser Basepohler Kommandeurstagung mit. Ein letztes Mal traf ich die Mehrheit der Truppenkommandeure, mit denen ich zu solchen Anlässen immer zusammenkam und die ich aus langer Zusammenarbeit aus den Flottillen und dem Kommando recht gut kannte.

Das Äußere irritierte nicht nur mich. Jahrelang traten wir uns in Uniformen der NVA gegenüber, nun trugen wir die der ehemaligen Feinde.

Wichtig für mich: Die anderen Offiziere waren zu ähnlichen oder sogar gleichen Entscheidungen bezüglich der eigenen Berufsperspektive gekommen, für mich eine Bestätigung, nichts falsch gemacht zu haben.

Werte und Normen

In der Zeit nach der Vereinigung Deutschlands setzten wir NVA-Soldaten uns notgedrungen mit dem neuen Demokratie- und Rechtsverständnis auseinander. Wir verstanden erst einmal die Welt nicht mehr. Vieles konnten wir nicht fassen und nachvollziehen. Wir versuchten zwar, Ereignisse und Zustände nach unseren althergebrachten Normen und Maßstäben zu bewerten und zu beurteilen, standen dabei aber vollkommen »neben dem Teppich«. Deshalb fühlten wir uns für manches, was geschah, nicht direkt verantwortlich und sahen den Tatbestand mehr als ein Lehrbeispiel für ein neues Demokratie- und Rechtsverständnis.

Ein Beispiel: Maat K. war ein großer, intelligenter und aufgeschlossener junger Mensch. Er diente in der 1. KRA und trat eigentlich nie besonders in Erscheinung, bis zu dem Tag, als ich nach dem Dienst nach Hause fahren wollte. Es war ein schöner und sonniger Herbsttag, und wir gingen nach Dienstschluss gemeinsam von der Unterkunft der Küstenraketenabteilungen in Richtung KDL. Maat K. war schon in Zivil und wollte nach Rostock. Mit dem Ford »Skorpion« seines Vaters wollte er nun in die fünfzehn Kilometer entfernte Hansestadt fahren. Er bot sich an, mich nach Haus zu bringen. Nicht der Kommandeur nahm den bescheidenen und vorbildlichen Unteroffizier mit dem Dienstwagen vom Typ Wartburg P 353  mit, sondern der Unterstellte lud den Regimentskommandeur zu einer Probefahrt mit einem richtigen Westauto ein. Kurzum, ich schickte meinen Fahrer in seine Einheit zurück und stieg in den Nobelschlitten. Natürlich erklärte mir Maat K. auf der Fahrt viele Details und Extras des Autos, fuhr aber sehr vernünftig und sicher bis vor das Haus in der Olof-Palme-Straße, in dem ich wohnte. Damit hatte ich Maat K. etwas näher kennengelernt und bin das erste Mal in einem Ford »Scorpio« mitgefahren.

Als Maat K. eines Tages nicht zum Dienst erschien, machte ich mir noch keine Sorgen. Denn so ungewöhnlich war es freilich nicht mehr, wenn ein Grundwehrdienstleistender oder ein Unteroffizier auf Zeit sich verspätet aus dem Urlaub zurückmeldete. Aber auch am nächsten Tag wurde er als fehlend gemeldet. Zu NVA-Zeiten hätte sich jetzt ein Mechanismus in Bewegung gesetzt, um den Aufenthaltsort und die Gründe des Fernbleibens zu ermitteln. Handelte es sich um Offiziere, wurde noch schneller reagiert.

Unter den neuen Bedingungen vergingen einige Tage, ehe eine Meldung an das zuständige Feldjägerkommando ging. Da es im Osten noch keine entsprechende Einheit gab, betreute den Fall eine Dienststelle aus Westdeutschland. Und das ging ziemlich schleppend. Die Feldjäger informierten erst einmal die Polizeidienststellen. Alles mit einer Ruhe und Gelassenheit, die für mich als NVA-Regimentskommandeur unvorstellbar waren. Kapitän Linde meinte, irgendwann werde Maat K. schon gefasst, ich solle mich nicht sorgen.

In der Zwischenzeit nahmen wir Kontakt zu den Eltern auf, die sehr enttäuscht über das Verhalten ihres Sohnes waren, aber letztlich nicht wussten, wo er sich aufhielt. Nun stellte sich heraus, daß der »Scorpio« nicht das Auto des Vaters war, sondern ein Leihwagen. Und mit dem war er durchgebrannt. Bald meldete sich auch die Bank bei uns, weil sie K. ein nicht kleines Darlehen gegeben hatte. Nun stellten einige Kameraden von K. fest, daß ihnen entwendete Schecks nach und nach eingelöst wurden.

Kapitän Linde behielt recht. In der Nacht vom 23. zum 24. November 1990 stoppte die Polizei den Maat K. bei einer Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe von Bremen. Jetzt begann ein richtiger Affenzirkus. Wochen waren vergangen, bevor K. rein zufällig festgesetzt wurde. Jetzt musste er sofort von der Verkehrspolizeidienststelle abgeholt werden. So fuhr der B-1000 mit einem Kraftfahrer und einem Offizier aus der 1. KRA nach Bremen, um Maat K. nach Rostock zu bringen. Die Rückholaktion verlief nach bestehenden Gesetzen, der Heimweg führte über die zuständige Dienststelle der Kriminalpolizei. Dort wurde ihm sein Straftatbestand bekanntgegeben und ihm mittgeteilt, daß er sich den Behörden zur Verfügung halten solle. An Einsperren dachte die Kripo gar nicht, sondern übergab den verlorengegangenen Sohn der zuständigen Bundeswehrdienststelle. Maat K. hatte aber keine Straftat innerhalb der Bundeswehr begangen, deshalb durften wir ihn auf keinen Fall arretieren. Im Regiment hielt sich K. nur für kurze Zeit auf und verschwand wieder. Jeder Soldat konnte in Uniform oder in Zivil das KDL passieren, es gab keinerlei militärische Restriktionen.

Als mir dieser Vorfall am Montag gemeldet wurde, konnte ich nur lachen. In der NVA wäre Herr K. nach der Rückholung im KRR oder in der 4. Flottille arretiert worden. Im Keller der Unterkunft der 1. KRA, gleich neben den Dienstzimmern des Offiziers vom Dienst, gab es zwei speziell eingerichtete Arrestzellen. Die Ausstattung und Einrichtungen waren normgerecht. Doch in den zwei Jahren, in denen ich im KRR diente, konnte ich mich an keinen Fall erinnern, daß dort jemand eingesessen hätte. Das ging auch gar nicht, denn in den zwei Arrestzellen wurden Mittel des Chemischen Dienstes aufbewahrt.

Einsperren, Verhören oder andere Strafmaßnahmen gehörten also nicht zur Tagesordnung im KRR-18. Doch spätestens zu dem Zeitpunkt, als die Vermutungen auf Kameradendiebstahl sich erhärteten, hätten wir eine härtere Gangart eingelegt. Jetzt wurde überhaupt nichts unternommen, weder zur Straftat- oder Aufenthaltsermittlung noch zur Beweisaufnahme, geschweige denn zur Bestrafung. Spätestens ab diesem Moment interessierte ich mich nicht mehr für K. und seine Eskapaden.

Irgendwann im Januar oder Februar klingelte es zu später Stunde bei mir zu Hause. Feldjäger, zwei hochgewachsene, kräftige Unteroffiziere kamen in der Felddienstuniform des Heeres die Treppe hinauf, stellten sich vor und wollten einige Informationen über K.

Wochenlang, monatelang hatte sich nichts gerührt, und dann kamen sie wegen K. zu fortgeschrittener Stunde zu mir nach Hause. Die Unteroffiziere waren westdeutsche Soldaten, sie konnten dafür nichts.

In der Zeit, in der zum wiederholten Male nach K. gefahndet wurde, ereignete sich das nächste Lehrbeispiel in Fragen des neuen Rechts- und Demokratieverständnisses: Matrose G. hatte Landgang. Und kehrte betrunken nach Schwarzenpfost zurück. Statt sich ruhig in seine Koje zu legen, beschimpfte er den diensttuenden Wachmann am KDL unflätig. Der beschwerte sich berechtigterweise bei mir. Zu NVA-Zeiten hätte ich in diesem Fall auf der Grundlage der DV 010/0/006 »Disziplinarordnung« den Disziplinarverstoß an den zuständigen Einheitskommandeur weitergeleitet, mir seine Maßnahmen melden lassen, um abschließend den Beschwerdeführenden über die verhängte Disziplinarstrafe zu informieren.

Der betreffende Vorgesetzte wiederum hätte mit dem Soldaten eine Aussprache geführt. Während des Gesprächs hätte der Offizier auf einem sogenannten Unterhaltungsblatt alle Details notiert. Das Protokoll wäre dem Unterstellten zusammenhängend vorgelesen, gegebenenfalls korrigiert und von beiden unterschrieben worden. Der Kommandeur hätte einen Befehl mit dem Strafmaß vor angetretener Mannschaft verlesen, und der Übeltäter hätte sich bei dem Betroffenen entschuldigt. Wenn der Disziplinverletzer Partei- oder FDJ-Mitglied gewesen wäre, hätte sich noch die entsprechende Grundorganisation damit beschäftigt, die wiederum auf Vorschlag der jeweiligen Leitung eine Strafe oder eine Erziehungsmaßnahme beschließen konnte. Das hing von den jeweiligen Umständen und dem anschließenden Verhalten des Disziplinarvergehenden ab. Berücksichtigt wurde selbstverständlich auch die gesamte Person, deren Dienstauffassung und die Ergebnisse in der politischen und militärischen Ausbildung. Über das Disziplinarvergehen wäre auch automatisch die zuständige Verwaltung 2000 informiert worden.

In diesem konkreten Fall hätte unter NVA-Bedingungen der Matrose G. mit einem strengen Verweis rechnen und sich in entsprechender Form bei dem Wachmann entschuldigen müssen. Im Wiederholungsfall wären ein bis zwei »Arbeitsverrichtungen außer der Reihe« fällig gewesen.

Die NVA gab es aber nicht mehr, also fragte ich den Leiter der Unterstützungsgruppe, wie unter den neuen Bedingungen zu verfahren sei. Ich ließ mir die unterschiedlichen Disziplinarmaßnahmen von Kapitän Eicke geben. Sie glichen von der erzieherischen Wirksamkeit den Strafen der NVA-Dienstvorschrift. Gemäß Wehrdisziplinarordnung ZDv14/3 kann der Disziplinarvorgesetzte verhängen: Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkungen und Disziplinararrest.

Die alte NVA-Vorschrift kannte keine Geldbuße, dafür den Arbeitsdienst und für ein zusätzliches Disziplinarvergehen geringfügigen Ausmaßes, den Tadel. Dieser wurde nur ausgesprochen, es erfolgte kein Nachweis in der Belobigungs- und Bestrafungskartei46.

Da ich der höchste militärische Vorgesetzte war – die ehemaligen Einheitskommandeure waren längst entlassen – entschied ich mich für eine Disziplinarbuße. Jetzt hatte ich das Ganze nur noch abzuwickeln. Alle zum Disziplinarvergehen gehörenden Aktivitäten mussten schriftlich festgehalten werden, meist auf speziellen Vordrucken, die wir natürlich nicht hatten. Zuerst erklärte der Beschwerdeführende den Sachverhalt, dann mussten die Aussagen eines Zeugen notiert werden.

Anschließend vernahm ich den »Delinquenten« zum ersten Mal und notierte seine Aussagen, legte Kopien von Diensteinschätzungen und Beurteilungen des Matrosen G. zu dem Vorgang. Dann hörte ich den Vertrauensmann der Mannschaftsdienstgrade an und protokollierte dessen Einschätzungen. Erst wenn das alles zusammengetragen war, konnte sich der DiszVorges nochmals in einer Schlußanhörung mit dem betroffenen Unterstellten unterhalten, und dabei legte der Gesprächsführende ebenfalls ein Unterhaltungsblatt an. Erst wenn das alles erfüllt war, konnte der DiszVorges unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Betroffenen sein Urteil fällen und in Form einer schriftlichen disziplinarischen Anordnung dem betroffenen Soldaten kundtun. Matrose G. musste 150 DM Disziplinarbuße entrichten. Ich weiß nicht mehr, ob er die Summe in Raten oder auf einmal von seinen Dienstbezügen abgezogen bekam.

Als ich das alles durch hatte, erklärte ich den letzten dreißig Grundwehrdienstleistenden bei der nächsten Besprechung, daß wir uns in den letzten Tagen des gemeinsamen »militärischen« Dienstes nicht das Leben gegenseitig schwer machen sollten. In den letzten drei Monaten ihres und meines militärischen Lebens gab es keine Disziplinarverstöße mehr.

Jetzt trat ein gegenteiliger Fall ein. Gefreiter Kubitzke, der eine tadellose und vorbildliche Dienstzeit absolviert hatte, wurde gemäß seines Antrages auf Grund sozialer Schwierigkeiten vorzeitig aus dem Grundwehrdienst entlassen. Ich mochte ihn sehr, eigentlich fiel es mir schwer, auf ihn zu verzichten, dennoch gab ich dem Ersuchen statt. Um seine sehr guten Leistungen abschließend zu honorieren, wollte ich ein positives Exempel statuieren. Ich wollte ihn mit einer Geldprämie von 150 DM belobigen. Da hatte ich einen sensiblen Nerv der Bundeswehr berührt. Meine Bemühungen scheiterten nicht nur an den dazu notwendigen, leider nicht vorhandenen Vordrucken, sondern auch an der Grundeinstellung zu finanziellen Vergütungen.

Wenn sich Schönbohm in seinem Buch über Auszeichnungen und dabei besonders über Geldprämien hochnäsig äußerte, so konnte ich nach einem Gespräch mit Oberbootsmann Radtke aus der Unterstützungsgruppe die Grundeinstellung der westdeutschen Soldaten zum Thema Geldprämie besser verstehen.

Er sagte: »Ich bin schon viele Jahre beim Bund, aber eine Geldprämie habe ich noch nie bekommen. So etwas ist nicht üblich, bei Grundwehrdienstleistenden schon gar nicht.«

Deshalb hätte er es auch nicht verstanden, wenn nun ausgerechnet der Gefreite Kubitzke eine finanzielle Zuwendung erhalten hätte. Der Oberbootsmann brauchte sich auch keine Gedanken über seine soziale Gegenwart und Zukunft zu machen, Kubitzke hatte dagegen ein paar Probleme mehr. Ich verabschiedete mich bei Kubitzke mit einem warmen Händedruck und schenkte ihm für seine Zuverlässigkeit einen LAMY-Kugelschreiber mit der Gravur vom Küstenraketenregiment.

Das Raketen-»Fenster« nach Israel

Ich erhielt vom Marinekommando die Weisung, zum 9. Januar die Besichtigung einer Startrampe vorzubereiten und für ein Fachgespräch mit Interessenten zur Verfügung zu stehen. Am besagten Tag erfuhr ich zur Morgenlage von Kapitän Eicke, wer denn nun die Interessenten seien. In der Regel wusste ich das immer rechtzeitiger, so daß ich mich auf den zu erwartenden Besuch vorbereiten konnte. Diesmal lief alles kurzfristiger und anonymer. Die Gäste waren Israelis, sie sprachen kein Deutsch, nur Englisch. Kapitän Eicke und Oberbootsmann Radtke übersetzten. Letzterer hatte in verschiedenen Dienststellen der NATO gedient, unter anderen auch im Hauptquartier. Ich wurde den beiden Herren in Zivil, einem Korvettenkapitän und einem Fregattenkapitän, vorgestellt. Zu den Gesprächen bat ich den Stabschef dazu, immerhin diente Kapitänleutnant Brennecke wesentlich länger im KRR-18 als ich, und er war bestätigter SaZ-2. So saßen wir zu viert in meinem Dienstzimmer und beantworteten die nicht wenigen Fragen der Israelis. Wir erklärten ihnen alles, was sie wissen wollten: angefangen von Gefechtsmöglichkeiten und Schießverfahren über Sicherstellungsfragen und Führung bis zu Normzeiten und technischen Details. Eine Angabe interessierte sie besonders. Das war die Größe des Suchfensters der Zielsuchlenkanlage der Rakete.

Vor dem Abfeuern der Rakete vom Träger, also vom Schiff oder von der Startrampe, übernimmt die Zielsuchlenkanlage47 der Rakete, die entweder vom Fühlungshalter oder vom Funkmeßsystem des Trägers selbst ermittelte Distanz und Peilung zum Ziel. Weiterhin wird in Abhängigkeit von der Schußdistanz der Zeitpunkt des Zuschaltens der Zielsuchlenkanlage vor dem Ziel über das Raketenwaffenleitsystem in die Rakete eingegeben (Einschaltentfernung). Bis zu diesen Zeitpunkt erfolgt die Steuerung der Rakete auf ihrer Flugbahn durch den Autopiloten. Deshalb gibt es für diesen Zeitraum des Fluges keine Möglichkeit, den Flug der P-21/22 durch elektronische Kampfführung zu stören. Nur Artilleriegeschosse oder Luftabwehrraketen können sie aufhalten. Und das ist, wie die Praxis der Volksmarine zeigte, gar nicht so einfach.

In der Regel haben wir das Zuschalten der DSMAÄ oder der Snegir auf den spätesten Zeitpunkt eingegeben und das waren 19,5 Kilometer vor dem Ziel. Wenn also die Zielsuchlenkanlage zuschaltet, hat sie bei einem Einzelziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,84 das eingegebene Ziel im Visier (Auffaßwahrscheinlichkeit). Die Zielsuchlenkanlage beginnt sofort mit der Zielverfolgung, da die Antenne das Ziel aufgefasst hat. Das zu bekämpfende Schiff hat von diesem Moment an noch reichliche 60 Sekunden Zeit, um die Abwehr gezielt zu organisieren und durchzuführen.

Hat die Antenne der Zielsuchlenkanlage der Rakete das von der Funkmeßanlage Harpun übernommene Ziel oder die vom Fühlungshalter zugewiesene Schußparameter aus irgendwelchen Gründen verloren, beginnt die Antenne in einem Sektor von 12,5 Grad nach links und nach rechts den Funkmeßhorizont abzusuchen. Dabei kann sie das eingestellte Ziel wieder neu auffassen, aber genauso gut auch ein beliebig anderes Ziel in diesem Sektor. Das Auffassen unterliegt der Wahrscheinlichkeitsrechnung, einer Disziplin, in der wir in der Sowjetunion ausgiebig ausgebildet wurden und selbst Berechnungen anstellen mussten.

Schaltet sich die Zielsuchlenkanlage zu, dann gibt sich die Rakete zu erkennen und kann passiv oder aktiv gestört werden. Jetzt interessiert nur noch die Frequenz und die Größe des Suchfensters, in das es gilt einzudringen.

Die Frequenzen sind von Rakete zu Rakete unterschiedlich, es gab damals drei Gefechtsfrequenzen und eine Übungsfrequenz. Das kann bei den sowjetischen Raketen dieser Klasse schon ganz anders ausgeführt sein als bei Raketen, die exportiert wurden.

Das »Fenster« stellte neben der Gefechtsfrequenz somit den verwundbarsten Punkt beim Raketenschießen dar. Wenn eine Salve von mindestens vier Raketen aus zwei Richtungen auf ein Einzelziel abgefeuert wurde, kann nur noch bekämpft werden, wenn in den entsprechenden Richtungen das Suchfenster mit der gleichen Frequenz der Zielsuchlenkanlage aktiv gestört wird. Nur so kann das Gehirn der Rakete ausgeschaltet werden.

Ich wunderte mich deshalb nicht, daß das Gespräch sich schließlich darauf konzentrierte. Als wenn ich das geahnt hätte. Ich gab den Israelis irgendeine Zahl in Mikrosekunden an. Wenn sie es genau wissen wollten, dann sollten sie sich doch damit beschäftigen, schließlich verfügen sie doch über die hochgepriesene High-tech und das notwendige Know-how.

Wen meinten meine Gegenüber eigentlich, vor sich zu haben? Als ehemaliger NVA-Offizier will ich über Ehrgefühl, Verrat und Gewissen erst gar nicht philosophieren. Wir unterhielten uns bis zum Mittag, fast zwei Stunden. Danach verabschiedeten wir sie, und die beiden israelischen Offiziere verschwanden so schnell und unauffällig, wie sie gekommen waren.

Ich weiß, daß die Bewaffnung des KRR der ehemaligen Volksmarine aus militärischer Sicht nicht das Non-plus-ultra war. Auch daß in einigen arabischen Staaten sich die gleiche oder ähnliche Bewaffnung im Bestand der Seestreitkräfte befand und womöglich noch befindet, soll nicht überbewertet werden. Es ist das System, was dahinter steckt. Es besteht ein latentes Informationsbedürfnis. Manchmal werden die Ergebnisse solcher Gespräche tatsächlich nur der Akten wegen erstellt. Irgendwann wird es dann einmal gebraucht und kann dann zweckaufbereitet genutzt werden.

Deshalb finden solche Treffen, wie oben geschildert, zu jedem sich bietenden Anlass statt; werden Technikeinheiten in wehrtechnischen Labors unter die Lupe genommen und unter Verschluss zu haltende Bewertungsdokumente erstellt. Wozu?

Der Kalte Krieg ist doch schon längst Geschichte, oder?  In Wahrheit laufen die nachrichtendienstlichen Aktivitäten mit Schwerpunkt ehemaliger Ostblock und Dritte Welt auf Hochtouren, auf keinen Fall mit geringerer Intensität als damals zu Zeiten des Kalten Krieges. Kein Schritt des ehemaligen Gegners wird außer Acht gelassen, nichts bleibt unberücksichtigt, und je undurchsichtiger die Verhältnisse werden, desto größer ist der Informationsbedarf.

Zwar ist der Weltkommunismus systembedingt auf der Strecke geblieben, kaputtgerüstet und ökonomisch in die Knie gezwungen worden, aber auf keinen Fall hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Spionage und der nachrichtendienstlichen Tätigkeit westlicher Geheimdienste auch nur andeutungsweise nachgelassen.

Nachschub für den Golfkrieg

Die Israelis waren wir wieder los, aber die Probleme des Nahen Ostens gingen am ehemaligen Küstenraketenregiment nicht spurlos vorbei. Der Golfkrieg tobte. Damit begann eine Diskussion zwischen den Vertretern der Unterstützungsgruppe und den verbliebenen Angehörigen des KRR. Mit besonderer Intensität stritten sich Kapitän Linde (West) und Kapitänleutnant Hösel (Ost). Die westdeutsche Seite im KRR bekannte sich vorbehaltlos zum Krieg gegen den Irak, begrüßte die Entscheidungen der NATO und freute sich über jeden militärischen Erfolg der Alliierten. Die ostdeutsche Seite im KRR verurteilte den Krieg zur Lösung des Kuweitproblems. Das Paradoxon trat ein, daß ausgerechnet die »Verteidigungsstrategen« der Bundeswehr sich auf Angriff, Sieg und Niederschlagung des Saddam-Regimes eingeschworen hatten. Aus den angeblich nur auf Verteidigung ausgerichteten Bundeswehrsoldaten wurden über Nacht richtige »Wüstenfüchse«, an denen Rommel seine helle Freude gehabt hätte. Dank Grundgesetz hielt sich die Bundesrepublik im Gegensatz zum späteren Einsatz in Serbien aber noch vollständig heraus. Meine Gesprächspartner waren die totalen Kriegsteilnehmer am Fernsehbildschirm. Je mehr der Krieg in den Medien auftauchte, desto schärfer verurteilten wir die Kampfhandlungen der Amerikaner und der anderen Alliierten. Wir sahen die Bombardierungen von gegnerischen Zielpunkten aus den Cockpits der US-Schlachtfliegerkräfte. Erst später erfuhren wir von ihren Fehlleistungen, durch die Hunderte Zivilisten, besonders Frauen, Kinder, ja sogar eigene Kräfte ums Leben kamen.

Auch der Abschuss einer Linienmaschine über dem Persischen Golf durch den Raketenzerstörer »Vincent«, bei dem mehrere Hunderte Passagiere den Tod fanden, passte besser in unsere Argumentationsreihe als in die unserer Streitpartner.

Kriege, die in der Gegenwart ausgetragen werden, sind Verbrechen. Moderne Kriege unterscheiden nicht mehr in gut und schlecht. Sie müssen verhindert werden. Am 1. Februar 1991 verließ der letzte Tieflader in Richtung Golf das KRR.

37 – Jörg Schönbohm, »Zwei Armeen und ein Vaterland«, Siedler Verlag, S.90.
38 – ebenda S. 81 u. 107.
39 – VMBI 1991 Nr.18 Personalwesen S.394-396.
40 – Saliw – der letzte Tarnname für die 4. Flottille. Jeder Kommandeur, Stellvertreter und Fachoffizier besaß einen dreistelligen Zahlencode. Ich war z.B. die Stirnhöhle 750, d.h. jeder Kommandeur, Chef oder Leiter war die 750 und Stirnhöhle war das KRR-18. Jedes Telefongespräch im NVA-internen Stabsnetz S-1 begann mit der Identifikation mittels dieses Codenamens. Dieser wurde periodisch gewechselt.
41 – Raketschik – russische Bezeichnung für Raketenspezialist. Dieses Wort ist eine der wenigen Bezeichnungen, welche wortwörtlich aus dem Russischen ins Deutsch übernommen wurde. Es wurde aber nur im Kreise der »Eingeweihten« also der in der UdSSR studierten Armeeangehörigen gebraucht. Soldaten, die zwar zum Fachgebiet eine Beziehung hatten, aber nicht Russisch/Kyrillisch in Wort und Schrift beherrschten, benutzten diese Redewendung äußerst selten.
42 – »Die Bundeswehr« Nr.12/93.
43 – Die inhaltlichen Angaben zum BFD entstammen dem Merkblatt Laufbahnen: Mannschaften und Unteroffizier, Stand März 1991, Bestell-Nr.1403.
44 – »Kommentierung der im Einigungsvertrag enthaltenen Regelungen…«, Teil C, herausgegeben durch die Hauptabteilung Recht und Soziales.
45 – KNBT – Kommandeurs-Nachrichten und Betriebstrupp, also ein mobiles Fermeldefahrzeug aus DDR-Produktion.
46 – Belobigungs- und Bestrafungskartei: kurz B/B-Kartei genannt, der Vorgesetzte besaß für jeden Unterstellten eine grüne DIN A-6 Karteikarte, auf der sowohl die Belobigungen, als auch die Disziplinarvergehen registriert wurden, diese wurden bei Versetzungen des betroffenen Soldaten mit den Personalunterlagen mitgereicht. Wenn Strafen verjährt waren, wurden sie ausgeschwärzt.
47 – Die Zielsuchlenkanlage in der P-21 war ein Radarkopf und trug die Kurzbezeichnung DMSAÄ, in der P-22 befand sich ein Infrarotzielsuchkopf, der »Snegir« hieß. Beide Zielsuchlenkanlagen lieferten bei der Zielsuche und der Zielverfolgung trotz unterschiedlicher Wirkungsprinzipien im Zusammenwirken mit Autopilot und Funkhöhenmesser die entsprechenden Steuersignale.

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