Gefechtsdienst, Gefechtsbereitschaft

Mobilmachung und Besonderheiten der Führung

Die Maßnahmen zur Vorbereitung und Sicherstellung der Mobilmachung erforderten einen sehr hohen Aufwand. Im KRR-18 betrug die Personalstärke laut „STAN 90“ im täglichen Dienst im Soll I 438 und nach der Mobilmachung im Soll II 606 Armeeangehörige. Das heißt, es mussten 168 Reservisten und 21 Kfz bei der Mobilmachung eingegliedert werden. Diese Kfz wurden aus den umliegenden Betrieben und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) abgezogen. Zusätzlich musste die Mobilmachungstechnik, die im Regiment eingelagert, „eingemottet“, war, entkonserviert werden. Um die Volkswirtschaft nicht unnötig durch den Abzug von Arbeitskräften (Reservisten) und Technik zu belasten, wurden diese Übungen nur sehr selten durchgeführt. Bekannt ist die Übung „Lüfter 87“, bei der dem KRR-18 Reservisten und Technik zugeführt wurden. Für einen Großteil der Abläufe bei dieser Übung war Fregattenkapitän Bernd Moritz als Stellvertreter des Kommandeurs für Rückwärtige Dienste verantwortlich. Die Lage des Hauptgefechtsstands (HGS) des Chefs der VM.Er hatte die Arbeit des Führungspunktes bezüglich der Mobilmachung zu organisieren und zu leiten. Fregattenkapitän B. Moritz war von der 6. Flottille zu versetzt worden. Er hatte dort im Stab der Rückwärtigen Dienste gedient und kannte sich dementsprechend mit dieser Problematik sehr gut aus. Davon profitierten wir bei der Übung und damit hatte er an der Einschätzung „Mobilmachungsbereit“ für unser Regiment großen Anteil. Jährlich erfolgte in Verantwortung des Stabschefs die Abstimmung mit dem Stab der Volksmarine bezüglich der Pläne der Mobilmachung. Daran nahmen auch entsprechend ihrer Verantwortungsbereiche die Stellvertreter des Kommandeurs für RD und Technik teil.

Wie bereits erwähnt beinhaltete die Herstellung höherer Stufen der Gefechtsbereitschaft in erster Linie auch die Herstellung der Führungsbereitschaft der Stäbe. Lothar Schmidt beschreibt in seinen Erinnerungen die Besonderheiten der Führung der Küstenraketentruppen. Da ein Führungsorgan im Stab der Flotte fehlte, hatten der Kommandeur des KRR-18 und ausgewählte Offiziere des Stabes demzufolge den Führungspunkt des Chefs der KRT auf dem HGS des STMCVM zu besetzen. Dieses Element der Gefechtsbereitschaft konnten wir nicht selbständig trainieren. Der HGS war ein unterirdischer Bunker in einem Waldstück bei Tessin, der strengster Geheimhaltung unterlag. Der zutrittsberechtigte Personenkreis war stark eingeschränkt. Die Anreise erfolgte bei Trainings generell gesammelt vom Kommando der Volksmarine aus. Da die Führung der Kampfeinheiten des KRR-18 ununterbrochen zu gewährleisten war, führte ich sie in meiner Funktion als Stabschef über den Reserveführungspunkt des Regimentskommandeurs, der mit den 2 mobilen Stabs- Kfz „LO-1800“ („Schmetterling“), den Funkstationen „R-140“ auf dem Kfz „ZIL-131“ und „R-142“ auf dem Kfz „GAZ-66“ im Gelände entfaltet wurde. Die Herstellung der Arbeits- und Führungsbereitschaft der Führungspunkte (FP) trainierten wir ständig. Bei der Gefechtsausbildung der Küstenraketenabteilungen wurde immer ein mobiler Führungspunkt entfaltet. Da der Kommandeur zu solchen Maßnahmen nicht den FP auf dem HGS besetzten musste, führte er die Kräfte von diesem, seinem eigentlichen Führungspunkt. Durch diese ständigen Trainings verfügte der Stab über solide Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Organisation der Führung der Kräfte.

Raketenschnellboote des Kampfkern I an der Pier 4 im Hafen Dranske auf der Insel Rügen
Raketenschnellboote des Kampfkern I an der Pier 4 im Hafen Dranske auf der Insel Rügen.

Als Stabschef besaß ich die Zutrittsberechtigung für den HGS des STMCVM und musste diesen auch dreimal mit Offizieren des Stabes in Vertretung des Regimentskommandeurs besetzen. Unter anderem im Juni 1987, als sich der Kommandeur mit dem zum 4. Raketenschießabschnitt befohlenen Personal in Baltijsk befand und Alarm zur Übung „Synchron 87“ für das Regiment ausgelöst wurde. Eine Führungsgruppe des Regimentsstabes entfaltete den Führungspunkt unter meiner Leitung. Die 1.KRA, Kommandeur Kapitänleutnant Dietmar Braasch, wurde dem Chef der 6.Flottille unterstellt und erfüllte die Gefechtsaufgabe aus dem Stellungsraum Halbinsel Wittow auf der Insel Rügen mit ausgezeichneten Ergebnissen.

Gefechtsdienst

Der Gefechtsdienst bestand aus Kampfeinheiten, die entsprechend der Norm mit Gefechtsmitteln, materiellen Mitteln und Vorräten ausgerüstet, personell und technisch einsatzklar und deren Besatzungen für die Erfüllung aller Haupt- und Nebenaufgaben ausgebildet waren und die innerhalb kürzester Zeit entsprechend den festgelegten Bereitschaftsstufen aus den Basierungspunkten, Dezentralisierungsräumen, Objekten und von den Flugplätzen aus zur Schaffung bzw. Aufrechterhaltung eines günstigen operativen Regimes in der Verantwortungszone der Volksmarine oder zur Abwehr einer Aggression von See her eingesetzt werden konnten.

Daraus schlussfolgernd hatte der Gefechtsdienst der Volksmarine ständig zur Erfüllung folgender Aufgaben bereit zu sein:
– Die Aufklärung.
– Die Beobachtung und Unterstützung des Vorpostendienstes.
– Die Begleitung von Schiffskräften des wahrscheinlichen „Gegners“.
– Die Vernichtung von Schiffen, Flugzeugen und Küstenobjekten des wahrscheinlichen „Gegners“.
– Den Schutz der Seegrenze, des Festlandsockels und die Unterstützung bei der Sicherung der Fischereizone.
– Die Seenotrettung.
– Sonderaufgaben.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben befanden sich Teile der Stoßkräfte der Volksmarine, der Gefechtsdienst, praktisch in ununterbrochener Sofortbereitschaft für den Gefechtseinsatz.

Betrachten wir die geschichtliche Entwicklung des Gefechtsdienstes in der VM.

Ab 1971 wurden die Schiffsstoßkräfte der Volksmarine unter der Bezeichnung Kampfkern 1 in ständiger hoher Gefechtsbereitschaft gehalten. Im Sommer lagen die Raketenschnellboote der 6. Flottille an der Pier 4 im Hafen Dranske und im Winter im Hafen Saßnitz auf der Insel Rügen. Letzterer wurde wegen des Fährbetriebs nach Skandinavien eisfrei gehalten. Anfänglich waren die Boote noch nicht mit Raketen ausgerüstet. Da das Ausrüsten der RS- Boote mit 4 Raketen „P-15“ jedoch zu viel Zeit kostete, entschied man dann, diese Boote ständig mit Raketen auszurüsten. Nach jeweils einem halben Jahr wurde die Brigade, die den Gefechtsdienst versah, gewechselt. Die Raketen wurden umgeladen oder entsprechend des Zyklusses zur Wartung in die RTA-6 abgegeben und durch neue ersetzt.

Mit der Einführung des Gefechtsdienstes wurde das System der Aufklärung und Beobachtung des Luft- und Seeraumes reorganisiert und verstärkt. Später wurde zusätzlich eine möglichst gedeckte Entfaltung und Dezentralisierung der Kräfte in Spannungsperioden geplant. Im Laufe der Zeit wurden die Normzeiten für die Überführung der Kräfte in den Verteidigungszustand ständig verkürzt.

Wie sich bereits Mitte der 70er-Jahre zeigte, war der Einsatz der Gefechtsdiensteinheiten der 6. Flottille stark abhängig von den meteorologischen und seehydrografischen Bedingungen. Die Schnellboote verfügten über keine Eisklasse und der Waffeneinsatz bei schwerer See war kompliziert, manchmal sogar unmöglich. Im Gefecht mussten die Schnellboote teilweise innerhalb der gegnerischen Waffenreichweite manövrieren und waren damit äußerst gefährdet.


Einweisung der Besatzung der Startrampe des Gefechtsdienstes im Küstenraketenregiment 18

Durch die Einführung in der VM, noch vor der Baltischen Flotte, des in der UdSSR neu entwickelten, modernsten mobilen Küstenraketenkomplexes „Rubesh“ Anfang der 80er-Jahre, konnten diese Nachteile kompensiert werden.

Der Einsatz von Küstenraketentruppen war unter allen Bedingungen möglich, sie konnten in kürzester Zeit gedeckt und außerhalb der gegnerischen Waffenreichweite eingesetzt werden. Nach der Übernahme der ersten Selbstfahrenden Startrampen (SSR) des Küstenraketenkomplexes „Rubesh“ durch die Küstenraketenabteilung 18 (KRA-18) ergab sich deshalb 1981 die zwingende Notwendigkeit, sie unverzüglich in das System der ständigen Gefechtsbereitschaft, und im Januar 1983 in den Gefechtsdienst einzugliedern.

Am 30.09.1981 wurde auf der Grundlage der Dokumente „Baltika“, das waren Dokumente des Oberkommandos der Vereinten Ostseeflotten zur Überführung der Flotten in den Kriegszustand, die KRA-18 im Bestand von 2 Startrampen mit Befehl des Chefs der Volksmarine in das System der Gefechtsbereitschaft eingegliedert.

Damit waren mit sofortiger Wirkung folgende Aufgaben unter allen Lagebedingungen zu erfüllen:

  • Eine Startbatterie im Bestand von 2 Startrampen hatte ständig für den Gefechtseinsatz bereit zu sein.
  • Die Raketentechnische Batterie (RTB) hatte dafür auf Befehl normgerecht 4 Raketen klarzumachen zum Verschuss.
  • Der Transport- und Nachladezug hatte Raketen in befohlene Stellungsräume zu überführen, einen Beladepunkt einzurichten, zum Beladen der SSR mit Raketen der 2. Salve bereit zu sein und sonstige Transportaufgaben zu erfüllen.
  • Der Führungszug hatte die befohlenen Nachrichtenverbindungen herzustellen, den Gefechtseinsatz sicherzustellen und den mobilen Führungspunkt des Kommandeurs zu entfalten. Die Entfaltung und der Aufenthalt der Startbatterie in den Stellungsräumen waren zu sichern, sicherzustellen und zu verteidigen.Eine Startrampe ohne Raketen hatte ununterbrochen bereit zu sein, auf Befehl des Operativen Dienstes (OPD) der Volksmarine das Objekt zu folgenden Normzeiten zu verlassen und, wenn nicht anders befohlen, den Dezentralisierungsraum Willershäger Forst (bei Schwarzenpfost) einzunehmen:
  • Ohne Ausrüstung mit Raketen nach 30 Minuten.
  • Ausgerüstet mit Raketen nach 1 Stunde und 30 Minuten.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe musste sich in der Gefechtsausbildung auf die Befähigung des Personals zum Einsatz von zwei Startrampen und auf die Vorbereitung von 4 Raketen und deren Transport konzentriert werden. Dank der Unterstützung der sowjetischen Spezialisten, die sich zur Übergabe der Technik im Objekt Schwarzenpfost aufhielten, wurde dieses Ziel erreicht. In der ersten Abnahmegefechtsübung am 13.04.1981 erhielt der Personalbestand der KRA-18 die Einschätzung „Gefechtsbereit“.

Personal der Küstenraketenabteilung-18 mit sowjetischen Spezialisten.

Ab Oktober 1981 wurde jetzt jeweils wöchentlich die Technik überprüft, die Taktische Nummer der für den sofortigen Einsatz vorgesehenen SSR und der Name ihres Kommandeurs an den OPD der VM gemeldet. Da die Startrampe nicht mit Gefechtsraketen beladen war, wurden die zwei dafür vorgesehenen Raketen in der Technischen Zone des Objekts gelagert und durch den Diensthabenden (DH) ständig kontrolliert.

Das war eine komplizierte Aufgabe für die Angehörigen der KRA-18 und später des 1983 in Dienst gestellten Küstenraketenregiments-18 (KRR-18). Neben der Übernahme neuer Technik stand die Aufgabe der Ausbildung der Armeeangehörigen zum Bedienen dieser Technik und als Hauptaufgabe die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Gefechtseinsatzes im Mittelpunkt.

Die Zeit für die Ausbildung war faktisch nur begrenzt verfügbar. Laufend wurde Personal zu versetzt und aus der UdSSR eintreffende Raketentechnik übernommen. Somit lag der Schwerpunkt der Arbeit in der Formierung der Kollektive und der Befähigung des Personals für den effektiven Einsatz der neuen Technik und Bewaffnung. An ein geschlossenes Handeln und an die Erfüllung von Gefechtsaufgaben innerhalb einer Abteilung war zum Zeitpunkt der Formierung der Küstenraketenabteilung-18 in den Jahren 1981 bis 1983 nicht zu denken.

Wenn man nunmehr den Zeitraum zwischen der Übernahme der ersten Technik und der Erfüllung der Aufgaben betrachtet, kommt man sicher sogar als Außenstehender zu dem Schluss, dass diese in der Gefechtsausbildung nicht im vollen Umfang und nur mit enormem Kraftaufwand zu bewältigen waren. So zeigten sich auch bei Trainings und ersten Überprüfungen erhebliche Mängel. Dem damaligen Kommandeur Fregattenkapitän Kurt Stippkugel und seinem Stabschef Korvettenkapitän Uwe Lonitz kann man in keiner Weise Vorwürfe machen. Sie haben aus der Situation das Beste gemacht und trotzdem gute Ergebnisse in der Ausbildung des Personals erreicht. Es fehlten nicht nur Personal, Technik und Unterbringungsmöglichkeiten für die Raketen und die Startrampen. An Lehrgebäude, Kabinette und Lehrgefechtstechnik war überhaupt noch nicht zu denken. Notwendige Dokumentationen wie Betriebsanweisungen und Nutzungsinstruktionen der Technik waren nur in Originalsprache, also russisch, vorhanden und mussten erst einmal übersetzt werden. Dazu leistete die Operativabteilung des Stabes der VM die notwendige Unterstützung. Die Einhaltung von Normzeiten und Sicherheitsbestimmungen bei der Gewährleistung der ständigen Gefechtsbereitschaft der zwei Startrampen war aus diesen angeführten Gründen äußerst erschwert. Erst Ende 1981 wurde eine provisorische Unterstellmöglichkeit für die ersten zwei Startrampen in Eigenleistung geschaffen. Vom provisorischen Zelt konnte in eine massive Kfz-Halle, deren Fussboden ausgeschachtet wurde um die nötige Höhe zu gewährleisten, umgezogen werden. Aufgrund fehlender seitlicher Abtrennungen war eine gesicherte Unterbringung der Startrampen, ausgerüstet mit Gefechtsraketen noch immer nicht möglich. Bei der Betankung und beim Regeln der Raketen zeigten sich in der Praxis erhebliche Mängel in der technischen Ausrüstung, Fehler bei der Planung der Technischen Zone, bis hin zur Unmöglichkeit, bestehende Sicherheitsbestimmungen einhalten zu können. Wir müssen immer wieder den Elan und festen Willen aller damaligen Gründer der KRA-18 bewundern, die allen Schwierigkeiten zum Trotz ihre Aufgaben erfüllten. Für die unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen und Ergebnisse gebührt ihnen höchste Anerkennung.

Die Funkstation „R-142“ auf Kfz „GAZ-66 “ und das Neutralisations- Kfz „8-T-311“ auf Kfz „ZIL-131“

Am 01.11.1983 wurde das Küstenraketenregiment 18 in Dienst gestellt und die KRA-18 mit einer gefechtsbereiten Startbatterie, einer Startbatterie ohne Bewaffnung und der Raketentechnischen Batterie in das Regiment integriert. Als erster Regimentskommandeur wurde Fregattenkapitän Lothar Schmidt eingesetzt, der bezüglich der Gefechtsbereitschaft und des Gefechtsdienstes über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz aus seinem langjährigen Dienst in der 6. Flottille verfügte. Das traf auch auf andere Offiziere zu, die ebenfalls in den Schiffsstoßkräften gedient hatten, wie z. B. die Korvettenkapitäne B. Roesner, W. Domigalle, E. Schmidtke, G. Löffler und ich übrigens auch.

Im KRR-18 wurde erst 1 SSR beladen mit Gefechtsraketen und später 2 SSR, davon nur eine mit Raketen, mit dem Neutralisations-Kfz „8-T-311“ und 2 Krad- Regulierern im wöchentlichen Wechsel zum Gefechtsdienst befohlen. Der jeweilige Personalbestand wurde vergattert und musste sich im Objekt aufhalten. Die Normzeit zum Verlassen des Objektes betrug für die Startrampe mit Raketen 30 Minuten und für die 2. Startrampe nach dem Beladen mit Raketen 60 Minuten.

Das bedeutete, dass bereits eine Stunde nach der Alarmierung die KRT der VM in der Lage waren, aus einer Startstellung in der Rostocker Heide zwei Raketen zu starten und damit zum Schutz der Seegrenzen der DDR einen möglichen „Gegner“ zu bekämpfen.

Die Startrampen des Gefechtsdienstes konnten vollkommen selbständig operieren. Sie verfügten über die dafür notwendige Nachrichten- und Schlüsseltechnik und benötigten keine zusätzlichen Mittel und Kräfte für den Einsatz der Raketenbewaffnung. Lediglich zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr mussten zwei Krad- Regulierer nach vorn und hinten absichern bzw. durch Stoppen des Gegenverkehrs die notwendige Fahrbahnbreite für die Startrampen gewährleisten. Das Neutralisationsfahrzeug „8-T-311“ auf Kfz „ZIL-131“ wurde für den Fall einer Treibstoffhavarie der Raketen sowie für die Bekämpfung möglicher Brände mitgeführt. Im Stellungsraum bewachten dann die Kraftfahrer die Startrampen.

Für die täglichen Kontrollen des Zustandes der Raketen und der Startrampen war der Diensthabende der Technischen Zone verantwortlich, der die Ergebnisse seiner Kontrollen nach vorgegebenem Plan dem Operativen Diensthabenden (OPD) des KRR-18 zu melden hatte. Bei Störungen oder Ausfällen war der Regimentskommandeur unverzüglich zu informieren und auf dessen Weisung bei Änderung des Einsatzklarzustandes (EKZ) eine Ersatzstartrampe zu befehlen sowie eine Meldung an den OPD der VM abzusetzen.

Die Führung der beiden Startrampen des Gefechtsdienstes bei ihrer Entfaltung und im Stellungsraum hatte der jeweilige Kommandeur der KRA mit seinem Führungspunkt auf der Funkstation „R-142“ auf dem Kfz „GAZ-66 “ sicherzustellen. Dieses Fahrzeug wurde auf gesonderten Befehl in Marsch gesetzt. Das dazugehörige Führungs- und Nachrichtenpersonal durfte den Standort nicht verlassen. Entsprechend den Einsatzplänen war je nach Lage eine Verlegung vom Reservedezentralisierungsraum Rostocker Heide in die Startstellung Neuhaus vorgesehen. Diese Stellung gewährleistete den Raketeneinsatz in der Mecklenburger Bucht in die Richtungen Fehmarnbelt, Öresund, Grönsund und Smaalandsfahrwasser. Damit waren alle möglichen Kurse von Schiffen des „Gegners“ in die Operationszone der Volksmarine unter Kontrolle.

Ein weiterer Vorteil waren die auf See entfalteten Vorpostenschiffe und die Technischen Beobachtungskompanien an der Küste der DDR, die mit ihren Radarstationen das gesamte Seegebiet kontrollierten. Damit konnten bei Notwendigkeit durch diese Kräfte Zielparameter an die Startrampen übermittelt werden. Diese brauchten dann ihre eigenen Radarstationen nicht einzuschalten, bzw. konnten die Abstrahlzeiten auf ein Minimum reduzieren, um eine mögliche Enttarnung zu verhindern. Die optische Tarnung erfolgte vorrangig unter Nutzung der natürlichen Gegebenheiten des Geländes und mittels Einsatzes von Tarnnetzen an der Technik. Die Waldgebiete der Rostocker Heide und die Startstellung im Gebiet Neuhaus waren dazu auf Grund ihrer Geländebeschaffenheit, Wald, Dünen, Absperrungen, hervorragend geeignet.

Einsatz des Gefechtsdienstes

Im Herbst 1985 führte die NATO mit einem Kampfschiffsverband die Übung „BALTIC OPERATIONS“ in der Ostsee durch. Mit 9 Kampfschiffen und dem modernisierten Schlachtschiff USS „IOWA“, Bordnummer 61, wurden Demonstrationshandlungen einschließlich des faktischen Artillerieschiessens auf Seeziele in der Arkonasee vor der Insel Bornholm durchgeführt. Dieses Schlachtschiff war bereits mit Raketen des Typs „Tomahawk“ ausgerüstet, die mit Nuklearsprengköpfen ausgestattet werden konnten. Internationalen Protesten, insbesondere Schwedens und der Sowjetunion, zum Trotz, wurde vor den Seegrenzen der Staaten des Warschauer Vertrages militärische Stärke demonstriert und selbstverständlich stellte das Ganze eine deutliche Provokation dar. Da die Haupthandlungen innerhalb der Operationszone der Volksmarine durchgeführt wurden, befahl der Chef der Volksmarine den Einsatz der von Gefechtsdiensteinheiten der Stoßkräfte.

Die Schnellboote der 6. Flottille hatten dazu die optische Aufklärung und Begleitung des Kampfschiffsverbandes in See zu übernehmen. Dabei nahmen die raketentragenden Kräfte Positionen zum Ziel ein, die einen sofortigen Einsatz der Raketenbewaffnung zur Abwehr von Angriffen und der Bekämpfung des Verbandes ermöglichten. Die Gefechtsdienstkräfte des Küstenraketenregiments 18 wurden direkt zum Einsatz in die Startstellung östlich Graal- Müritz befohlen. Da es sich um einen wichtigen Einsatz handelte, bei dem sich die Stellung unmittelbar hinter den Dünen befand und die Annäherung von unbefugten Zivilpersonen ausgeschlossen werden musste, wurde zur Sicherung und Bewachung eine Gruppe des Wachzuges eingesetzt. Ausgehend von der Wichtigkeit dieser Aufgabe erhielt ich vom Kommandeur den Befehl zur Führung dieses Einsatzes.

Schlachtschiff USS „ IOWA“ Bordnummer 61